Hallo Forums-Mitglieder,
eine aus den Fugen geratene Verbindung zu einer Borderline-Patientin hat in meinem Fall das Familiengericht erreicht. Grob zur Ausgangslage:
Frau mit Kind hat nach kurzzeitiger Beziehung aus der ein zusätzliches Kind hervorging nicht akzeptieren wollen dass diese Beziehung beendet werden musste, auch wegen ihrer Erkrankung.
Nach wiederholten Gewaltaktionen gegen mich wurde typischerweise der Spieß umgedreht. Polizei, Anzeigen ließen mich vorläufig als Verursacher da stehen, nachdem ich wegen dem gemeinsamen Kind bei ihr Aufenthalt pflegte.
Immer wieder führte aggressives Verhalten dazu dass ich mit Gelassenheit und Ruhe ungewollterweise nur noch mehr Öl ins Feuer goss, was cholerische, unsichere Menschen mehr provozieren kann als auf gleichem Niveau beachtet und akzeptiert zu werden. Folge: Durchdrehen, sich selbst in Rage bringen, physisch verletzen und dann der Justiz melden man wäre Opfer.
Beim letzten Vorfall war dann der Gipfel erreicht. Maßloser Kontrollverlust ließen die Frau eine einstweilige Verfügung für ein Kontaktverbot erwirken, obwohl es überhaupt keine Angriffe gab und keinerlei Bedrängnis. Ausschließlich sie suchte meine Nähe und ich kam gern um mich um unser gemeinsames Kind kümmern.
Die einstweilige Verfügung ist für meine Begriffe eine Methode ihrerseits die Sache mit der ""Beziehung"" besser zu verkraften und sich so zwanghaft als Sieger zu fühlen, wohlgemerkt in Kauf nehmend wie klein gedacht das ist unter Berücksichtigung dass dafür Kontakt zwischen Kind und mir blockiert wurde.
Familie:
Ein gewalttätiger Vater ist der hintergründige Hauptfaktor der seelischen Defizite der Tochter und ihres Umgangs mit den großen Beziehungsproblemen und der übt weiter Druck aus und verfestigt mit Abhängigkei tstechniken in regelrecht familiärer Tradition das selbstzerstörerische Verhalten der Tochter.
Erwähnenswert ist an der Stelle dass die Familie ihrer Seite eine massiv problematische Geschichte mitbringt die unaufgearbeitet weiter in den Köpfen für Katastrophen sorgt und sich im Reaktionsverhalten widerspiegelt.
Alles was da passiert muss zu einem höchst schädlichen Drama hochgepeitscht werden, ohne dass dabei etwas produktives entstehen würde. Koste es was es wolle, und wenn Kinder das selbst erlebte Trauma dabei erleiden.
Jetzt ist also die Verfügung da, die sicher ein gutes Symbol dafür ist dass die Dame von "Liebe" zu mir überfordert lieber mit Zwangsmitteln meine für sie unerträgliche Besonnenheit abwehrt, statt die Gründe und Verantwortungen für das auslösende Eigenverhalten anzuerkennen.
Was mir nicht klar ist und was mich in dieses Forum führte ist die Frage welche Reaktion hier effizient und vorausschauend ist um langfristig meinem Sohn diese Familie erträglich zu machen, also Schadensbegrenzung mit möglichem Mehrwert auf lange Sicht zu fördern. Brauche ich einen Anwalt?
Randbemerkung: Den Vater musste ich wegen tätlichen Angriffes auf mich anzeigen.
Zu guter Letzt: Als ich einem Freund davon durchaus ausführlicher erzählte, konnte der sich nicht zurückhalten und verfasste eine Email an die Frau und brachte damit höflich seine Kritik an sie zum Ausdruck. Er unterschrieb in anonymer Mail mit Vornamen.
Dies erfuhr ich durch den gegnerischen Anwalt, der in einem Schreiben von MIR verlangt Namen und Adresse des Verfassers zu nennen. Als wäre ich in der Beweispflicht hinsichtlich der Taten Dritter.
Ich hoffe auf ein paar Erfahrungen und Ratschläge
Vielen Dank.
-- Editiert von fb497814-35 am 17.08.2018 14:35
Kontaktverbot als Mittel des Selbstbetrugs
Maßloser Kontrollverlust ließen die Frau eine einstweilige Verfügung für ein Kontaktverbot erwirken, obwohl es überhaupt keine Angriffe gab und keinerlei Bedrängnis. Und Sie haben natürlich Rechtsmittel gegen diese unberechtigte Verfügung eingelegt?
