Mein ehemaliger Arbeitgeber ist eine deutsche GmbH. Der Investor des Unternehmens hat seinen Bruder als Geschäftsführer im Handelsregister eintragen lassen, der Bruder führt die Geschäfte aber nicht. Der Investor selbst führt die Geschäfte, aber größtenteils vom Ausland aus. Vor Ort ist er nur tageweise anzutreffen. Welche Rechtsverstösse könnten hier vorliegen?
-- Editier von gloegg am 04.07.2017 09:14
Falscher Geschäftsführer im Handelsregister
ZitatWelche Rechtsverstösse könnten hier vorliegen? :
Der Schilderung nach gar keine.
Okay, der GmbH-Geschäftsführer muss also die Geschäfte gar nicht führen? Warum dann der Handelsregistereintrag? Damit die Behörden und das Finanzamt einen Sündenbock haben, falls etwas schief läuft?
ZitatOkay, der GmbH-Geschäftsführer muss also die Geschäfte gar nicht führen? :
Er kann die Führung der Geschäfte weitgehend delegieren.
In den meisten größeren GmbH wird das so gemacht, geht ja gar nicht anders. Der Tag hat nur 24h und man kann nicht überall gleichzeitig sein.
Aber auch in kleinen GmbH wird das häufig gemacht
ZitatWarum dann der Handelsregistereintrag? Damit die Behörden und das Finanzamt einen Sündenbock haben, falls etwas schief läuft? :
Genau, weil das Gesetz vorschreibt das einer den Kopf hinhalten muss im Falle des Falles.
Das Problem ist halt nur, dass der Geschäftsführer dieses Unternehmens gar nichts macht, weil es ein Strohmann ist und gar nicht im Land lebt. Aber dagegen kann man ja ganz offensichtlich nichts tun...
Unterschreibt der Strohmann oder der andere etwaige Verträge? Zumindest haftet der faktische Geschäftsführer bspw auch für Steuerschulden. Aber das ganze hat ja im grunde nur Relevanz bei einer Insolvenz oder
Der faktische Geschäftsführer unterschreibt alles. Der Strohmann sichert sich mit der "Geschäftsführerschaft" als Nicht-EU-Bürger den Aufenthaltstitel. Dafür muss er nicht mal in Deutschland arbeiten oder sein. Mal schauen, wie lange es dauert, bis sich auch das herumspricht...
Eine Position als Geschäftsführer ist kein "Sesam Öffne Dich" für einen Aufenthaltstitel.
wirdwerden
Klappt dort aber.
Nicht aus Gründen, dass er Geschäftsführer ist.
wirdwerden
ZitatMein ehemaliger Arbeitgeber ist eine deutsche GmbH. Der Investor des Unternehmens hat seinen Bruder als Geschäftsführer im Handelsregister eintragen lassen, der Bruder führt die Geschäfte aber nicht. Der Investor selbst führt die Geschäfte, aber größtenteils vom Ausland aus. Vor Ort ist er nur tageweise anzutreffen. Welche Rechtsverstösse könnten hier vorliegen? :
-- Editier von gloegg am 04.07.2017 09:14
Wo sehen sie Rechtsverstösse das ist wohl unternehmerische Freiheit, dass hat GG Charakter steht auch in der eu Grundrechtecharta
ZitatMein ehemaliger Arbeitgeber ist eine deutsche GmbH. Der Investor des Unternehmens hat seinen Bruder als Geschäftsführer im Handelsregister eintragen lassen :
Nun... in dieser Weise sicherlich nicht.
Mit "Investor" ist vermutlich der (Allein-)Gesellschafter der GmbH gemeint. Der bzw. die Gesellschafter der GmbH berufen den oder die Geschäftsführer der GmbH. Und diese Geschäftsführer werden anschließend ins Handelsregister eingetragen.
GmbH-Geschäftsführer haben durch Gesetz diverse Pflichten und Rechte. Auf die Rechte können sie natürlich gegenüber den Gesellschaftern verzichten, wenn sie das tun wollen. An den Pflichten kommen sie nicht vorbei. Bestimmte Dinge müssen die Geschäftsführer machen, die können sie nicht delegieren. Andere Dinge können sie delegieren, letztlich haften sie aber immer für alles, für das GmbH-Geschäftsführer eben haften.
"Strohmann-Geschäftsführer" einer GmbH gehen insofern nicht unerhebliche persönliche Risiken hin, die bis hin zur Verurteilung wegen bestimmter Straftaten zu einer Haftstrafe gehen können.
Zitat:
der Bruder führt die Geschäfte aber nicht. Der Investor selbst führt die Geschäfte, aber größtenteils vom Ausland aus. Vor Ort ist er nur tageweise anzutreffen. Welche Rechtsverstösse könnten hier vorliegen?
Gar keine. Der Geschäftsführer ist ja der Geschäftsführer und haftet im Zweifelsfall für bestimmte Dinge. Der Gesellschafter haftet mit seiner Einlage ins Stammkapital der GmbH - deshalb heißt die ja "Gesellschaft mit beschränkter Haftung".
Ob ein Geschäftsführer sich vom Gesellschafter in seine Tätigkeit hineinreden lässt, interessiert den Gesetzgeber letztlich nicht. Der Gesellschafter kann den Geschäftsführer ja sowieso jederzeit abberufen.
ZitatEine Position als Geschäftsführer ist kein "Sesam Öffne Dich" für einen Aufenthaltstitel. :
Nein - aber wenn der GmbH-Geschäftsführer nicht nach Deutschland einreisen darf, kann er nicht Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH sein.
Der GmbH-GF muss zwar durchaus nicht seinen Wohnsitz in Deutschland haben, er muss aber jederzeit nach Deutschland reisen können, um bestimmte Pflichten hinsichtlich der GmbH wahrzunehmen.
Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH zu sein erleichtert aber die Beantragung eines Aufenthaltstitel durchaus,
ZitatUnterschreibt der Strohmann oder der andere etwaige Verträge? Zumindest haftet der faktische Geschäftsführer bspw auch für Steuerschulden. Aber das ganze hat ja im grunde nur Relevanz bei einer Insolvenz oder :
Es gibt keinen "faktischen Geschäftsführer" bei einer GmbH.
Es gibt nur Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung berufen werden. Die haften u.U. auch z.B. für Steuerschulden der GmbH.
Gesellschafter haften nicht dafür, egal wieviel Einfluss sie in der GmbH tatsächlich haben.
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