Umsatzsteuer auf Porto und Bearbeitungsgebühr?

14. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Britta Buchhaltung
Status: Beginner (98 Beiträge, 15x hilfreich)
Umsatzsteuer auf Porto und Bearbeitungsgebühr?

Hallo,
folgendes Problem:
Eine Firma stellt eine Leistung in Rechnung. Es wird auch Umsatzsteuer erhoben. Allerdings wird die Umsatzsteuer auch auf die Portokosten sowie die Bearbeitungsgebühr angerechnet. Ist das so in Ordnung?
Es handelt sich angeblich um eine "Nebenleistung auf eine Hauptleistung". Deshalb sei die Nebenleistung genauso zu besteuern wie die Hauptleistung. Ist das richtig?

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3 Antworten
#1
 Von 
peron30
Status: Praktikant (679 Beiträge, 106x hilfreich)

ja, Nebenleistungen tragen das 'Schicksal' der Hauptleistung.

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#2
 Von 
fb478263-26
Status: Frischling (1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hm,,,, komisches Recht... für mein kommendes Beispiel....
Wenn ich ein Catering Buffet liefere wird das mit 7 % Versteuert. Das ist die Hauptleistung meines Geschäftes. Wenn ich jetzt noche eine Anlieferungsbebühr oder Geschirr drauf setzte wir die Rechnung komplet als 19 % umgezwischt ... da es sich dabei dann um eine Dienstleitung deklariert obwohl die Anlieferung eine Nebenleistung ist.

was ist nun richtig ?

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#3
 Von 
Cybert.
Status: Junior-Partner (5301 Beiträge, 1260x hilfreich)

In dem Fall ist nicht die Anlieferung maßgeblich. Kommt der Pizzabote für einen Euro nach Hause, ist es auch eine Nebenleistung und es bleibt bei 7%.

Hier ist maßgeblich, dass due Bereitstellung des Besteckes die Essenslieferung zu einer sonstigen Leistung macht mit dem Essen als Nebenleistung. Wie in einem Restaurant.
Und diese sonstige Leistung unterliegt stets dem Regelsteuersatz.

Für mich noch kein "komisches Recht".

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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