ZitatMaßloser Kontrollverlust ließen die Frau eine einstweilige Verfügung für ein Kontaktverbot erwirken, obwohl es überhaupt keine Angriffe gab und keinerlei Bedrängnis. Und Sie haben natürlich Rechtsmittel gegen diese unberechtigte Verfügung eingelegt? :
Ich habe eine Schutzschrift mit ausführlicher Darlegung an das Gericht gesendet. Doch die Verfügung war schneller.
-- Editiert von fb497814-35 am 17.08.2018 14:56
Hallo,
Ich kann dir nur raten,selbst eine Stelle für Familienberatung aufzusuchen.
Diakonie/Caritas oder Familienberatung in deiner Stadt/Landkreis.
Diese Stellen beraten dich ( JA muss davon nichts wissen).
Wer hat die Krankheit diagnoztiziert?
edy
-- Editiert von edy am 17.08.2018 14:59
Ich habe eine Schutzschrift mit ausführlicher Darlegung an das Gericht gesendet. Doch die Verfügung war schneller. Also kein Rechtsmittel eingelegt, denn die Schutzschrift wurde ja vor der Verfügung übersandt?
Ist denn das Jugendamt ein Problem? Die Behörde ist doch ein hilfreicher Teil in der Beratungskette wenn Überforderung erkennbar ist.
Jedenfalls war das bisher meine Annahme.
ZitatIch habe eine Schutzschrift mit ausführlicher Darlegung an das Gericht gesendet. Doch die Verfügung war schneller. Also kein Rechtsmittel eingelegt, denn die Schutzschrift wurde ja vor der Verfügung übersandt? :
Stimmt. Was ist jetzt ein geeignetes Rechtsmittel?
So viel Geschreibe, und nur ganz wenig davon ist juristisch wirklich relevant. Wie alt ist denn das Kind? Ist der Umgang geregelt? Wieso findet der bei der Mutter statt?
wirdwerden
Juristisch relevant ist doch auch der Teil der sich erst darstellt bei näherer Betrachtung des Ganzen.
Dass diese Konstellation derart ausuferte ist in erster Linie die Erkenntnis aus den letzten Vorfällen. Entscheidend ist für mich und auch die Gesundheit des viermonatigen Kindes dass die Fakten nicht zu kurz kommen, und Zusammenhänge aktenkundig werden.
Ich hab ja Verständnis dafür, dass Dich das alles belastet, aber wichtig wär doch jetzt erst einmal, eine vernünftige Umgangssituaton zu schaffen. Und nicht über irgendwelche Nebenkriegsschauplätze Energien zu verschwenden. Entscheidend wäre außerdem, sich juristisch gegen den Gerichtsentscheid zu wehren.
Ist Dir eigentlich klar, dass mit einem Kontaktverbot auch der Umgang mit dem Kind, so wie jetzt praktiziert, geknickt ist? Und ob der Opa gewalttätig ist, was weiss ich, das interessiert hier doch niemanden, bei Gericht auch nicht.
wirdwerden
Das ist mir sehr bewusst. Aber das ist ja nicht alles. Ein einfaches Umgangsrecht zu erstreiten und mich dem Standard der in Trümmern liegenden Familenverhältnisse hinnehmend zu fügen ist nicht drin. Noch viel wichtiger als meinen Sohn sehen zu können ist für mich dazu beizutragen dass diese Familie anfängt aufzuräumen. Denn was bringt ein Umgangsrecht wenn das nur zwei völlig verschiedene Blickwinkel hinsichtlich familiärer Beziehungsqualitäten zusammen prallen lässt.
Um noch etwas auf die Frage einzugehen inwieweit das mit der Persönlichkeit des Großvaters zusammenhängt:
Es ist maßgeblich um darüber zu urteilen was von den Behauptungen zu halten ist ich sei ein Gewalttäter der eine einstweilige Verfügung ausgelöst haben soll, zu beleuchten dass der Großvater seine Tochter jahrelang schlug, so wie seine weiteren Kinder und vor einigen Wochen das gleiche versucht hat mit mir zutun. Diese kulturelle Intelligenz-Bankrott-Erklärung hat sich insofern als Hauptursache präsentiert für sämtliche Fragen der Rechtmäßigkeit gegen mich auf so unaufrichtige Weise den Kontakt zu verbieten. Geradezu grotesk es so darzustellen als wäre ich gewalttätig, nachdem man sich Jahre in Misshandlungen von elterlicher Seite befand.
