Nachträgliche Änderung in Steuerklasse II

2. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
puhbaer36
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachträgliche Änderung in Steuerklasse II

Mir ist bei der Steuerkarte meiner Freundin aufgefallen, das dort Lohnsteuerklasse I steht, obwohl seit 9Jahren geschieden ist.

Seitdem lebte sie alleine mit Ihren zwei Kindern.

Dabei ist das doch der klassische Fall für Steuerklasse zwei.

Jetzt habe ich ein bißchen gegoogelt.

Und ich meine gelesen zu haben, das man den "Haushaltsfreibetrag", so nannten sie die Änderung von eins auf zwei auch rückwirkend geltent machen kann.

Geht das auch über Jahre?

Sie hat noch nie einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht.

-- Editiert am 02.04.2009 20:02

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5 Antworten
#1
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49283 Beiträge, 17336x hilfreich)

Der frühere Haushaltsfreibetrag heißt heute "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" und gilt im Gegensatz zum alten Haushaltsfreibetrag nur für echte Alleinerziehende. Es darf also keine weitere erwachsene Person im Haushalt leben.

Rückwirkend kann dieser Betrag nur durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das geht auch nur bis zum Jahr 2005 rückwirkend.

Für die Zukunft sollte sich die Freundin die Steuerkarte bei der Gemeinde ändern lassen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
puhbaer36
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)

Tja, da sind wir schon beim nächsten Problem.
Seit dem 7.3.09 sind wir zusammengezogen.
Sie hat bis dahin definitiv alleine gewohnt, da sie 250 km von mir weg gewohnrt hat und wir uns erst seit acht Monaten kennen.

Geht das dann trotzdem mit dem rückwirkenden Steuerabzug?

Ich mache meine Steuererklärung mit Elster.
Ginge das auch in dem Fall meiner Freundin?
Müßte ich dann die Steueranträge für die Jahre 2005-2008 ziehen und jeden einzeln ausfüllen oder kann man dies auch in einem Rutsch machen?

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
puhbaer36
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nächste Frage, wo(bei welchem Finanzamt) muß sie denn die Steuererklärungen machen?

Sie ist von Wolfsburg nach Westerstede gezogen.

Welche Adresse muß sie denn angeben?
Die neue oder die, wo sie zu der Zeit, wo sie in dem Jahr gewohnt hat?

-- Editiert am 04.04.2009 21:48

1x Hilfreiche Antwort


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