Hallo,
Ich bin Vermieter,
in einer von mir vermieteten Wohnung hat eine Mieterin einen Glasbruch (Fensterscheibe) verursacht.
Eine offene Kerze ( die die Mieterin immer wieder mit Öl-Wachs tränkte) , wurde heiß und zerbrach die Scheibe..
Die Mieterin beauftrage eine Fenster-Firma , und die Scheibe wurde ersetzt.
Nun kam eine Rechnung der Fenster-Firma. an mich als Vermieter,
Wer ist denn für den Schaden zuständig ?.
Gibt es eine Konstellation in der ich für den Schaden aufkommen könnte ?
edy
Fensterglas ausgetauscht, wer muss zahlen ?
17. Januar 2022
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Frage vom 17. Januar 2022 | 19:46
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Fensterglas ausgetauscht, wer muss zahlen ?
Notfall? Mehr lesen!
#1
Antwort vom 17. Januar 2022 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatDie Mieterin beauftrage eine Fenster-Firma :
Mit Wissen / Erlaubnis / Duldung des Vermieters?
ZitatEine offene Kerze ... wurde heiß :
Ja, in der Regel machen Kerzen das.
Zitatund zerbrach die Scheibe.. :
Das machen die in der Regel eher nicht.
Zitatin einer von mir vermieteten Wohnung hat eine Mieterin einen Glasbruch (Fensterscheibe) verursacht :
Wie genau könnte man das beweisen?
#2
Antwort vom 17. Januar 2022 | 20:06
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitatin einer von mir vermieteten Wohnung hat eine Mieterin einen Glasbruch (Fensterscheibe) verursacht. :
Wenn das Fenster durch Verschulden der Mieterin kaputtging, dann sollte sie den Kosten aufkommen bzw. deren Haftpflichtversicherung (Beschädigung fremdes Eigentum).
#3
Antwort vom 17. Januar 2022 | 22:58
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatWie genau könnte man das beweisen? :
es gibt Fotos von der brennenden Kerze, die vor dem Fenster (Außenseite) stand.
Fotos wurden von meinem Bruder gemacht, der auf dem gleichen Grundstück wohnt.
edy
#4
Antwort vom 17. Januar 2022 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
Zitates gibt Fotos von der brennenden Kerze, die vor dem Fenster (Außenseite) stand. :
Also 0 Beweise ...
#5
Antwort vom 17. Januar 2022 | 23:14
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatAlso 0 Beweise ... :
Wie will die Mieterin ihrerseits erklären, dass die Scheibe "von nichts" kaputt ging?
Sie hat außerdem die Reparatur in Auftrag gegeben. ( gefordert wurde nur, dass sie die Scheibe wieder den vorherigen Zustand versetzen soll).
Wenn die Mieterin die Fensterfirma beauftragt ( ohne mein Wissen ) kann die Firma dann mir die Rechnung schicken? ( verbindlich).
edy
#6
Antwort vom 17. Januar 2022 | 23:36
Von
Status: Lehrling (1312 Beiträge, 185x hilfreich)
ZitatWie will die Mieterin ihrerseits erklären, dass die Scheibe "von nichts" kaputt ging? :
Die Mieterin muss aber überhaupt nicht darlegen warum die Fensterscheibe kaputt ging. Im Gegenteil der VM müsste beweisen das die Mieterin Schuld ist. Das die Scheibe durch die Hitze einer brennende Kerze zerbricht ist auch eher unwahrscheinlich. Bevor so eine Schreibe durch Hitze bricht muss schon ein größeres Feuer auf die Scheibe einwirken.
ZitatSie hat außerdem die Reparatur in Auftrag gegeben. ( gefordert wurde nur, dass sie die Scheibe wieder den vorherigen Zustand versetzen soll). :
Das könnte man durchaus als Beauftragung interpretieren.
ZitatWenn die Mieterin die Fensterfirma beauftragt ( ohne mein Wissen ) kann die Firma dann mir die Rechnung schicken? ( verbindlich). :
Wenn die Mieterin die Firma beauftragt hat müsste die Mieterin die Rechnung auch erst einmal bezahlen. Allerdings könnte sie das Geld vom VM zurückfordern.
#7
Antwort vom 17. Januar 2022 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatWie will die Mieterin ihrerseits erklären, dass die Scheibe "von nichts" kaputt ging? :
Wozu?
Die volle Beweislast das der Mieter schuld sei, liegt beim Vermieter. Solange er diese nicht erfüllt hat, muss die Mietern gar nichts erklären.
ZitatWenn die Mieterin die Fensterfirma beauftragt ( ohne mein Wissen ) kann die Firma dann mir die Rechnung schicken? ( verbindlich). :
Ja, das geht durchaus.
Kommt halt darauf an, wie genau das
Zitatgefordert wurde nur, dass sie die Scheibe wieder den vorherigen Zustand versetzen soll :
ablief.
#8
Antwort vom 18. Januar 2022 | 09:27
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatWozu? :
Die volle Beweislast das der Mieter schuld sei, liegt beim Vermieter. Solange er diese nicht erfüllt hat, muss die Mietern gar nichts erklären.
Ich sehe schon dass viele Tatsachen hier beschreiben werden.
Die Mieterin hatte bereits unter Zeugen zugegeben, dass sie für die Reparartur aufkommt ( und eingeräumt dass sie den Schaden verursacht hat).