Ich glaube also es so ausführlich angehen zu müssen. Ein Familiengericht wird doch wohl nicht dieser analytischen Verteidigung Ignoranz entgegen bringen. Es spricht ja schon Bände wie ich an die Sache herangehe bei der Bewertung wie wenig egal mir ist, dass mein Kind sich in der Obhut von Menschen befindet die jeder Moral trotzend die Wahrheit verdrehen je nach
scheinbarem Nutzen. Da kann ich den Häupttäter im familiär historischen Sinne nicht ausklammern. Der muss schließlich sehen dass da jemand ungewohnten Widerstand leistet, um ein weiteres Kind davor zu bewahren als Erwachsener seelisch krank die Folgen weiter zu geben.
Noch mal zurück zum juristischen. Ein Anwalt ist also erst einmal nicht notwendig?
Ist auf das Anschreiben des gegnerischen Anwalts einzugehen?
-- Editiert von fb497814-35 am 17.08.2018 17:07
Doch, das Familiengericht wird das weitestgehend ignorieren, muss es sogar. Weil wir es hier mit der Subsumierung unter einen Paragraphen zu tun haben und sonst gar nichts. Das Gericht ist weder ein Erzieher einer Familie, noch darf es unparteiisch wie es sein muss, irgendwelche historischen Aufarbeitungen welcher Art auch immer vornehmen.
Es geht hier schlicht und ergreifend darum, ob das Annäherungsverbot bestehen bleibt, ja oder nein.
Es geht weiterhin um die Frage, wie man einen Umgang mit dem Kind gestalten kann. Und das wars.
wirdwerden
Was ist jetzt ein geeignetes Rechtsmittel? Die Berufung: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/3-einstweilige-verfuegung-h-rechtsmittel-und-rechtsbehelfe-des-antragsgegners_idesk_PI17574_HI8685509.html
Muemmel, das hat er doch auch mit dem Gerichtsentscheid mitgeteilt bekommen.
wirdwerden
Wie will ein Gericht eine Beurteilung treffen wenn es nicht die Umstände eines behaupteten Sachverhalts erfragt?
Wenn an Tag x ich der Tochter Gewalt zugefügt haben soll ist doch erheblich, wenn ich klarstelle und darlege, dass an diesem Tag nicht nur ich der Tochter keine Gewalt zufügte, sondern darüber hinaus der Vater versuchte mir Gewalt zuzufügen.
Da sind schließlich Zusammenhänge erkennbar und die kann ich ja ansprechen zur Unterstützung des Gesamteindrucks inwieweit ich Gewalt befürworte oder eine Gefahr darstelle.
Wer hat nochmal die Borderline-Erkrankung diagnostiziert? Wenn es keine fachärztlich gesicherte Diagnose gibt, fällt mir (leider) ganz spontan "gaslighting" ein. So herum könnte man es auch drehen.
Sorry, ist nur ein spontaner Eindruck. Er ja so beherrscht und intellektuell gegen die Borderline-Gestörte samt dazu passender Prügel-Familie.
Spontaneität ist vielleicht nicht der richtige Weg um einen realistischen Eindruck zu gewinnen. Wozu sollte sich auch jemand in einem Rechtsforum registrieren wenn gezielte Manipulation das Anliegen ist?
Ich muss mir weder eine Borderline-Diagnose ausdenken oder selbstständig diagnostizieren, noch einreden dass die Familie seit Jahrzehnten ein pathologischer Fall brutaler emotionaler Erpressungen war. Die Details hier auszuführen wäre grenzüberschreitend.
Also, wir können sowas gleich abhaken. Das überhaupt in Erwägung zu ziehen ist Zeitverschwendung. Würde ich mein Kind aufgrund eigener schwerer familiärer Hintergründe nicht zutiefst in Gefahr sehen seelisch Schaden zu nehmen, wäre ich hinsichtlich des Kontaktverbots nur noch einmal kurz lächelnd meines separaten Weges gegangen.
