Mietvertragsklausel Reparaturbeteiligung Gastherme

16. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go463921-65
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertragsklausel Reparaturbeteiligung Gastherme

Hallo zusammen,

Meine Frage wurde sicher so oder so ähnlich schon mal gestellt, ich habe aber keine eindeutige Deckung mit meinem Fall gefunden. :???:

Ist eine Mietvertragsklausel rechtens, die mich verpflichtet, Reparaturen an einer (mitvermieteten) Gastherme bis zu einer festgelegte Höhe zu zahlen (in diesem Fall bis 100 Euro pro Reparatur)?

Die Therme gibt seit meinem Einzug alle paar Monate den Geist auf, die aktuelle Rechnung möchte der Vermieter komplett auf mich abwälzen, da er der Meinung ist, der Schaden ist auf fehlerhaftes Heiz erhalten zurück zu führen.

Die Therme wird jährlich gewartet und die Wartung von mir gezahlt.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe :)

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2 Antworten
#1
 Von 
Anitari
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Reparaturen an der Heizungsanlage sind allein Sache des Vermieters. Damit der Mieter nichts zu tun. Außer er hat das Ding auf dem Gewissen. ;)

Es gibt in vielen Mietverträgen eine sog. Kleinreparaturklausel. Die hat aber nichts mit Beteiligung an Reparaturen zu tun.

Wenn die Klausel wirksam ist muß der Mieter Kosten von z.B. maximal 100 € für Reparaturen an Dingen innerhalb der Wohnung die seinem häufigen Zugriff unterliegen tragen.

Zitat (von go463921-65):
Die Therme gibt seit meinem Einzug alle paar Monate den Geist auf, die aktuelle Rechnung möchte der Vermieter komplett auf mich abwälzen, da er der Meinung ist, der Schaden ist auf fehlerhaftes Heiz erhalten zurück zu führen.


Was zu beweisen wäre. Vom Vermieter.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Liane46
Status: Student (2979 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zitat (von go463921-65):
Die Therme wird jährlich gewartet und die Wartung von mir gezahlt.

Das ist auch völlig in Ordnung, denn diese Arbeiten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten. Reparaturen an der Therme gehen aber komplett zulasten des Vermieters, denn die zählen nicht zu den Kleinreparaturen. Was dazu zählt, hat eine Anwältin sehr gut beschrieben: http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-__a28637.html

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