Salü,
verstehe ich das richtig,
dass
wenn man mit einem >eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen
weniger
als EUR 4.500,- für das Jahr beträgt,
das Finanzamt diese ohne
Nachweise anerkennen muss? D.h. die Anerkennung kann nicht verweigert werden, wenn Nachweise fehlen, oder wenn schon verweigert, hätte dies vor Gericht keinen Bestand?
Wie ist ein Hinweis im Steuerbescheid zu werten, "[...]Sie haben hohe Fahrtkosten geltend gemacht. Künftig können diese nur anerkannt werden, wenn Sie die Kosten nachweisen oder glaubhaft machen [....]". ?
Fahrtkosten zur Arbeit - Kosten < € 4.500,- - Nachweise?
Wenn die geltend gemachte Pendlerpauschale insgesamt unter 4.500€ für das Jahr liegt, werden keine Nachweise dafür verlangt, wie man zur Arbeit gekommen ist.
Die Bemerkung des Finanzamtes macht daher eigenltich nur Sinn, wenn die geltend gemachten Kosten darüber liegen.
Unter 4.500€ kann ich mir nur vorstellen, dass die Zahl der angegebenen Arbeitstage oder die angegebene Entfernung nachgewiesen werden soll.
quote:
das Finanzamt diese ohne Nachweise anerkennen muss
Also, das... nein. Das Finanzamt muss überhaupt nichts anerkennen. Wenn einer insgesamt über 4500 Euro kommt, dann bekommt er diese Kosten nur, wenn er einen eigenen PKW (oder z. Nutzung überlassenen) nutzt. Hier ist klar, dass das FA dies gerne nachgewiesen haben möchte, man kann eben nicht einfach PKW ankreuzen und mit dem Zug fahren.
Dennoch kann das FA auch bei unplausiblen Angaben auch bei eine Entfernungspauschale unter 4500 Euro Nachweise verlangen. Gesetzlich verpflichtet, dies ohne Nachweise anzuerkennen, ist das FA nicht.
-- Editiert von oerdiz1 am 29.06.2007 21:37:31
Danke ...
... dann wird es am ehesten so sein, dass die mit über 4.500 € für das jetzige Jahr rechnen. Was aber wegen der Kürzung der Pauschale nicht eintreten wird.
1 - Angenommen, es ist unter 4.500 € und ein Sachbearbeiter versteift sich dennoch auf Beibringung von Nachweisen, die der Stpfl. aber nicht aufbewahrt hat. Was macht dieser dann am besten ...?
2 - Was alles könnte noch "unplausibel" sein? Wenn die km-Entfernung per Routenplaner stimmt, und der Arbeitgeber die Anzahl der Arbeitstage bestätigt?
Wenn Sie untere 4500 Euro bleiben, wird das FA keine Nachweise für ein Kfz anfordern. Dennoch möchte man wohl wissen, ob die Arbeitstage stimmen. Es gibt durchaus z. B. Halbtagskräfte, die jeden Tag die Arbeitsstätte aufsuchen als auch solche, die nur 2-3 Tage die Woche arbeiten. Man sollte also richtige Angaben machen. Weiterhin ist fraglich, ob ein Arbeitgeber vorsätzlich falsche Angaben in einer Bescheinigung macht, der wird da auch kein Interesse dran haben, bspw. einer Zweitageskraft eine 5-Tage Woche zu bescheinigen.
Also man sollte generell kein Problem haben 220 bis 240 Arbeitstage anzugeben.
Als Entfernung ist der kürzeste Weg zulässig oder der schnellste wenn man dadurch 15 - 20 Minuten am Tag spart. Am besten über Routenplaner ausdrucken und beilegen. Hatte bisher noch nie Probleme den schnellsten Weg akzeptiert zu bekommen obwohl dieser 7km länger ist, aber über die BAB und so massig Zeit spart 20-30 Minuten am Tag.
wieder ich
hmmmmm
einfache Entfernung ist zwischen 40 und 80 km.
Eigentlich sollte es klar sein, dass ich täglich dort arbeite. Zur Not kann noch sicherlich der AG einen Nachweis darüber ausstellen.
Ich meine vernommen zu haben, dass man die 30ct/km bis € 4.500 / Jahr unabhängig vom Verkehrsmittel ansetzen kann (und das Finanzamt dies anerkennen muss). Praktisch auch bei Fahrgemeinschaft oder Fahrrad. stimmt das?
Was aber noch eine Rolle spielen könnte, dass bei der genannten Steuererklärung auch noch andere Fahrten (zu Bewerbungen) angesetzt wurden. Aber alles zusammen blieb immernoch unter 4.500 €. Dennoch kam der im Eingangspost benannte Hinweis ...
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