Doch offenbar muss ich mich gedanklich und juristisch auseinandersetzen mit einer sicherlich auch selbst mitverschuldeten Verbindung, die außer des Kindes, das ich liebe, und für das meine Tür immer offen sein wird, ansonsten nur Probleme gebracht hat.
-- Editiert von fb497814-35 am 17.08.2018 22:44
Zitat. :
So herum könnte man es auch drehen.
Reicht die Vorstellung von Armen an denen es keine 2 qcm ohne Narben gibt? Die fachärztliche Diagnose liegt zudem vor, womit es sich jedoch schon hat mit den medizinischen Bemühungen seitens der Person.
In begonnenen Therapiesitzungen die nie konsequent durchgeführt worden sind hielt sie sich ganz unbemüht an aktuelle Beziehungskonflikte, die sich um ihr "Pech" in der Männerwelt drehten. Zur Sprache kam hingegen nie, was sie über ihren Vater denkt, dass sie Angst vor ihm hat, dass jedes Familienmitglied sich diese Person vom Hals wünscht, dass die eigene Mutter nur aus Abhängigkeit seit Jahren diese Verbindung künstlich duldet oder dass sie als Tochter wünschte dass er an einem Herzinfarkt sterben würde.
Und dann setzt sich die junge Frau auf's Sofa und stellt der Psychologen Fragen über ihre Schwierigkeiten in einer aktuellen Beziehung die längst mit offenen Karten als beendet galt.
Die einstweilige Verfügung ist demnach das was zu Anfang hier als Titel gewählt wurde.
Verdrehen ist nicht meine Methode, sondern die Konfrontation mit der Realität.
-- Editiert von fb497814-35 am 18.08.2018 00:05
-- Editiert von fb497814-35 am 18.08.2018 00:19
Hallo,
ich habe deine Beiträge aufmerksam gelesen - sie kommen authentisch und in der Sache sehr engagiert rüber - das spricht für dich insbesondere im Hinblick auf das Wohlergehen des gemeinsamen Kindes - denn das ist ja unbedingt auf den Einsatz eines im Sinne seines Wohlergehens parteiischen Erwachsenen angewiesen.
Und gerade deshalb scheint es mir sinnvoll im Sinne von zielführend, dich da auf das konkret Machbare im Rahmen der (familien)rechtlich gegebenen Möglichkeiten zu konzentrieren - und wirklich und allem voran darauf!
Denn dieses Anliegen:
Zitat:Ein einfaches Umgangsrecht zu erstreiten und mich dem Standard der in Trümmern liegenden Familenverhältnisse hinnehmend zu fügen ist nicht drin. Noch viel wichtiger als meinen Sohn sehen zu können ist für mich dazu beizutragen dass diese Familie anfängt aufzuräumen.
ist für mich zwar durchaus - auch rational - nachvollziehbar.
Ich bin überzeugt, wäre es dir möglich, deine gegenwärtige Situation aus der Perspektive beispielsweise deines besten Freundes zu betrachten, dir würde, so zu wohl differenzierten Betrachtungen/Einschätzungen als fähig du dich aus deinen Beiträgen überträgst, umgehend klar, dass das, was durchaus wünschenswert wäre, sich weit außerhalb dessen befindet, was in deinem persönlichen Einflussbereich liegt!
Und genauso klar würdest du die aktuell vordringlich anzugehende Aufgabe erkennen können:
Euer gemeinsames Kind ist mit vier Monaten noch sehr klein - und eure Trennung scheint auch noch nicht so lange zurück zu liegen.
Gerade angesichts des kleinen Kindes hat die Herstellung eines geregelten Umgangs die höchste Priorität - in diesem Alter sind regelmäßige Begegnungen in kürzeren zeitlichen Abständen enorm wichtig zur Entwicklung einer tragfähigen Beziehung zu dem Kind!
Um das zügig erreichen zu können, wäre m.E. die Hinzunahme eines Anwaltes für Familienrecht mehr als sinnvoll - er kann sich als für dich parteiischer und auf die rechtlich möglichen Schritte versierter Begleiter auf die Herstellung einer solchen Umgangsregelung konzentrieren - und das ist ein durchaus realistisch und unbedingt sinnvoll zu erreichendes Ziel!
Das könnte und sollte dein nächster Schritt sein - mit dieser anwaltlichen Begleitung jegliche weitere Anliegen in Bezug auf die mütterliche Familie zu besprechen könnte dir auch diesbezüglich zu einer realistischen Einschätzung verhelfen.
