Eiche im Nachbargarten

22. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Angel96
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)
Eiche im Nachbargarten

Hallo zusammen,

wir haben vor etwas über einem Jahr ein Reihenmittelhaus in Hannover gekauft. Unser Nachbar hat eine Eiche im Garten stehen, die 1,6m Abstand zu unserem Grenzzaun hat und mittlerweile eine Höhe von 4-5m erreicht hat.

Kann mir jemand sagen wie hier die Rechtsgrundlage aussieht? Kann ich den Nachbarn nur auffordern den Baum zurück zu schneiden, damit er nicht mehr auf mein Grundstück ragt oder kann ich ihn auffordern den Baum zu fällen?
Die Eiche wächst in einer enormen Geschwindigkeit und ich befürchte in einigen Jahren fällt er dann unter die Baumschutzsatzung.

Ein Gespräch mit dem Nachbarn ist leider nicht möglich, da wir wegen der Grundstücksgrenze derart im Streit liegen, dass er nicht friedlich mit sich reden lässt.

Vielen Dank für eure Hilfe

Angel96

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19 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

quote:
die 1,6m Abstand zu unserem Grenzzaun hat

quote:
da wir wegen der Grundstücksgrenze derart im Streit liegen,

Da der Grenzverlauf offensichtlich nicht klar ist, bringt es gar nichts darüber nachzudenken ob der Abstand nicht stimmt?

Denn derzeit ligt er ja noch im grünen Bereich:

§ 50 NNachbG
(1) Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:
a) bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m
b) bis zu 2 m Höhe 0,50 m
c) bis zu 3 m Höhe 0,75 m
d) bis zu 5 m Höhe 1,25 m
e) bis zu 15 m Höhe 3,00 m
f) über 15 m Höhe 8,00 m.


Die §§ 51-57 NNachbG solltest du dir auch mal anschauen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Hardy DD
Status: Schüler (264 Beiträge, 422x hilfreich)

Hallo, das habe ich im I-Net unter Niedersachsen Nachbarrechtsgesetz gefunden:
Grenzabstände in Niedersachsen
Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

•bis zu 1,20 m Höhe 0,25 m
•bis zu 2,00 m Höhe 0,50 m
•bis zu 3,00 m Höhe 0,75 m
•bis zu 5,00 m Höhe 1,25 m
•bis zu 15,00 m Höhe 3,00 m
•über 15,00 m Höhe 8,00 m.
Bzgl. des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden schauen Sie bitte in das Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen.

Viele Grüße aus Sachsen

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#3
 Von 
Hardy DD
Status: Schüler (264 Beiträge, 422x hilfreich)

Hallo, das habe ich im I-Net unter Niedersachsen Nachbarrechtsgesetz gefunden:
Grenzabstände in Niedersachsen
Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

•bis zu 1,20 m Höhe 0,25 m
•bis zu 2,00 m Höhe 0,50 m
•bis zu 3,00 m Höhe 0,75 m
•bis zu 5,00 m Höhe 1,25 m
•bis zu 15,00 m Höhe 3,00 m
•über 15,00 m Höhe 8,00 m.
Bzgl. des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden schauen Sie bitte in das Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen.

Viele Grüße aus Sachsen

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#4
 Von 
joebeuel
Status: Lehrling (1997 Beiträge, 1547x hilfreich)

Wie kann man nur wegen einer Grundstücksgrenze mit seinem Nachbarn im Streit liegen?
Wenn es unterschiedliche Ansichten zur Lage der Grenze gibt, dann beauftragt man bei einem Vermessungsingenieur eine Grenzfeststellung, und man bekommt die genaue Lage der Grenze markiert.
Das kostet natürlich Geld, aber dafür ist dann die Grenze nicht mehr Streitursache...

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#6
 Von 
Angel96
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.

@Harry van Sell, Hardy DD
Den § im Nachbarrecht Niedersachen hab ich mittlerweile auch gefunden, ich hatte nur gehofft es gibt weitere Einschränkungen bezüglich spezieller Bäume, wie es NRW beispielsweise hat..schade

@joebeul
Wem sagst du das. Unser Nachbar wohnt dort noch als Erstbesitzer, seit mittlerweile 50 Jahren. Und jetzt ist er der Meinung unser Zaun würde am Grundstücksende 10-20cm zu weit auf seinem Grundstück stehen. Bei den zwei Vorbesitzern hatte er nie was derartiges versucht, aus Anstand oder Angst...wie auch immer
Ich habe ihm mitgeteilt, dass er auf seine Kosten neu vermessen lassen kann (wobei selbst dort die Genauigkeitsgrenze bei 10cm liegt) doch solange er das nicht tut ist es halt ein Streitfall

