Widerruf Handyvertrag ausgeschlossen??

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cervus
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Handyvertrag ausgeschlossen??

Guten Tag zusammen,

ich habe bei einem Vermittler für Handyverträge (Preisbörse24) einen Vertrag bei Congstar abgeschlossen. Zusätzlich hätte ich für einen Betrag ein Smartphone erhalten sollen, was ich nie erhalten habe, da das Paket anscheinend auf dem Versandweg verloren gegangen ist. Der Nachforschungsauftrag läuft noch.
Widerrufen habe ich sowohl bei Congstar, als auch bei Preisbörse24. Beide stellen sich quer.

Congstar sagt: ich habe Ihren Wunsch bezüglich der Stornierung Ihres Vertrages geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass beim Händler abgeschlossene Verträge vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

Preisbörse24 will den Widerruf erst einleiten, sobald der Nachverfolgungsauftrag abgeschlossen ist.

Mein Problem ist, dass ich nicht für einen Vertrag bezahle, den ich ohne den Erhalt der Ware nicht nutzen kann.
Wie ist in meinem Fall weiter vorzugehen?

Gruß
Cervus

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23 Antworten
#1
 Von 
Droitteur
Status: Lehrling (1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Guten Tag,

vllt etwas plakativ, aber: Was heißt vorgehen?

Im Grunde läuft es doch darauf hinaus, dass sie irgendwann Geld wollen. Alles was du tun musst, wenn du nicht zahlen möchtest, ist, streng genommen, nicht zahlen.

Dass hier auf mehreren Ebenen der Anspruch erwidert werden kann, ist dir ja offenbar selbst schon bekannt. Dann trägst du lediglich noch das Risiko, irgendwie deinen Sachverhalt falsch eingeschätzt und/oder wiedergegeben zu haben. Das kannst du, der am nächsten dran ist, wahrscheinlich am besten selbst einschätzen.

Schöne Grüße

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#2
 Von 
vundaal76
Status: Junior-Partner (5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Congstar sagt: ich habe Ihren Wunsch bezüglich der Stornierung Ihres Vertrages geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass beim Händler abgeschlossene Verträge vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.


Brief aufbewahren! Das beweist nämlich, dass der Widerruf Congstar erreicht hat.

Zitat:
Preisbörse24 will den Widerruf erst einleiten, sobald der Nachverfolgungsauftrag abgeschlossen ist.


gleiche wie oben!

Zitat:
Mein Problem ist, dass ich nicht für einen Vertrag bezahle, den ich ohne den Erhalt der Ware nicht nutzen kann.


Der Vertrag existiert aufgrund Ihrer Widerrufs nicht mehr. Sie benötigen keine Bestätigung des Händlers zum Widerruf.

Sobald etwas vom Konto abgebucht wird, zurückbuchen lassen!

Zitat:
Zusätzlich hätte ich für einen Betrag ein Smartphone erhalten sollen, was ich nie erhalten habe, da das Paket anscheinend auf dem Versandweg verloren gegangen ist.


Tja, der mögliche Untergang der Ware ist das alleinige Pech bzw. Problem des Händlers.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von Cervus):
ich habe Ihren Wunsch bezüglich der Stornierung Ihres Vertrages geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass beim Händler abgeschlossene Verträge vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

Und den Stuß haben die wirklich geschrieben?



Man sollte auch das SEPA-Mandat nachweisbar kündigen.
Und die Einmeldungen in die Schufa untersagen sowie die Schufa im Auge behalten wenn das nachher losgeht mit Mahnungen etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Cervus
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Cervus):
ich habe Ihren Wunsch bezüglich der Stornierung Ihres Vertrages geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass beim Händler abgeschlossene Verträge vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

Und den Stuß haben die wirklich geschrieben?



Man sollte auch das SEPA-Mandat nachweisbar kündigen.
Und die Einmeldungen in die Schufa untersagen sowie die Schufa im Auge behalten wenn das nachher losgeht mit Mahnungen etc.


Ja, exakter Wortlaut der Antwort-Mail..