Denn dich an den gegebenen Zuständen und deinem verständlichen Anliegen, sie ändern zu wollen, aufzureiben, kann weder für dich, noch für das Kind irgendeine gute Wirkung haben!
Und da du um Sichtweisen gebeten hast: Ich würde angesichts des bestehenden Kontaktverbots keinen, auch nicht den geringsten Kontaktversuch oder gar Besuch bei der Kindsmutter und/oder deren Familie mehr versuchen/unternehmen. Und selbst dann, wenn solche Kontakte wieder möglich sein sollten, zu jeder Begegnung einen - möglichst neutralen - Zeugen mitnehmen.
Du wirkst emotional sehr engagiert - das spricht für dich, für die Ernsthaftigkeit deiner Anliegen in Bezug auf das gemeinsame Kind.
Für eine juristisch optimale und fundierte Klärung/Regelung der gegenwärtigen Situation ist dieses emotionale Engagement eher kontraproduktiv - den ersten Schritt, dir eine - auch juristische - Einschätzung in einem Rechtsforum zu suchen, hast du schon getan - jetzt ist ein mehr als günstiger Zeitpunkt, eine juristisch fundierte Begleitung für dein Anliegen bei dir vor Ort hinzuzuziehen.
Und vielleicht zusätzlich über eine fachlich fundierte Begleitung zum Besprechen/Reflektieren der zwischenmenschlichen Aspekte deiner gegenwärtigen Situation - eine Familienberatungsstelle könnte da durchaus ein erster Ansprechpartner sein.
Du hast genau den Kern der Aussage des Fragestellers richtig zitiert. Der Umgang mit dem Kind hat keine Priorität. Viel wichtiger ist ihm die Einwirkung auf die Familie der Ex. Und die geht ihn nunmal nichts an, gar nichts. Und wie das geschehen soll, das würde ich auch gerne wissen. Gerichte entscheiden über das, was anhängig gemacht worden ist (Lehre vom Streitgegenstand). Und das auch nur, wenn der Kläger/Antragsteller direkt belastet ist. Wie die Familie der Ex mit was umgeht, das geht ihn einfach nichts an. Weder ein Gericht noch sonstwer hat hier die Funktion des Oberbockwarts. Die haben wir seit 1945 dem Himmel sei Dank nicht mehr.
wirdwerden
Hallo Haselstrauch,
"Emotional engagiert" ist für mich heute die Wortkombination des Tages. :-)
Eine feine Annäherung an menschlichen Eigenschaften im Sprachgebrauch juristischer Betrachtungen.
Ja, die emotionale Seite ist stark ausgeprägt, was meinen Sachverstand im rechtlichen durchaus trüben mag. Wie muss sich da erst die Mutter fühlen, der das rationale Differenzieren überhaupt nicht möglich scheint.
Die Informationen haben nun dazu geführt, dass Ihr Beitrag mich in seiner Zusammenführung emotionaler und juristischer Beweggründe erneut emotional so mitriss, dass ich fühlte wie Erleichterung in mir entstand und Platz an Kapazitäten frei gegeben wurde für das was Sie schreiben.
Der Anwalt wird nächste Woche von mir aufgesucht.
Danke!
-- Editiert von Moderator am 20.08.2018 22:13
ZitatDu hast genau den Kern der Aussage des Fragestellers richtig zitiert. Der Umgang mit dem Kind hat keine Priorität. Viel wichtiger ist ihm die Einwirkung auf die Familie der Ex. . :
wirdwerden
Das wollte Haselstrauch sicher nicht mit dem Zitat ausrücken.
Es geht mich jede Menge an was diese Familie ganz besonders betont der Vater dort seit 30 Jahren veranstaltet.
Und zwar seit dem mein Kind dort einem zerrütteten auf gegenseitige Ignoranz aufbauenden Familienleben ausgesetzt ist. Und als Vater werde ich mit eigener Lebenserfahrung in Hinblick auf die Folgen der "geht mich nichts an" Mentalität eben nicht zusehen wie das ungeklärt sich selbst überlassen bleibt und unter den Teppich gekehrt vor sich hinmodert.
