Hallo alle zusammen,
mal angenommen man verschickt ein versichertes Paket über die Post/DHL und dieses Paket kommt nicht beim Empfänger an. Normalerweise kein Problem da man es über die Sendungsnummer verfolgen könnte.
Was ist aber, wenn man die Sendungsnummer nicht hat. Mal angenommen man denkt nicht weiter nach und nimmt den Einlieferungsbeleg nicht mit oder schmeißt ihn weck weil man ihn mit einem Kassenzettel verwechselt. Wie auch immer.
Man kann ja dann einen Nachforschungsantrag stellen.
Wie sieht es aber mit dem Schadenersatz aus wenn das Paket nicht wieder auftaucht.
1) Der Empfänger hat bereits bezahlt ab wann müsste man den Kaufpreis erstatten? Sobald der negative Bescheid der Post vorliegt?
2) Wenn der Käufer bereits nach wenigen Tagen einen Anwalt einschaltet, wer übernimmt die Kosten - Käufer oder Verkäufer?
3) Welche Erstattung könnte man von der Post erwarten ohne Einlieferungsnachweis?
Ich beziehe das jetzt nur mal auf den privaten Bereich.
Ich denke: Ohne Einlieferungsnachweis muss der Verkäufer den Betrag erstatten aber erst wenn die Post es nicht wieder findet. Anwaltskosten kann der Käufer tragen. Eine Entschädigung durch die Post gibt es voraussichtlich nicht.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
Sonnige Grüße von der Ostsee.
Christian Hölscher
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Paket bei DHL verloren - keine Sendungsnummer
17. Februar 2012
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Frage vom 17. Februar 2012 | 14:06
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 13x hilfreich)
Paket bei DHL verloren - keine Sendungsnummer
Notfall? Mehr lesen!
#1
Antwort vom 17. Februar 2012 | 22:46
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 53x hilfreich)
Da der VK nichts beweisen kann ...
Natürlich könnte DHL im System nachschauen ...aber ob sie sich dazu herablassen?
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