Naja Brief aufbewahren geht leider nicht, Widerruf und Antwort darauf ist alles über Mail passiert, denke aber das verhält sich genauso?! Werde bei Congstar jetzt nochmal explizit das SEPA-Mandat kündigen. Congstar hat für den Widerruf ja vor allem ein Widerrufsformular bereitsgestellt, dass ich ausgefüllt per Mail zurückgesendet habe.

Mail an Preisbörse24 lautete in Kurzform:

Hiermit widerrufe ich, x, den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
- Samsung Galaxy S10e prism green
- congstar Allnet Flat Plus
Bestellt am 04.03.2020.

Danke für die Antworten!

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#5
 Von 
vundaal76
Status: Junior-Partner (5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

E-Mails (insb. die Antworten der Anbieter) speichern und ggf. ausdrucken!

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Das ist ein kleineres Problem. Der eigentliche Händler (nicht Preis24) ist als Laden gelistet und vertreibt zusätzlich über Preisvergleichsportale. Somit ist die Reaktion normal. Es wäre sinnvoll, wenn der Zusammenhang mit Emailbeleg erklärt wird und die Einzugsermächtigung zurückgezogen wird. Dann klärt sich das.
Die Widerrufsbearbeitung von der Nachforschung abhängig zu machen ist Unfug, da der Widerruf auch bei Warenerhalt noch möglich wäre. Ich würde aber mal prüfen, ob der Widerruf nicht an den tatsächlichen Händler zu richten wäre.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von Cervus):
Naja Brief aufbewahren geht leider nicht, Widerruf und Antwort darauf ist alles über Mail passiert, denke aber das verhält sich genauso?!

Ich hab noch eine Mail aus dem Jahr 2001 - geht also ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Cervus
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Das ist ein kleineres Problem. Der eigentliche Händler (nicht Preis24) ist als Laden gelistet und vertreibt zusätzlich über Preisvergleichsportale. Somit ist die Reaktion normal. Es wäre sinnvoll, wenn der Zusammenhang mit Emailbeleg erklärt wird und die Einzugsermächtigung zurückgezogen wird. Dann klärt sich das.
Die Widerrufsbearbeitung von der Nachforschung abhängig zu machen ist Unfug, da der Widerruf auch bei Warenerhalt noch möglich wäre. Ich würde aber mal prüfen, ob der Widerruf nicht an den tatsächlichen Händler zu richten wäre.


Der tatsächliche Händler ist Preisbörse24 meiner Meinung nach. Oder übersehe ich hier was?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von Cervus):
Der tatsächliche Händler ist Preisbörse24 meiner Meinung nach. Oder übersehe ich hier was?

Müsste man prüfen, die verkaufen und vermitteln.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Sorry, hatte das mit einem ähnlich klingenden Portal verwechselt. Die genannte Firma hat in Fulda ein Ladenlokal - also denkt man bei Congstar an einen Shopvertrag oder versucht das so abzublocken. Das muss man nur ausräumen.

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#11
 Von 
Cervus
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)

Neue Situation ist, dass Preisbörse24 nicht auf meine Mails reagiert und Congstar mit dem Widerruf weiterhin auf Preisbörse24 verweist. Ich will den Widerruf einfach schnellstmöglich durchbringen, damit ich die Rufnummerportierung bei dem neuen Anbieter durchführen lassen kann.

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#12
 Von 
Droitteur
Status: Lehrling (1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Die Nummer kann man auch vor Ende einer Vertragslaufzeit portieren. Aber woher stammt die Nummer? Nicht, dass du am Ende doch noch eine Leistung zu empfangen gedachtest.

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#13
 Von 
Cervus
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein alter Vertrag ist heute abgelaufen und die Rufnummerportierung mit dieser Nummer wurde anscheinend schon von Congstar durchgeführt, obwohl ich dies widerrufen habe. Jetzt hängt die Nummer natürlich bei Congstar fest, so lange der Nachforschungsauftrag bei DHL läuft, da Preisbörse24 sich weigert zu widerrufen.

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Das Problem hierbei - eine Rückabwicklung ist nicht mehr möglich. Man wird die Nummer nur gegen Portierungsgebühr (wenn überhaupt) freigeben.
Besser sich gleich auf eine neue Nummer einstellen!

