Guten Morgen,
mein Vermieter hat mich gestern darauf angesprochen, dass er ab September die Garage selber nützen möchte. Für die Garage habe ich keinen seperaten Mietvertrag sondern die Garage ist im Mietvertrag im Mietpreis mit angeführt, dh nicht einmals gesondert für XX Euro angeführt. Ich weiß somit eigentlich auch nichteinmal wieviel weniger die Miete dann wäre. Auch möchte ich die Garage eigentlich behalten. Was kann ich tun?
Eure Lucia
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Kündigung Garage wegen Eigenbedarf
28. August 2012
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Frage vom 28. August 2012 | 07:57
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung Garage wegen Eigenbedarf
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#1
Antwort vom 28. August 2012 | 09:11
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 430x hilfreich)
Unter diesen Umständen - kein separater Mietvertrag - ist eine Kündigung der Garage, meiner Meinung nach, gar nicht möglich.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Garagenmietvertrag.htm
Den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass eine Kündigung der Garage nicht möglich ist. (Einwurfeinschereiben)
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#2
Antwort vom 28. August 2012 | 09:46
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 837x hilfreich)
Was SueCologne schreibt, ist richtig: wenn die Garage nicht mit einem separaten Vertrag vermietet wurde, sondern Bestandteil des Hauptmietvertrages ist, kann sie auch nicht separat gekündigt werden.
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#3
Antwort vom 28. August 2012 | 16:56
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 3x hilfreich)
DANKE!
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