Anders ausgedrückt: Die Scheibe war bei Einzug ok, dann aber während der Mietzeit (Mieterin wohnte in der Wohnung), defekt.
Die Mieterin beauftragte die Fenster-Firma.
Die Scheibe wurde ausgetauscht. Nun aber kam die Rechnung an meine Adresse ( Rechnung auf meinen Namen ausgestellt).
Ich habe keine Reparatur in Auftrag gegeben.
edy
#9
Antwort vom 18. Januar 2022 | 09:44
Von
Status: Gelehrter (10469 Beiträge, 4641x hilfreich)
Es gibt viele weitere Aspekte. Ich fokussiere mich erstmal auf diesen. Wegen § 538 BGB muss der Vermieter bei jedem Schaden während der Mietzeit beweisen, dass dieser nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Es gibt Fälle, bei denen das vergleichsweise einfach ist (z.B. bei Beschädigungen in Innenräumen, wenn nicht gerade ein Hochwasser oder ein Einbruch oder sowas vorliegt).ZitatAnders ausgedrückt: Die Scheibe war bei Einzug ok, dann aber während der Mietzeit (Mieterin wohnte in der Wohnung), defekt. :
Bei Fenstern ist das jedoch meistens anders. Erstens kann ein Fenster auch durch Einwirkung von außen (den Fußball des Nachbarsjungen z.B.) brechen. Zweitens kann ein Fenster auch durch Spannungen, die der Mieter nicht zu verantworten hat, springen. Von daher ist es bei Fenster häufig nicht so einfach zu beweisen, dass der Mieter durch unsachgemäßen Gebrauch einen Schaden zu verantworten hat.
Von daher solltest du dich erstmal von der Idee "Schaden in Mietzeit daher Mieter Schuld" verabschieden. Das ist absolut kein Argument.
Das Drumherum mag als Argument dienen. Nur mag ich mich dazu nicht wirklich konkret äußern, weil ich aus deinen bisherigen Posts den Eindruck gewonnen habe, dass du dir vielleicht etwas selber schönredest. Daher nur abstrakt: Wenn der Mieter einen Handwerker in eigenem Namen beauftragt, dann muss er auch die Rechnung zahlen. Ob er die Kosten dann von dir ersestzt verlangen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn mit den Nebenkosten eine Glasbruchversicherung bezahlt wird, dann mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ja. Denn dann bist du verpflichtet, die Kosten an die Versicherung weiterzureichen.
#10
Antwort vom 18. Januar 2022 | 09:45
Von
Status: Legende (18142 Beiträge, 9864x hilfreich)
Zitat:Anders ausgedrückt: Die Scheibe war bei Einzug ok, dann aber während der Mietzeit (Mieterin wohnte in der Wohnung), defekt.
Das alleine reicht nicht.
Zitat:Die Mieterin hatte bereits unter Zeugen zugegeben, dass sie für die Reparartur aufkommt ( und eingeräumt dass sie den Schaden verursacht hat).
Das hingegen würde reichen - wenn es beweisbar ist.
#11
Antwort vom 18. Januar 2022 | 09:57
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatZitat: :
Die Mieterin hatte bereits unter Zeugen zugegeben, dass sie für die Reparartur aufkommt ( und eingeräumt dass sie den Schaden verursacht hat).
Das hingegen würde reichen - wenn es beweisbar ist.
Habe eben gerade mit der Fenster-Firma telefoniert. Die Mieterin (Auftraggeber der Reparatur), hatte die Firma angewiesen die Rechnung auf mich auszustellen. Dies wird nun geändert.
edy
#12
Antwort vom 18. Januar 2022 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatDie Mieterin hatte bereits unter Zeugen zugegeben, dass sie für die Reparartur aufkommt ( und eingeräumt dass sie den Schaden verursacht hat). :
Es wäre überaus hilfreich zur Beurteilung der Frage mal den ganzen Sachverhalt zu kennen und nicht nur scheibchenweise wichtige Sachen zu erfahren.
#13
Antwort vom 18. Januar 2022 | 16:29
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatEs wäre überaus hilfreich zur Beurteilung der Frage mal den ganzen Sachverhalt zu kennen und nicht nur scheibchenweise wichtige Sachen zu erfahren. :
mir ging es in erster Linie darum, ob zunächst nach dem Motto verfahren wird, " wer bestellt bezahlt". Wer danach tatsächlich für den enstandenen Schaden aufkommen muss, wird sich dann herausstellen.
edy
#14
Antwort vom 18. Januar 2022 | 16:48
Von
Status: Lehrling (1857 Beiträge, 287x hilfreich)
Zitates gibt Fotos von der brennenden Kerze, die vor dem Fenster (Außenseite) stand :
Das ist durchaus möglich. Aussen ist die Fensterscheibe sehr kalt und dann die Hitze der Kerze bringt die Scheibe zum Bersten.
-- Editiert von Leo4 am 18.01.2022 16:51
#15
Antwort vom 18. Januar 2022 | 20:13
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
Zitatmir ging es in erster Linie darum, ob zunächst nach dem Motto verfahren wird, " wer bestellt bezahlt". :
Sas "wer bestellt der bezahlt" ist in der Regel anwendbar.
Ausnahmen fangen dann bei sowas
Zitatgefordert wurde nur, dass sie die Scheibe wieder den vorherigen Zustand versetzen soll :
an.
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