Bank sperrt Bankkarte nach Eröffnung der Privatinsolvenz

20. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)
Bank sperrt Bankkarte nach Eröffnung der Privatinsolvenz

Hallo meine Bank meint das man in der Privatinsolvenz keine Bankkarte benötigt obwohl das Konto ein PKonto ist.
In der Vergangenheit gab es diesbezüglich bereits Stress und auch die Bafin hat einen Rüffel erteilt gehabt.
Leider ist die Bank nicht dazu bereit irgendwelche Auskünfte zu geben, bzw. der Kontakt ist unmöglich.
Darf die Bank das einfach so?

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8 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von AnonymerNutzerBi):
Darf die Bank das einfach so?

Kommt darauf an, welche Funktionen die Karte hat.
Kredit / Dispofunktionen muss sie nicht mehr gewähren.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt darauf an, welche Funktionen die Karte hat.
Kredit / Dispofunktionen muss sie nicht mehr gewähren.


Hat sie nicht, eine einfach Prepaid Karte auf Guthabenbasis mit der Ich bezahlen und Geld abheben kann.
Der Insolvenzverwalter hat nach eigener Aussage auch nichts veranlasst, meinte aber es könne sein das die Bank sich vor Drittschuldnerklagen schützen möchte.
Die zukünftige Pfändung hat er direkt an den Arbeitgeber gerichtet, so das dort der Pfändbare teil abgeführt wird.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von AnonymerNutzerBi):
eine einfach Prepaid Karte auf Guthabenbasis mit der Ich bezahlen und Geld abheben kann.

Ok, diese Prepaid Debit / Kreditkarten darf die Bank durchaus kündigen.


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#4
 Von 
Kalanndok
Status: Student (2565 Beiträge, 408x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
darf die Bank durchaus kündigen...

...solange sie nicht Bestandteil des Kontoführungsvertrages sind.

Oftmals sind sie das nämlich in der Form, dass man einen Vertrag über ein "Girokonto mit Debitkarte" hat.

-- Editiert von Kalanndok am 21.06.2022 15:33

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#5
 Von 
Tehlak
Status: Lehrling (1059 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von AnonymerNutzerBi):
Hat sie nicht, eine einfach Prepaid Karte auf Guthabenbasis mit der Ich bezahlen und Geld abheben kann.


Sicher das es eine Prepaidkarte ist? Das wäre nämlich extrem ungewöhnlich in Zusammenhang mit einem Pfändungsschutzkonto/Basiskonto.

Üblich wäre eher ein Gutenhabenkonto mit Debitkarte.



-- Editiert von Tehlak am 21.06.2022 17:16

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Das wäre nämlich extrem ungewöhnlich in Zusammenhang mit einem Pfändungsschutzkonto/Basiskonto.

Nö, im Gegen teil, gerade wenn man so ein Konto hat, dann gibt es in aller Regel nur noch Prepaid-Kreditkarten.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Üblich wäre eher ein Gutenhabenkonto mit Debitkarte.


Ja es ist eine Debitkarte, DANKE für die richtige Wortwahl!
Bank hat die Karte Dienstagmorgen wieder freigegeben.
Alles wieder in Ordnung.

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#8
 Von 
Tehlak
Status: Lehrling (1059 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, im Gegen teil, gerade wenn man so ein Konto hat, dann gibt es in aller Regel nur noch Prepaid-Kreditkarten.


Die machen aber wenn man ein Pfändungsschutzkonto hat überhaupt keinen Sinn. Denn nur das Guthaben auf dem P-Konto ist vor der Pfändung geschützt. Guthaben auf Prepaid-Kreditkarten und anderen Konto muss regelmäßig abgeführt werden.

Wurde hier im Forum auch schon mehrfach thematisiert.

Visa und Mastercard bieten aber Debit "Kredit"karten an die direkt an das Konto gekoppelt sind. Die sind aber mitnichten Prepaid.

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