Vater in Deutschland verstorben, ich lebe im Ausland. Erbausschlagung, Bestattungspflicht

16. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
anke2007
Status: Frischling (6 Beiträge, 5x hilfreich)
Vater in Deutschland verstorben, ich lebe im Ausland. Erbausschlagung, Bestattungspflicht

Mein Vater ist vor 2 Wochen in Deutschland verstorben, und ich wohne im Ausland. Wir waren uns beide nie wirklich nah und ich weiß dass er eine Menge Schulden hatte also versuche ich gerade an die todesurkunde zu kommen um das Erbe abzulehnen.
Mein Problem ist die Bestattungspflicht, mir wurden Inkasso und Bußgelder angedroht wenn ich seine Bestattung nicht bezahlen würde. Mein Problem ist dass ich kurz davor bin meinen Job zu verlieren und ich sowieso kaum Geld fuer das monatliche Leben / Miete / Essen habe. Wie soll ich das also noch zahlen koennen?
Kann mir jemand einen Rat geben was ich tun kann in meiner Situation? Vielen Dank im voraus!!

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5 Antworten
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status: Praktikant (608 Beiträge, 298x hilfreich)

Zitat (von anke2007):
Kann mir jemand einen Rat geben was ich tun kann in meiner Situation?


1.) Du brauchst keine Sterbeurkunde, um das Erbe auszuschlagen. Du musst lediglich persönlich beim zuständigen Amtsgericht erscheinen oder (für wirklich kleine Münze) einen Notar beauftragen. Diese notarielle Ausschlagungserklärung kannst du dann auch per Post an das Amtsgericht schicken. In beiden Fällen musst du deinen Personalausweis dabei haben.

2.) Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

3.) Da du im Ausland lebst, hast du sechs Monate Zeit, das Erbe auszuschlagen



-- Editiert von User am 16. November 2023 08:56

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#2
 Von 
anke2007
Status: Frischling (6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
2.) Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.


Tausend Dank fuer die schnelle Antwort!
Zu 2.) wie kann ich nachweisen dass ich die Kosten nicht tragen kann? Hatte das Rathaus angerufen, und der Zustaendige Bearbeiter drohte mir wie gesagt mit Bussgeldern und Inkasso wenn die Stadt fuer die Kosten aufkommen muss. Ihm war es schlichtweg egal als ich ihm sagte dass ich mich hier als Student mit einem Nebenjob kaum das leben leisten kann. Muesste ich fuer die Beerdigung zahlen, wuerde mir das Geld fuer das Essen/Leben/Studium fehlen. Wie kann ich das Nachweisen?

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#3
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8883 Beiträge, 1893x hilfreich)

Zitat (von anke2007):
Wie kann ich das Nachweisen?


Jedenfalls nicht telefonisch. Immer schriftlich. Vielleicht besprechen Sie das auch mit dem Notar, der das Schreiben ans Gericht schickt um das Erbe auszuschlagen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
eh1960
Status: Senior-Partner (6863 Beiträge, 1580x hilfreich)

Zitat (von anke2007):
Muesste ich fuer die Beerdigung zahlen, wuerde mir das Geld fuer das Essen/Leben/Studium fehlen. Wie kann ich das Nachweisen?

Mit einer Einkommensbescheinigung, einem Steuerbescheid oder irgendeinem entsprechenden Nachweis, aus dem das aktuelle tatsächliche Einkommen ablesbar ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49273 Beiträge, 17333x hilfreich)

Zitat (von anke2007):
wie kann ich nachweisen dass ich die Kosten nicht tragen kann?


Man muss die Kostenübernahme nach § 74 SGB XII beim Sozialamt beantragen. Den Kostenbescheid über die Beerdigungskosten kann man nicht mit der Begründung zurückweisen, man sei nicht leistungsfähig.

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