Solange ich Vater dieses Babys bin werde ich dazu nachdrücklich auffordern dass der Großvater seine Schuld zur Kenntnis nimmt. Nur so ist die Vorsicht und der Schutz vor weiterer Ausführungen gegenüber Kindern bewirkbar. Und diesen Druck werde ich ausüben. Sollte der Druck erneut dazu führen dass der uneinsichtige Großvater gewaltbereite Tendenzen zeigt, habe ich frühzeitig die Dinge im richtigen Zusammenhang gegendargestellt und meinen Sohn vor diesem Unsinn geschützt. Denn der Großvater wird zum Umdenken gezwungen durch nicht nachlassende Aufklärungsappelle.
Die Blockwartmentalität ist da nicht mein Antrieb, sondern das Aufstehen gegen ungerechte Kindervereinnahmung auf Kosten moralischer Grundwertr wie Ehrlichkeit, echte Liebe, Freiheit.
Der Blockwart hat Unterdrückung begünstigt, ich will diese auflösen und ihr vorbeugen. Und da es mir nur um mein Baby geht, werde ich auch dafür eintreten ohne vor klarer Aussprache zurück zu schrecken.
ZitatEs geht mich jede Menge an was diese Familie ganz besonders betont der Vater dort seit 30 Jahren veranstaltet. :
Menschlich betrachtet möglicherweise, da es hier aber um die juristische Betrachtung geht, nein - es geht Dich nichts an. Andere Menschen bestimmen ihr Lben selbst, so wie Du Deines.
Und jeder Versuch dies rechtshängig zu machen, stellt Dich ins Abseits.
Deshalb auch von mir der Rat, konzentriere Dich auf das rechtlich Durchsetzbare, wird hier wohl nur die Fixierung des Umgangsrechts sein.
Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde , das wäre das Rechtsmittel was sicherlich auch in der Verfügung genannt ist, sehe ich als nicht sehr groß an, weil das Ganze im Hauptverfahren zu klären bleibt.
Berry
Das Problem ist, daß Sie die Familie nicht ändern können. Weder den Opa, noch die Mutter, noch die Vergangenheit, noch die Beziehungen, die diese Leute untereinander haben. Sie werden es nicht ändern können und je schneller Sie das akzeptieren, desto eher werden Kapazitäten frei, wie Sie es richtigerweise dargestellt haben.
Versuchen Sie das Kind am besten selbst aufzuziehen und dann kann mit der Mutter(!) ggf begleiteter Umgang ausgeübt werden, der Opa ist nicht zwangsläufig umgangsberechtigt, wenn es auch - im Normalfall - wünschenswert wäre.
Ich denke, Sie müssen sich entscheiden. Entweder Sie holen das Kind zu sich oder Sie müssen in weiten Teilen akzeptieren, wie die Dinge sind. Denn zum Arzt prügeln und zur Behandlung oder gar noch zur Einsicht zwingen kann man niemanden. Das ist leider so.
In dem Schreiben der vorläufigen Anordnung geht hervor dass es kein Rechtsmittel geben soll.
Auf möglichen Antrag einer mündlichen Verhandlung wird hingewiesen. Ist das der Weg der hier genannten Maßnahmen?
Na dann weisst Du doch, was zu machen ist. Dass es eine vorläufige Entscheidung war, das haben wir erst jetzt erfahren.
wirdwerden
"Einstweilig" kam hier aber gehäuft vor als Synonym.
Das war mit "vorläufig" gemeint.
Weiß jemand noch Auskunft zu geben über die Angelegenheit "gegnerischer Anwalt verlangt Adressherausgabe Dritter"?
Die Verfügung bezieht doch nicht mit ein dass ich dafür verantwortlich bin wenn sich jemand veranlasst sieht sich in die Diskussion mit einzubeziehen.
-- Editiert von fb497814-35 am 18.08.2018 15:10
Ja und? Keiner hat hier Dein Teil gelesen, nur Du. Da steht drauf, was Du machen musst. Warum tust Du es nicht einfach? Es gibt nun mal verschiedene Formen, in welchen entschieden werden kann. Daraus ergibt sich dann das weitere Procedere.
wirdwerden
Weiß jemand noch Auskunft zu geben über die Angelegenheit "gegnerischer Anwalt verlangt Adressherausgabe Dritter"?
Die Verfügung bezieht doch nicht mit ein dass ich dafür verantwortlich bin wenn sich jemand veranlasst sieht sich in die Diskussion mit einzubeziehen.
An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen die hier zu meiner Ermutigung beigetragen haben und durch ihre Sicht der Dinge einen klareren Blick gefördert.
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