Mehrparteienhaus mit Verstopfung

31. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Reallaberli
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Mehrparteienhaus mit Verstopfung

Hallo,

wir wohnen schon 8 Jahre in einem 9 - Parteienhaus, wobei eine der Wohnungen eine Einliegerwohnung ist und ebenerdig mit den Kellern.

Des öfteren schon hatten wir im Haus mit Verstopfungen der Rohre zu tun, es wurde auch schon jeder nachdrücklich darauf hingewiesen was man über das WC entsorgen darf und was nicht.

Als jetzt der Mieter der Einliegerwohnung vorgestern nachts nach Hause kam, stand diese zu ein paar cm unter Wasser. Er rief sofort den Vermieter, der auch noch in der Nacht kam und auch einen Rohrreinigungsnotdienst anrief.

Alle Mieter hatten dann gestern einen Brief im Briefkasten, in dem der Vermieter schreibt das der Rohrdienst sehr teuer war und festgestellt habe, dass wieder jemand seine Damenbinden und Ähnliches im WC entsorgt habe und dadurch auch noch ein Rohr geplatzt sei.
Wenn sich innerhalb einer kurzen Zeit niemand melde der den Schaden verursacht hat, dann würde der Vermieter die Kosten auf alle Wohnungen aufteilen, in denen Frauen wohnen, da ja nicht herausgefunden werden kann, wer letztendlich wirklich verantwortlich ist.

Kann er das wirklich machen? Ohne den Verursacher zu kennen einfach die Kosten auf alle aufteilen? (In jeder Wohnung wohnt mindestens eine Frau) Ich persönlich weiß ziemlich genau, dass ICH damit nichts zu tun habe und frage mich, ob ich das wirklich zahlen muss. Auch wenn mir das für den Vermieter sehr leid tut, aber da kann ja laufend jemand was ins Klo schmeißen was da nicht reingehört und ich muss immer mit dafür aufkommen?

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6 Antworten
#1
 Von 
SueCologne
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 430x hilfreich)


Stellt sich doch eher die Frage, ob der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht bezüglich der Abflussrohre nachkommt. Weiterhin ist fraglich, inwiefern die Aussage: die Kosten werden auf Mietparteien "mit Frauen"umgeleg t gegen dass AGG verstösst. Zumindest kann nicht ausgeschlossen werden, dass durchaus auch Damenbesuch , der die Anordnung nicht kannte, zum Verursacherkreis gehört.

Es ist mir zwar bekannt, dass Vermieter oft so vorgehen, ob das aber tatsächlich statthaft ist, könnte Dir nur rechtssicher ein Anwalt für Mietrecht sagen, um ggf. gegen die Vorgehensweise anzugehen. Immerhin gibt es auch keine Sippenhaft in Deutschland.


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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#2
 Von 
Reallaberli
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für deine Antwort.
Ich habe natürlich selber auch versucht über google etc. etwas herauszufinden. Das einzige was ich gefunden habe ist allerdings:

Einmal von der Seite des Mieterbundes

Abflussverstopfung

(dmb) Die Kosten zur Beseitigung einer Rohr- oder Abflussverstopfung im Mietshaus sind nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Betriebskosten. Der Vermieter darf diese Kosten nicht in die jährliche Betriebskostenabrechnung einstellen, sie können auch nicht als „sonstige Betriebskosten" abgerechnet werden.

Mieter müssen auch nicht zahlen, wenn in Mietverträgen steht, dass sich bei einer Verstopfung des Hauptstranges der Abwasserleitung alle Mieter anteilig an den Reinigungskosten beteiligen müssen. Eine derartige Vertragsklausel ist unwirksam, so der Deutsche Mieterbund.

Nur wenn ein Mieter nachweislich eine Abflussverstopfung schuldhaft verursacht hat, kann dieser Mieter zur Übernahme der Reinigungskosten verpflichtet werden. Der Vermieter muss beweisen, dass der in Anspruch genommen Mieter den Schaden verursacht hat , beispielsweise weil er Papierwindeln, Katzenstreu oder ähnliches über die Toilette entsorgt hat.

und aus dem Mietrechtslexikon:

[...] In aller Regel kann der Vermieter aber nicht nachweisen, welcher von mehreren Mietern die Verstopfung verursacht hat. In diesen Fällen fallen dem Vermieter die Kosten der Beseitigung einer Verstopfung im Hauptabflußrohr des Miethauses zur Last, wenn er nicht beweist, dass ein bestimmter Mieter die Verstopfung verschuldet hat (z.B. AG Schöneberg, Urteil vom 13. Mai 1976 , Az: 12 C 80/76 ).


Jetzt weiß ich bei beidem natürlich nicht ob das noch aktueller Rechtslage entspricht. Aber für mich liest es sich so, als müssten die Mietparteien hier im Haus nicht zahlen?

Bitte nicht falsch verstehen. Ich mag unseren Vermieter eigentlich sehr und möchte mich auch ungern mit ihm über Paragraphen überwerfen. Aber zum einen fehlt uns das Geld um sowas zu bezahlen und zum zweiten geht es mir auch ums Prinzip.

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#3
 Von 
SueCologne
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Hey, da warst Du ja fleissig. Das Urteil lässt ja den Umkehrschluss zu, dass der Vermieter zahlen muss, wenn der Beweis fehlt. Es steht nicht da, dass er es ohne Beweis auf alle Mieter umlegen kann.
Möglicherweise kennt ja hier im Forum noch jemand ein anderes Urteil? Warte einfach mal ein paar andere Antworten ab!


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"MfG
Susanne

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#4
 Von 
Anjuli123
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

Ich sehe auch keine Möglichkeit der Umlegbarkeit der Kosten auf alle weiblichen Mietparteien. Genaugenommen gibt es zwar so etwas Ähnliches, nämlich bei Sperrmüll, da müssen dann auch alle zahlen, wenn der Verursacher nicht feststellbar ist, aber das kann man hier nicht anwenden. Entweder er stellt den Verursacher fest (allerdings sollte auch Damenbesuch wissen, dass sowas generell nicht ins Klo gehört), oder er muß es selber bezahlen. Eigentlich sollte er dafür ne Versicherung haben.

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#5
 Von 
Lolle
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Nee, die Rechtslage ist unverändert
> der Vermieter muss den Nachweis führen, dass genau dieser oder jener Verursacher den Schaden verursacht hat
> eine Kostenumlage auf alle oder einzelne Mieter ist unzulässig

D.h. z.B. Kamerainspektion der Abwasserrohre, steckt in einem Teilbereich einer bestimmten Wohnung (vor der Einleitung ins Sammelrohr) eine Damenbinde o.Ä.?
www.ra-jung.de/Beitrag_PEDez2011Rohrverstopfung.pdf
http://www.hausverwalter-abc.de/abfluss.html

Vielleicht ist einem Vermieter auch schon der Schuldnachweis via DNA-Test gelungen? ;-)

Eigentlich sollte er dafür ne Versicherung haben.
Ja, das wäre prima. Aber kennst Du eine Versicherung, die ein solches Risiko abdeckt?


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#6
 Von 
Reallaberli
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben Dank euch.. Vor allem auch für den weiteren link, den hatte ich noch nicht selber gefunden. Das beruhigt mich wenigstens in rechtlicher Hinsicht schon mal etwas.

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