Gewährleistung bei online gekauften Möbel: Welches Recht auf Nachbesserung habe ich?

15. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
paupau123
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei online gekauften Möbel: Welches Recht auf Nachbesserung habe ich?

Guten Tag,
ich habe bei dem schwedischen Möbelhaus einen Schrank online gekauft. Nach dem Aufbau ist mir aufgefallen, dass eine Tür einen relativ großen Kratzer hat, welcher nicht vom Aufbau kommen kann. Der Händler hat mir nur angeboten, dass ich den Schrank komplett abbauen muss und ich eine Neulieferung bekomme oder ich kann die Tür einzeln zu einer Filiale fahren und tauschen lassen. Die nächste Filiale ist fast 100 km von mir entfernt.
Habe ich durch die Gewährleistung und eine Nachbesserung einen Anspruch darauf, dass ich eine neue Tür geliefert bekomme ohne dass ich etwas ab- und wieder aufbauen muss?

Vielen Dank im Voraus.

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12 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von paupau123):
Habe ich durch die Gewährleistung und eine Nachbesserung einen Anspruch darauf, dass ich eine neue Tür geliefert bekomme ohne dass ich etwas ab- und wieder aufbauen muss?

So was war in der vor gut 20 Jahren abgeschafften Gewährleistung nicht vorgesehen.
Und der Nachfolger - die gesetzliche Mängelhaftung - sieht das auch nicht vor.


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#2
 Von 
Kalanndok
Status: Student (2576 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von paupau123):
Der Händler hat mir nur angeboten, dass ich den Schrank komplett abbauen muss und ich eine Neulieferung bekomme oder ich kann die Tür einzeln zu einer Filiale fahren und tauschen lassen. Die nächste Filiale ist fast 100 km von mir entfernt.


Es ist eigentlich Wahl des Kunden, ob er eine Neulieferung haben will oder eine Instandsetzung.
Beides wurde dem Kunden hier angeboten.
Ich würde jetzt ehrlich gesagt das Angebot annehmen die Tür in der Filiale tauschen zu lassen und danach die zur Mängelbeseitigung notwendigen Aufwändungen einfordern.
Aufwändungen, die mir da einfallen:
- Ggf. Aufwand für Ausbau der defekten Tür
- Gg. Aufwand für Einbau der neuen Tür
- Kosten für die Nutzung des Transportmittels (30 ct/km dürften hier für einen PKW angemessen sein, aber bitte auch bedenken: Viele Schranktüren aus schwedischen Möbelhäusern sind zu groß als dass sie in einem handelsüblichen PKW fachgerecht und verkehrssicher transportiert werden könnten)
- Ggf. entstehende Kosten für den Bediener des Transportmittels, falls man selbst dazu nicht qualifiziert ist.

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#3
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
- Ggf. Aufwand für Ausbau der defekten Tür
- Gg. Aufwand für Einbau der neuen Tür
Da er das selbst macht sind dazu keine Kosten angefallen.
Nur notwendige Kosten sind erstattungsfähig.
Zitat (von Kalanndok):
- Kosten für die Nutzung des Transportmittels (30 ct/km dürften hier für einen PKW angemessen sein,
Nein, es zählen die realen, notwendigen Kosten.
"Notwendige" Kosten bedeutet gleichzeitig, dass man als Nebenpflicht auch die Pflicht zur Kostenminimierung hat. Einfach mal einen Transporter mit Fahrer mieten........... das ist nicht erstattungsfähig.

-- Editiert von User am 16. Juni 2023 09:31

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#4
 Von 
paupau123
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe. Das schwedische Möbelhaus will die Kosten für die Hin- und Rückfahrt auf (0,30 € pro km) auf max. 30 € begrenzen und nur als Gutschein ausstellen. Ich gehe mal davon aus, dass das so nicht richtig ist?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von paupau123):
Ich gehe mal davon aus, dass das so nicht richtig ist?

Korrekt, siehe Ausführungenvon -Laie-.