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#15
 Von 
Cervus
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)

Von mir aus bezahle ich auch nochmal eine Portierungsgebühr, wenn der Spaß dann endlich vorbei ist.. Ich brauche die Rufnummer beruflich, also ist eine neue Nummer keine Option. Laut Congstar wäre bis zu 3 Tage vor dem Portierungsdatum ein Abbruch möglich gewesen, also zum 20.03.
Widerrufen habe ich am 16.03.
Nur hat Pbörse24 den Widerruf wie gesagt bisher nicht eingeleitet..

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#16
 Von 
Mr.Cool
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Dann würde ich mich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Weise auf Deinen Widerruf am 16.3. hin und das dazu natürlich auch der Widerruf der Portierung gehört. Die Argumentation der Preisbörse passt nicht, da der Zugang des Widerrufes entscheidend ist (egal ob mit oder ohne Warenlieferung) und nicht eine Nachforschung.
Bekanntlich werden Widerrufe bei diesen, ansonsten vielleicht guten Anbietern vorsätzlich verschleppt, da das viel Arbeit und Ärger bedeutet und man dem Kunden damit noch den virtuellen Tritt in den Hintern gibt. Leider branchenüblich.
Mit geschickter Beschwerde bekommst Du die abgehende Portierung vielleicht kostenlos. Du kannst aber auch den Schnusekurs (bei C.) testen: Biete eine Bestellung einer Cong.-Prepaid an um dort die Nummer aufzulegen. Könnte schneller und einfacher sein. Wäre einen Versuch wert. Aber nicht vergessen - Einzugsermächtigung ausdrücklich entziehen!

-- Editiert von Mr.Cool am 23.03.2020 16:30

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von Cervus):
dass Preisbörse24 nicht auf meine Mails reagiert

E-Mail? Welche E-Mail? Da ist nie was angekommen.
Wie gedenkt man das Gegenteil zu beweisen?


Ich würde die Kommunikation mal auf gerichtsfest umstellen, also die schriftliche Art der Kommunikation mit Sendungsverfolgung.


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#18
 Von 
Cervus
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)

Macht es denn jetzt überhaupt noch einen Unterschied, wenn ich die SIM-Karte von Congstar benutze, oder falls ich sie einfach liegen lasse ohne zu nutzen? Prinzipiell wäre meine Nummer zur Zeit ja nutzbar über Congstar..

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#19
 Von 
Mr.Cool
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Die SIM war nicht im Handy-Paket?
Es ist aus meiner Sicht unschädlich Anrufe entgegenzunehmen. Ist im Endeffekt nur bedingt durch die Notlage und zur Überbrückung. Aber Vorsicht - ich würde keine aktive Nutzung vornehmen(Daten+Telefonie), denn neben der theoretischen Möglichkeit zum Wertersatz könnte es als konkludente Zustimmung zum Vertrag gewertet werden.

-- Editiert von Mr.Cool am 25.03.2020 22:57

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#20
 Von 
Cervus
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die SIM wurde extra von Congstar versendet. Habe gerade bei DHL angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass noch gar kein Nachforschungsauftrag zu diesem Paket eingeleitet wurde, sondern nur eine Laufzeitbeschwerde. Wird immer besser mit dem Laden..

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#21
 Von 
Mr.Cool
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Je länger das dauert, desto schwieriger wird es mit der Rufnummer.
Falls Du einen Plan B mit einem anderen Anbieter hast, könntest Du auch eine Ansage auf dem AB hinterlassen mit einer vorübergehenden Ausweichnr.
Anschließend die Rufnummer zur sofortigen Portierung freigeben lassen und einen Portierungsauftrag erteilen, wenn Du notfalls die Gebühr akzeptierst.

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#22
 Von 
Svenja00
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

bei mir die gleiche Situation. Handy bei Preisbörse24 bestellt mit Vertrag. SIM Karte läuft schon, da ich darauf angewiesen bin und mein Handy wurde bei DHL geklaut. Nachforschungsauftrag wurde scheinbar vor 3 Wochen eingeleitet. Wenn ich bei DHL Anrufe wissen diese nichts von diesem Auftrag. Wie komme ich da raus?

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#23
 Von 
radfahrer999
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von Svenja00):
Wie komme ich da raus?
Widerruf wär eein Option. Hast du den Thread eigentlich gelesen?

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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