Handwerker schlägt Loch durch Wand

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
TheRonald
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker schlägt Loch durch Wand

Hallo zusammen,

letzten Freitag hatte ich zwei Handwerker bei mir im Haus, die ich beauftragt hatte, die Wasseranschlüsse in unserer Küche um 60 cm zu versetzen. Beim Aufbohren der Wand haben sie ein etwa 30cm großes Loch durch die Wand zwischen Küche und Kinderzimmer geschlagen. Sie haben die Wand dann wieder mit Unterputz zugemacht nachdem ich Fotos der Beschädigung gemacht habe. Jetzt muss die Wand natürlich wieder neu tapeziert und gestrichen werden, was um so ärgerlicher ist weil ich das Zimmer erst vor ein paar Tagen gestrichen hatte. Desweiteren sind die Wasseranschlüsse in der Küche nun zwar versetzt, ragen dafür aber deutlich weiter aus der Wand als vorher und sind ziemlich schief.

Meine Frage: Ich habe jetzt erstmal die Bezahlung der Dienstleistung verweigert, weil ich zunächst prüfen wollte ob ich den Schadensersatz für das Loch direkt von der Bezahlung für den Auftrag abziehen kann. Kann ich das? Welchen Betrag kann ich hier in etwa abziehen? Oder muss ich die vollen Kosten für den Auftrag bezahlen und dann mit dem Betrieb darüber streiten wie viel Geld ich für den Schaden zurück bekomme? Kann ich eine weitere Preisminderung verlangen, weil die Anschlüsse nicht 'ordentlich' versetzt wurden?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Notfall? Mehr lesen!



5 Antworten
#1
 Von 
Sir Berry
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Wenn bereits vorhandene Anschlüsse versetzt werden sollen, bleibt es mitunter nicht aus, dass dafür großflächig die Wand aufgeschlagen wird.
Bei Dir scheint es sich um eine recht dünne Wand zu handeln - vielleicht nur ein 11er Stein - sodass das Loch größer wurde als beabsichtigt. Das lässt sich manchmal nicht vermeiden, ist aber auch nicht weiter schlimm, da dass Loch wieder verschlossen werden kann.

Zitat (von TheRonald):
Sie haben die Wand dann wieder mit Unterputz zugemacht
was immer diese merkwürdige Beschreibung aussagen soll, aber das Loch scheint ja zu zu sein. Wo ist denn jetzt ein vermeidbare Beschädigung? Neu tapezieren und/oder streichen war sicherlich nicht im Leistungsumfang des Klempners.

Zitat (von TheRonald):
Desweiteren sind die Wasseranschlüsse in der Küche nun zwar versetzt, ragen dafür aber deutlich weiter aus der Wand als vorher und sind ziemlich schief.

Deutlich weiter aus der Wand ist bei der Dicke der Wand und in Kenntnis der Maße einer Wandabschlussscheibe vermutlich kein Mangel, zumal sich dieses durch das Wandabschlussblech, die Rosette, wieder ausgleicht.

Ziemlich schief könnte als Mangel durchgehen. Nur was verstehst Du darunter?
Sind die beiden Anschlüsse nicht höhengleich in Waage. Hier wäre ein Bild zur Ersteinschätzung hilfreich.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37040 Beiträge, 6230x hilfreich)

Was steht im Vertrag? Was genau?
Oder sogar im Angebot? Was genau haben sie dir angeboten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von TheRonald):
Kann ich das?

Die Frage irritiert mich, man hat es doch schon gemacht?



Zitat (von TheRonald):
Welchen Betrag kann ich hier in etwa abziehen?

Da gibt es eigentlich kein "in etwa", es ist exakt der Schaden der entstanden ist.
Also die Kosten für da ordentliche verschließen des Loches und über die Stelle drübersteichen.



Zitat (von TheRonald):
agen dafür aber deutlich weiter aus der Wand als vorher und sind ziemlich schief.

Da kommt es darauf an, ob das noch innerhalb der Toleranzen liegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3096x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
was immer diese merkwürdige Beschreibung aussagen soll, aber das Loch scheint ja zu zu sein. Wo ist denn jetzt ein vermeidbare Beschädigung? Neu tapezieren und/oder streichen war sicherlich nicht im Leistungsumfang des Klempners.

Ich vermute, das die/der TE das Loch auf der Kinderzimmerseite meint,bzw die Beschädigung der Wand & Tapete.

Und da sehe ich diese Firma durchaus in der Pflicht, den entstandenen Schaden zu beseitigen, einschl. Tapezieren und Streichen - ganz besonders, wenn
Zitat (von TheRonald):
das Zimmer erst vor ein paar Tagen gestrichen
wurde.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37040 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von TheRonald):
Meine Frage: Ich habe jetzt erstmal die Bezahlung der Dienstleistung verweigert, ...
Du hast demnach aufgrund des geschlossenen Vertrages über die o.a. Leistung die Rechnung schon erhalten. Richtig?

Meine Fragen:
- Du hast einen Dienstleistungs-Vertrag mit dem H. geschlossen?
- Sind die Handwerker am 6. mit allen vereinbarten Leistungen fertig geworden oder kommen sie nochmal?
- Wie wurde die Bezahlung vorher vereinbart?
- Hat der Handwerker dir am Freitag, den 6.9. eine Rechnung gegeben... mit Angabe der Kto-nummer und Datum der Fälligkeit?
- Hast du ihn mündlich oder schriftlich zur Nachbesserung/Schadensbeseitigung aufgefordert/ ihm eine Frist dafür gesetzt?
- Habt ihr am Freitag nach dem Drama noch nicht über einen Nachlass o.ä. verhandelt?
- Welche Wandstärke hat die Wand zwischen Küche und KiZi?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!