@procoralan
Ich kaufe doch ein Haus nicht abhängig davon was der Nachbar im Garten stehen hat?!? Gerade im Winter erscheint einem solch ein kahler Baum bei weitem nicht so groß und nah wie jetzt im Frühling.
Ich werde auch damit leben können, wenn der Baum bleiben muss, es wäre nur schön gewesen ihn los werden zu können

LG Melanie




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#8
 Von 
gaga92
Status: Praktikant (961 Beiträge, 607x hilfreich)

Wenn er meint, der Zaun stände auf seinem Grundstück, er aber keine Grenzfeststellung beauftragen will, dann kann es euch doch egal sein. Er will ja was von euch, dann muss er auch aktiv werden.

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#9
 Von 
Angel96
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)

procoralan
Da stimme ich dir nur zum Teil zu. Zum einen ist Hannover die grünste Stadt des Nordens, wir haben (gerade durch unsere Baumschutzsatzung) also bei weitem genug Bäume. Desweiteren hat eine Eiche auf einem 5m breitem Reihenmittelhausgrundstück wirklich nichts zu suchen..

@gaga92
So sieht es aus. Wir müssen abwarten und im schlimmsten Fall das Gartenhaus das wir gerade errichten wollen wieder umsetzen.

@all
Vielen Dank für eure Mithilfe!

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#10
 Von 
joebeuel
Status: Lehrling (1997 Beiträge, 1547x hilfreich)

Auch in einer Reihenhaussiedlung kann die Lage der Grenze cm-genau bestimmt werden, wie kommst du auf eine Vermessungsungenauigkeit von 10 cm?

Außerdem kann man davon ausgehen, das alle Mittelhausgrundstücke gleich breit sind. Meßt einfach mal selbst die Grundstücksbreite direkt am Haus und am Ende des Gartens: wenn euer Grundstück vorne und hinten gleich breit ist, und diese Breite mit den Zahlen des Katatsteramtes (mündliche Auskunft ist kostenlos) übereinstimmt, dann könnt ihr ganz gelassen bleiben.
Wenn allerdings euer Garten hinten 20 cm breiter ist, dann würde ich das Gartenhaus nicht direkt an den Zaun setzen...

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#11
 Von 
Angel96
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)

~off topic~ :-)

Unser Verkäufer ist Architekt der wiederum mal einen Disput mit einem Vermessungsbeamten hatte der ihm sagte, dass zwar zwei Nachkommestellen angegeben werden, jedoch nur auf 10cm genau bestimmt werden kann.

Was die Grenzen angeht ist genau das das Problem... Der NAchbar hat das Grundstück vor einem Versatz was angeblich breiter sein soll und unser Garten ist hinten etwa 15cm breiter als das Haus, wir wissen jedoch dass die Grenze zum anderen Nachbarn nicht korrekt ist (das weiß er auch, findet es aber nicht weiter tragisch weil er eh einen 1,8m hohen Holzzaun errichtet hat hinter dem wir den Grenzzaun abreißen durften.)

Gestern Abend haben wir vom Verkäufer die Info bekommen, dass er noch einen alten Plan besitzt. Wenn man nach dem geht steht unser Zaun zum Streit-Nachbarn wohl tatsächlich um 7cm zu weit bei ihm. Wir werden also alles jetzt so planen, dass wir das problemlos versetzen könnten..

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#12
 Von 
muran
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Das ist doch alles "Humbug" mit den Paar Zentimetern.
Der TE sollte sich informieren ob der Baum bereits Bestandschutz hat oder nicht. Wenn ja, dann darf der da stehen bleiben bis zum Nimmerleinstag. Grenzabstände spielen da keine rolle mehr. Wenn der Nachbar 10 Jahre lang keine Beanstattung hatte, dann bleibt der Baum stehen, basta(!).
Es spielt auch keine rolle ob ein neuer Nachbar auftritt und versucht den 10 jahre alten Baum Fällen, oder kürzen zu lassen. 10 Jahre sind 10 Jahre für den Baum!
Wie lange steht denn der Baum schon da?
Wenn der TE diese Frage nicht beantworten kann, dann wird es auch keine Lösung seines
" nachbarschaftsstreitproblemchens" geben können.

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#13
 Von 
Mathiasla
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 641x hilfreich)

quote:
Unser Verkäufer ist Architekt der wiederum mal einen Disput mit einem Vermessungsbeamten hatte der ihm sagte, dass zwar zwei Nachkommestellen angegeben werden, jedoch nur auf 10cm genau bestimmt werden kann.


