Guten Tag,
ich habe vor 4 Jahren auf HelloFresh eine Box bestellt. Am 23.5.20 habe ich meinen Account reaktiviert, um einen Coupon zu testen, welcher nicht gültig war und ich deshalb nichts bestellen wollte.
Am 1.6. stellte sich dann heraus, da HelloFresh 80€ von meinem Konto abbuchte, dass ich mit der Reaktivierung des Accounts auch die wöchentliche Lieferung der Box reaktiviert haben soll. Jedoch finde ich dazu nichts in den AGB von HelloFresh. Direkt am 1.6. habe ich dann angerufen um die Box zu stornieren bzw. zu fragen, warum ich diese überhaupt bekomme, da das Lieferdatum jedoch der 2.6. war, konnte die Box nicht mehr storniert werden.
Habe ich wirklich damit einen Kaufvertrag
abgeschlossen und falls nicht, was kann ich dagegen tun?
Vielen Dank für Eure Antworten
HelloFresh Raktivierung des Kontos führte zu Kauf einer Box
7. Juni 2020
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Frage vom 7. Juni 2020 | 15:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
HelloFresh Raktivierung des Kontos führte zu Kauf einer Box
Notfall? Mehr lesen!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. Juni 2020 | 16:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDu reaktivierst dort nicht deinen Account, sondern die Lieferung einer Box. Das steht dort aber auch deutlich und ohne die Auswahl eines Lieferdatums hätte das auch nicht funktioniert. :
Mir wurde telefonisch bestätigt, dass ich durch die Reaktivierung des Accounts die Box bestellt haben soll, das Lieferdatum ist dann jede Woche automatisch.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 7. Juni 2020 | 16:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann hattest du das vorher schon so eingestellt, ok. Aber mal ehrlich, was dachtest du denn, was sonst durch eine Reaktivierung passieren soll? Die Lieferung von Boxen ist doch der einzige Geschäftszweck. :
Ich musste den Account reaktivieren, um den Coupon zu testen, ansonsten wäre das nicht möglich gewesen. Der Coupon war nicht gültig und danach habe ich nicht auf bestellen gedrückt.
-- Editiert von Jochen245 am 07.06.2020 16:22
#5
Antwort vom 7. Juni 2020 | 17:07
Von
Status: Junior-Partner (5104 Beiträge, 1975x hilfreich)
Es gilt auch hier das Button-Gesetz. In meinen Augen ist hier kein Kaufvertrag zu Stande gekommen.
#6
Antwort vom 7. Juni 2020 | 17:08
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4892x hilfreich)
Zitatwas dachtest du denn, was sonst durch eine Reaktivierung passieren soll? :
Danke Captain Obvious. Zumindest liest sich alles was ich derzeit dazu recherchiert habe, dass es ein klassisches Abo ist, dass bei Reaktivierung des Abonnementkontos natürlich auch das Abonnement reaktiviert.
ZitatIch :musste den Account reaktivieren, um den Coupon zu testen
Ich komme mit der Bezeichnung "Coupon testen" nicht zu Recht und habe da mehrere Fragen dazu... Muss man nicht eher eine Bestellung auslösen um den Coupon "zu testen"? Und wie kann ich mir das "Testen" eines Coupons überhaupt vorstellen? Und welchen Zweck hat das "Testen", wenn man keine Bestellung auslösen möchte? Wird er nicht nach dem Verwenden entwertet? Würde also nicht das "testen" eines Coupons in einer Bestellung nicht eine Bestellung auslösen und den Coupon verwenden?
Auch ist mir die Begrifflichkeit des Reaktivieren müssen nicht klar. Wieso muss man dazu zwangsläufig sein eigenes deaktivierte Abo reaktivieren, obwohl man nichts beziehen möchte? Der unten gezeigte Ausschnitt aus dem FAQ lässt mich vermuten, dass hier die Reaktivierung des Kundenkontos nicht das Abo auslöst, sondern die Reaktivierung - also Neubestellung der Box - zu einem Bestellprozess führt, der ausgeführt wurde..
Zitat:
Du möchtest Deine Kochbox mit einem Gutschein reaktivieren? Am einfachsten geht das, wenn Du den Link in der E-Mail klickst, die den Gutschein enthält. Unter Einstellungen hast Du auch die Möglichkeit über einen Klick auf Jetzt Reaktivieren Deine Box zu reaktivieren und den Gutschein zu hinterlegen.
Was ist mit der Box geschehen? Wurde die Box geliefert? Wurde die Box angenommen? Und nicht zuletzt:
Edit: Kalauer hinzugefügt, den nur die Hardcore-Cineasten verstehen werden....
-- Editiert von radfahrer999 am 07.06.2020 17:14
#8
Antwort vom 7. Juni 2020 | 20:15
Von
Status: Junior-Partner (5104 Beiträge, 1975x hilfreich)
Ein Button mit dem Wort "Reaktivieren" ->
Kein Kaufvertrag, weil ...
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
Zitat:(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Das Wort "Reaktivieren" ist nicht eindeutig, was das bedeutet. Und genau um diese Unklarheit geht es hier ja auch.
Zitat:Am 1.6. stellte sich dann heraus, da HelloFresh 80€ von meinem Konto abbuchte,
Zurückbuchen! Es existiert kein Vertrag.
-- Editiert von vundaal76 am 07.06.2020 20:16
#9
Antwort vom 7. Juni 2020 | 20:22
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatDas Wort "Reaktivieren" ist nicht eindeutig, :
Reaktivieren = wiederherstellen des alten Zustandes
Aber ja, über die Eindeutigkeit kann man streiten - deutsche Verbraucher dürfen ja offiziell nicht beim denken überfordert werden ...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#11
Antwort vom 7. Juni 2020 | 22:45
Von
Status: Richter (8885 Beiträge, 1893x hilfreich)
Zitat:mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Ich finde "Reaktivieren" eindeutig.
Das Modell ist doch dass man wöchentlich eine Box bestellt. Und mit reaktivieren setzt man die Lieferung wieder auf aktiv.
Die Bestellung hat man ja vorher schon getätigt.
#12
Antwort vom 7. Juni 2020 | 22:58
Von
Status: Junior-Partner (5104 Beiträge, 1975x hilfreich)
Zitat:Der eigentliche Vertrag existiert schon, er hat nur eine Zeit lang geruht.... das ist kein neuer Vertragsschluss bzw. keine Bestellung, die unter die Buttonregelung fallen würde.
Wir reden hier nicht über einen oder zwei Monate - wir reden hier über 4 Jahre.
#13
Antwort vom 7. Juni 2020 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
Zitatwir reden hier über 4 Jahre. :
Und? Es gibt keine Höchstgrenze für das ruhen lassen von Verträgen.
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