Vermieter hat Miete nicht versteuert - Lösung ?

28. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status: Beginner (123 Beiträge, 39x hilfreich)
Vermieter hat Miete nicht versteuert - Lösung ?

Hallo!
Folgender Sachverhalt: Frau Meier wohnt mit ihrer Tochter Lisa in einem Einfamilienhaus. Da das Haus für beide alleine eigentlich zu groß ist, entschließen sie sich,die untere Etage an Herrn Schmidt zu vermieten,es wird ein regulärer Mietvertrag zwischen Frau Meier und Herrn Schmidt abgeschlossen. Bald darauf verlieben sich Herr Schmidt und Lisa ineinander und Lisa zieht bei Herrn Schmidt mit ein (sie zieht also quasi von Mamas Obergeschoss ins Untergeschoss zu Herrn Schmidt). Wiederrum kurz darauf verliert Herr Schmidt seinen Job. Da Lisa,genauso wie Herr Schmidt, daher nun finanziell knapp bei Kasse sind, entschließt sich Frau Meier, die bisherigen Mieteinnahmen den beiden als regelmäßige Finanzspritze zu gönnen. Sprich: Offiziell zahlt also Herr Schmidt die Miete an Frau Meier,welche das Geld an Lisa und ihn zurückgibt. In der Realität siehts natürlich so aus,daß Lisa und Herr Schmidt die Kohle gleich selbst nutzen. In Unkenntnis der Tatsache,daß die Mieteinnahmen ja auf dem Papier weiterhin existieren,gibt Frau Meier diese nun auch nicht mehr auf der Steuererklärung als Einnahmen an,da ihr das Geld ja genaugenommen nicht zur Verfügung steht.
Nun kriegt Frau Meier einen Brief vom Finanzamt: Bei irgendeinem Datenabgleich kam raus,daß zwar noch ein Mietvertrag existiert,aber die damit zu erreichende Miete beim Finanzamt nicht als Einkommen angegeben wurde. Nun erwartet das FA natürlich eine Stellungname. Meine Frage daher: Wie kann Frau Meier das dem FA möglichst plausibel erklären und gleichzeitig möglichst günstig dabei wegkommen ?

Werniman

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-- Editiert am 28.06.2010 18:34

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8 Antworten
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 358x hilfreich)

Wurden denn bei der Steuererklärungen überhaupt Anlagen V beigefügt und ist die "Miete" tatsächlich erst mal geflossen ?



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#2
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49243 Beiträge, 17325x hilfreich)

Wenn es keine Mieteinnahmen gibt, dann muss auch nichts verstuert werden. Es reicht dann die Angabe, dass die Wohnung ab dem xx.xx.xxxx unentgeltlich überlassen wurde.

Dabei gehe ich davon aus dass Tochter Lisa oder Herr Schmidt nirgendwo wahrheitswidrig behauptet haben, dass sie Miete zahlen. Das würde nämlich den Straftatbestand des Betruges erfüllen.

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#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 358x hilfreich)

quote:
Offiziell zahlt also Herr Schmidt die Miete an Frau Meier

macht formulierungsmäßig schon nachdenklich.



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#4
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status: Beginner (123 Beiträge, 39x hilfreich)

"Offiziell" deswegen,weil der Mietvertrag natürlich noch existiert und auf dem Papier auch Miete fließt. Nun wäre es in der Praxis natürlich Blödsinn,wenn Herr Schmidt die Kohle z.B. in bar an Frau Meier übergibt und diese wieder als Zuschuss zum Leben für's Töchterchen und ihn zurückgibt. Sprich:Die Kohle wird praktisch gesehen natürlich direkt von beiden verbraucht,ohne realen Umweg über Frau Meier.

Wie verhält sich das eigentlich mit Sachen wie geldwerten Vorteilen ? Angenommen, Lisa und Schmidt brauchen irgendwann mehr Platz, Frau Meier hat inzwischen auch einen neuen Lover und zieht zu dem. So sind beide Seiten happy. Das Haus gehört zwar noch Frau Meier, aber praktisch wird es finanziell gesehen von Lisa und Schmidt unterhalten (von dem Geld,das sie durch die Miete sparen). Sprich: Frau Meier kriegt nun zwar auch offiziell keine Miete mehr,doch hat nun auch keine Kosten für die Unterhaltung ihres Hauses mehr. Könnte ihr diese Ersparnis als geldwerter Vorteil gewertet werden ?

Ob Anlage V bei der Steuererklärung abgegeben wurde,entzieht sich meiner Kenntnis, werde mich erkunden. Die Miete ist in der Realität nur in der Zeit geflossen,bevor Schmidt und Lisa ein Paar wurden und für geraume Zeit danach...danach wurde die Abmachung des finanziellen "Zuschusses" vereinbart.


-- Editiert am 29.06.2010 06:25

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#5
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49243 Beiträge, 17325x hilfreich)

Die Ausgaben, die dem Unterhalt des Hauses dienen wären bei einer Vermietung Werbungskosten. Wenn diese Werbungskosten von Lisa und Schmidt übernommen werden, dann ist das steuerlich gesehen ein Nullsummenspiel. Das Finanzamt interessiert sich für das Modell erst dann wieder, wenn Frau Meier einen Gewinn damit erzielt.

quote:
Die Miete ist in der Realität nur in der Zeit geflossen,bevor Schmidt und Lisa ein Paar wurden und für geraume Zeit danach...danach wurde die Abmachung des finanziellen "Zuschusses" vereinbart.


Dem Finanzamt würde ich das allerdings nicht in dieser Form erklären. Vielmehr wurde die Wohnung ab einem bestimmten Zeitpunkt unentgeltlich überlassen.

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#6
 Von 
guest-12309.02.2011 15:07:45
Status: Frischling (16 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status: Beginner (123 Beiträge, 39x hilfreich)

Na Herr Lecter,betätigen wir uns wieder in der Verunglimpfung anderer User ?

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#8
 Von 
guest-12309.02.2011 15:07:45
Status: Frischling (16 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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