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#6
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von paupau123):
auf max. 30 €
Deine notwendigen Kosten sollten damit ja abgedeckt sein.
Zitat (von paupau123):
nur als Gutschein ausstellen
Das ist nicht rechtskonform, das Geld muss auch ausbezahlt werden. Da man mit 30€ hier allerdings wohl besser wegkommt als mit den tatsächlich notwendigen Kosten, kann man sich ja überlegen das Angebot trotzdem evtl. anzunehmen.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status: Student (2576 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
"Notwendige" Kosten bedeutet gleichzeitig, dass man als Nebenpflicht auch die Pflicht zur Kostenminimierung hat.

Dass nur die notwendigen Kosten zu erstatten sind ist klar.
Für die Montage eines schwedischen Schrankes sind aber gemäß schwedischen Aufbauanleitungen meist zwei Personen notwendig. Selbst wenn die Eigenleistung nicht abrechnungsfähig ist, die zweite notwendige (s. Aufbauanleitung) Person muss man irgendwo herbekommen. Und nicht jedermanns Freunde arbeiten kostenlos.

Zitat (von -Laie-):
Einfach mal einen Transporter mit Fahrer mieten........... das ist nicht erstattungsfähig.

Von einfach mal so einen Transporter mit Fahrer mieten habe ich auch nicht geredet.
Aber der PKW, in dem ich die Türen meines Kleiderschranks verkehrssicher transportieren kann, muss erst noch gebaut werden. Da muss ein Sprinter (oder vielleicht gerade so ein großer Kombi, aber da ist dann nichts mehr mit ordnungsgemäßer Ladungssicherung).
Und was den Fahrer angeht...ohne Besitz der notwendigen Fahrerlaubnisklasse (steht nicht im Sachverhalt, dass das vorhanden wäre) kann auch das kontrahieren eines geeigneten Fahrers im Bereich der Notwendigkeit liegen (man hat ja wohl liefern lassen, weil man selbst nicht die notwendigen logistischen Kapazitäten hatte...).

Zitat (von paupau123):
Das schwedische Möbelhaus will die Kosten für die Hin- und Rückfahrt auf (0,30 € pro km) auf max. 30 € begrenzen und nur als Gutschein ausstellen.

Das ist Quatsch. Die notwendigen entstehenden Kosten sind zu erstatten und zwar in Cash und nicht als Gutschein. Darf sogar als Vorschuss verlangt werden. Und wenn die Filiale nunmal 100km weg ist, dann sind das für mich bei 30ct/km schonmal alleine 60 EUR.

-- Editiert von User am 16. Juni 2023 16:53

-- Editiert von User am 16. Juni 2023 16:54

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
und zwar in Cash

Überweisung geht auch ...


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#9
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
und zwar in Cash

Überweisung geht auch ...


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#10
 Von 
Kalanndok
Status: Student (2576 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Überweisung geht auch

Nur wenn der Gläubiger der Forderung das akzeptiert.
Ansonsten werden Forderungen mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel getilgt.

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#11
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Und wenn die Filiale nunmal 100km weg ist, dann sind das für mich bei 30ct/km schonmal alleine 60 EUR.
DU hast da etwas falsch verstanden. Das Möbelhaus bietet 30 Cent/km bis max. 30€ an.
Der Fragesteller hat ein Anrecht auf die notwendigen Kosten.
DIe notwendigen Kosten, bei 300km sind regelmäßig die Spritkosten. Bei einem Verbrauch von 10l/100km und 1,5€/I wären das genau 30 €. Real vermute ich aber eher weniger, so dass der Fragesteller mit den angebotenen 30€, im Fall hier, eher besser fährt als es der Gesetzgeber vorsieht. Auf 200 x 30Cent hat der Fragesteller keinen Anspruch.
Wenn er nachweisen kann, dass die real notwenigen Kosten höher waren als die angebotenen 30€, dann sind natürlich die real angefallenen notwendigen Kosten zu erstatten.

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#12
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
bei 300km
Typo: 200km

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