Hallo!
Meine Freundin ist alleinerziehende Mutter und hat ihre 20 Kinderkrankheitstage überschritten! Sie war bis jetzt 21 Tage mit Kind krank und hat von diesen nur 20 bezahlt bekommen! Nun ist der der kleine wieder krank, was kann man nun tun??? Wenn sie sich wieder mit Kind krank schreiben lässt bekommt sie ja kein Geld, aber von was soll sie leben? Von wem oder wer gibt ihr jetzt Geld oder soll sie mit Kind verhungern?
Kann mir da einer helfen?
Danke im vorraus für die Antwort
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Was wenn Kinderkrankheitstage aufgebraucht sind?
2 1/2 Jahre ist das Kind!
Durchfall und erbrechen, man geht jetzt einfach mal von Magendarm aus, kann man jedoch erst sagen wenn sie morgen beim Arzt war! Und ich denke das man es der Tagesmutter, als auch dem kleinen nicht antun kann ihn hin gehen zu lassen!
Kontakt weiter nicht, jedoch wurden bei einer Krankeit vor 5 Wochen nur 4 von 5 Tagen bezahlt weil mit dem 4ten Tag die 20 Tage erreich waren
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Ok
Soll sie verhungern
Die Tagesmutter kann nicht kommen um ihn zu pflegen, wenn er das einzigste Kind wäre oky, dann wäre es wohl auch kein Problem ihn zu ihr zugeben, aber sie hat ja noch 3 weitere, somit fällt dies ja dann weg!
Meine Freundin arbeitet in Schicht somit, mal vormittags, mal nachmittags! bzw bis Abends
Und mit was ist betreuungsunterhalt gemeint?
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Danke für die Info, Dies bekam Sie auch schon während des Babyjahrs! Jedoch musste er dies aufgrund das Sie wieder angefangen hat zu arbeiten nicht mehr Zahlen!
Abziehen will Sie ihn soweit ich weiß auch nicht, weil er ja für das Kind aufkommt und der kleine auch mal bei ihm ist das Wochenende über! Und Welt war es auch nicht was er zahlen musste weil er ja auch selbst Geld zum Leben benötig so wie sie meint!
Es geht ja auch nur um den Punkt das es doch eigentlich nicht sein kann das man wenn man sich danach krank schreiben lässt rein garrnichts mehr bekommt, das einzigste wäre das Sie sich krank schreibt, jedoch wenn dies raus kommen würde, würde sie mächtig probleme bekommen!
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Auch ein Vater, ob geschieden oder nicht, hat ein Recht für einen solchen Fall sich krank schreiben zu lassen. Kann er, oder will er das nicht?
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Das stimmt so nicht. Der Vater muss im Haushalt der Mutter leben und dann sind es insgesamt nur 20 Tage. Die hat die Mutter verbraucht.
Mit Krankenkasse in Verbindung setzen, es gibt Familienpfleger.
wirdwerden
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Meine Freundin hat sich immer selber krank schreiben lassen, wenn etwas mit dem Kind war. Mit Kindertagen war es immer sehr kompliziert, an das Geld heranzukommen. Außerdem reagieren Chefs und Kollegen nicht so unfreundlich, wenn man selber "erkrankt" ist, als wenn man für das Kind zuhause bleibt. Realtiät, auch wenn es nicht schön ist.