Käse

In einem Neubaugebiet wie es fast jede Reihenhaussiedlung ist kann man die Grenzen auf weniger als 1 cm bestimmen.

Selbst im Altbestand (Grundlage 1900 bis 1933) sind schon bessere Ergebnisse als 10 cm möglich.

Einzig die Durchführungsverordnung für Vermessungsarbeiten in Niedersachsen kann einen Toleranzbereich von 10 cm angeben. ich tippe aber eher auch 6 cm, das kann man aber mit einem Anruf bei jedem ÖbVI klären.

Die Begründung des "Vermessungsbeamten" ist Neppenfang, genau Angaben werden nur an ÖbVIs oder an Personen mit dem nötigen Sachverstand herausgegeben.

Gegenfrage, wie will man auf einer 1:1000 Karte aus den 70iger Jahren sehen, das der Zaun 7 cm falsch steht?
(1:1000 --> 1 mm auf der Karte entsp. 1 m in der Wirklichkeit) da wird der Zeichnungsstrich schon dicker seien.

Grenzfeststellung bzw Grenzanzeige beauftragen und ihr seid beide schlauer.

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#15
 Von 
Angel96
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)

Moin Mathiasla,

also wir leben in keinem Neubaugebiet, die Häuser sind Baujahr 1960!

Wegen 7cm sind mir auch ehrlich gesagt der Aufwand und die Kosten eines eines Katasterauszug zu hoch. Ich habe mit dem Katasteramt telefoniert und er sagte mir es würde mcih etwa 85 Euro kosten und wenn wir Pech haben ist er nur bis 10-20cm genau. (Wie du schon sagst, der Bleistiftstrich ist dicker).

Also waretn wir ab ob unser Nachbar sich die Kosten/Mühe macht oder ob er jetzt einfach Ruhe gibt.

Wegen der besagten Eiche kann man sich dann ja vielleicht mit den folgenden Besitzern einigen (der Nachbar ist über 80 Jahre alt) und solange bleibt sie halt da stehen

LG Melanie

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#16
 Von 
TiA2010
Status: Praktikant (982 Beiträge, 515x hilfreich)

Wenn die Eiche jetzt 1,60 hoch ist, dann kann sie nicht so alt sein. Muss übrigens auch nicht bewußt gepflanzt worden sein, sondern kann auch von ein vergrabenen Eichel stammen (so etwas sollte man als Gartenbesitzer tunlichst kontrollieren).
Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass hochwachsende Bäume und Sträucher auf kleinen Gartengrundstücken nichts zu suchen haben (bei Kleingärten gilt z.B. ein 5m-Regelung).
Da eine Eiche definitiv höher wir 15m wird, wäre hier der Grenzabstand von 8m ja auf keinen Fall einzuhalten.

Ich würde also auf jeden Fall klären, ob du einen Beseitigungsanspruch gegen diesen Baum noch hast und den dann auch einfordern.

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#17
 Von 
Angel96
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo TiA2010,

der Baum steht 1,60m vom Grenzzaun entfernt und ist 4-5m hoch!
Laut niedersächsischen Nachbarschaftsrecht ist das jedoch erlaubt...und solnage können wir nichts machen als zu fordern, dass er überstehende Äste auf unserem Grundstück entfernt.

Gepflanzt worden ist sie bewusst vor einigen jahren, das hat mir der Vorbesitzer unseres Hauses erzählt.

LG Melanie

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#19
 Von 
Angel96
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Gilhorn,

erstmal dürfen überhänghende Äste nicht einfach so abgeschnitten werden! Ich muss meinen Nachbarn dazu auffordern und ihm entsprechend Zeit lassen dies zu erledigen (etwa 1 Monat) Nur wenn er darauf nicht reagiert darf ich die Äste abschneiden!

Dass an hoher Baum auf einem kleinen Grundstück nichts zu suchen hat ist wohl ansichtssache. Meiner Meinung nach hat eine Eiche ab einer bestimmten Höhe nichts auf einem 5m breitem Grundstück zu suchen.
Das Land NRW hat dies zum Beispiel sogar gesetztlich im Nachbarschaftsrecht festgelegt, dort dürfen bestimmte schnell und groß wachsende Baumarten wie Eichen, Pappeln etc. nur mit 2m bzw. 4m Abstand zur nächsten Grenze gepflanzt werden.
Ich für meinen Teil finde das sehr sinnvoll. Wer ein großes Grundstück hat soll gerne pflanzen was er will aber in so einem Fall wie bei mir haben die Nachbarn (also wir) die Wurzeln, Blätter und den Schatten vom Baum und keine Wahl dem zu entgehen.

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