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Selber krank schreiben ist vorgesehen für die Tage, an denen man selbst arbeitsunfähig ist, nicht für die Tage, an denen ein Kind arbeitsunfähig ist. Das ist für mich glatter Betrug. Kommt das raus, dann kann es sein, dass das in einer Kündigung endet, einfach, weil der Arbeitgeber ja auch noch mit den Lohnfortzahlungskosten belastet wird, die er eigentlich nicht hätte zahlen müssen.
wirdwerden
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Natürlich ist das Betrug aber will man das nicht das man Betürgt? Ich sehe das auch so wie Tia2010! Man wird in diesem Staat noch bestraft das dass Kind krank ist oder kannst du einfach mal so ein Wochengehalt abgeben wirdwerden? Ich findes ne sauerei das man da so allein gelassen wird! Sowas nennt man dann Familienfreundlich -.-
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Man kann nicht alle Lebensrisiken auf Arbeitgeber abwälzen. Da haben wir die 6-wöchige Lohnfortzahlung bei eigener Erkrankung, bis zu 50 Kranktage für Kinder, die Altenpflege zu Hause auf Kosten der Unternehmer, die Arbeitsplatzgarantie für drei Jahre. Ersteres ist sicherlich unternehmerisches Risiko, aber alles andere nicht. Es gibt die Familienpflegerin. Und ganz ehrlich, ich schaue inzwischen, dass ich nur Frauen einstelle, die keine Kinder unter 12 haben und möglichst nicht mehr im gebährfähigen Alter sind.
Bei uns wird bei verdächtigen AUBs immer geprüft, ob das Ausweich-AUBs sind, weil Kinder krank sind. Es erfolgt immer eine Abmahnung (wurden bestätigt von ARbeitsgerichten) und der Arzt wird immer bei der Ärztekammer angezeigt. Das zuviel gezahlte Gehalt wird zurück gefordert. Beim zweiten Vorfall dieser Art erfolgt die Kündigung und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
wirdwerden
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Guten morgen,
ich muß mal etwas los, was mich sehr beschäftigt.
a) es ist richtig, das man Hilfe von der Krankenkasse bekommt
b) muß ich ehrlich sage, daß das was "wirdwerden" macht,eine sauerrei ist und auch angezeigt gehört, wegen diskreminierung. Also überlege Dir vorher was Du hier schreibst und zugibst, denn eine Anzeige ist schnell gemacht.
Ich habe zwei Kinder (7 Jahre / 2 Jahre), wenn mal eines meiner Kinder Krank ist, habe ich die Möglichkeit, meine Fehlstunden nachzuholen, Urlaub zunehmen oder Zuhause zuarbeiten.
Wollte nur mal meine Meinung los werden.
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@ klare-worte: dein Modell ist doch völlig in Ordnung. Es ist aber nicht in Ordnung, bei Erkrankung des Kindes so zu tun, als wenn man selbst krank sei, und den Arbeitgeber zu veranlassen, ein Gehalt zu zahlen, was er nicht zahlen muss. Es gibt die Familienhilfe der Krankenkasse, es gibt die 20 Tage pro Kind im Jahr. Und man kann immer noch eigene Urlaubstage nehmen oder sich sonstwie mit seinem Arbeitgeber einigen. Z.B. über Mehrarbeit. Da habe ich überhaupt kein Problem mit. Aber, ich lass mich nicht betrügen. Die Mitarbeiter wissen, dass wir in Notsituationen sehr flexibel sind. Aber Betrug darf nicht sein.
Und falls Du meinst, dass meine Entscheidung, lieber ältere Frauen einzustellen diskriminierend ist, das kann ich ganz schnell widerlegen. Wir disriminieren dann nämlich nicht Behinderte, wenn Behinderte bevorzugt werden sollen, wir diskriminieren Männer wegen der Frauenquote, wir diskriminieren ältere Arbeitnehmer, wenn jüngere bevorzugt werden. Ich habe vor etlichen Jahren mal ein Programm gestartet unter dem Motto: "wir geben älteren Wiedereinsteigerinnen eine Chance, wir folgen nicht dem allgemeinen Jugendwahn." Wir sind wegen dieser Aktion prämiert worden, vom Arbeitgeberverband, von den Gewerkschaften, sogar von der Landesregierung. Und ältere Arbeitnehmerinnen sind nun mal nicht mehr im gebährfähigen Alter.
wirdwerden
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-- Editiert am 25.05.2011 12:26
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