Abfindung bei Betriebsstilllegung?

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
alaska2503
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Abfindung bei Betriebsstilllegung?

Meine Frau wird nach 18 Jahren gekündigt.
Sie arbeitet in einer Metzgerei, mit ca. 7 Mitarbeitern.
Ihr Arbeitgeber gibt als Kündigungsgrund alters- und gesundheitsbedingt Gründe seinerseits an.
Meiner Auffassung nach steht ihr eine Abfindung zu, da die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
Oder ist eine Betriebsschließung, die im Ermessen des AG liegt, ein drigendes betriebliches Erforderniss (siehe KschG)?
Er ist weder zahlungsunfähig noch ist er dauernd krank.
Auch läuft der Laden ausgesprochen gut.
Über einen kleinen Tip wäre ich dankbar!
Wie ist die Rechtslage?




7 Antworten
#1
 Von 
venotis
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2335x hilfreich)

Gibts keinen Nachfolger der die Metzgerei übernimmt?

Wie lange sind denn die anderen Mitarbeiter dort schon tätig? Und sind die alle Vollzeit (= mehr als 30 h/Woche) tätig?

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#2
 Von 
alaska2503
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)

Einen Nachfolger gibt es leider nicht.
Die anderen sind alle kürzer in der Metzgerei beschäftigt.
Teilweise wird teilzeit gearbeitet und ein paar sind Vollzeitbeschäftigt.
Meine Frau arbeit 26 Stunden in der Woche.

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#3
 Von 
venotis
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2335x hilfreich)

'Die anderen sind alle kürzer in der Metzgerei beschäftigt.'

Man bräuchte es schon genauer.

Die Berechnungen zum Kündigungsschutz sind durch eine Änderung 2004 etwas kompliziert geworden, da es dann auch eine Rolle spielt, wieviele [der noch dort tätigen] AN bereits 2003 beschäftigt waren.

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#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 177x hilfreich)

"Oder ist eine Betriebsschließung"
Wird der komplette Betrieb oder nur ein Teil geschlossen? Was passiert mit den anderen Mitarbeitern, sind die auch alle gekündigt worden?

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#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Also der Inhaber wäre eigentlich blöd wenn er zum Ruhestand den Laden nicht verkaufen würde, und sei es nur für einen kleinen Betrag.

Es ist wichtig zu wissen, ob der Laden wirklich nur gut läuft oder ob der einfach nur viel Kundenverkehr hat.
Dafür müsste man Einblick in die Bücher haben. Barkasse reicht nicht um die
Profitabilität eines Unternehmens einzuschätzten.

Gehen wir aber mal davon aus dass der Laden sich trägt.

Es ist bekannt, dass viele Kleinbetriebe keinen Nachfolger finden.

Einer (oder mehrere Mitarbeiter) von Euch sollte/n daher mit dem Inhaber die Möglichkeit einer Übernahme des Betriebes erörtern. Ihr wisst wie der Laden läuft.Ihr könnt das Geschäft. Ein bißchen kaufmännisches Hintergrundwissen reicht.

Er kann ja teilweise Gesellschafter bleiben, dann bekommt er noch ein bißchen mehr zur Rente hinzu und ihr habt noch einen Ratgeber im Hintergrund.
Macht eine kleine GmbH auf. Sollten aber nicht zuviele Gesellschafter sein. Evt. reicht einer der Mumm hat.

Tut Euch zusammen und sprecht mit dem Inhaber über eine Mitarbeiterübernahme des Betriebs. Wenn die Kapitaldecke der Mitarbeiter dünn ist hilft die AfA bei Existenzgründungen auch finanziell, insb. auch wenn der Betrieb von einer Schließung bedroht ist.

Fast alle Unternehmer hängen noch Herzblut an der Firma, auch wenn sie müde sind. Loyale Mitarbeiter kann man nicht einfach so in der Luft hängen lassen, die führen dann das Lebenswerk weiter.
Wenn der "Alte" dann wenigstens noch zeitweise helfen kann tun das viele gerne.

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#6
 Von 
dittmann
Status: Schüler (249 Beiträge, 36x hilfreich)

Es gibt kein Recht auf Abfindungen. Die sind immer freiwillig!

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#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 177x hilfreich)

@Maestro: vielleicht warten wir erstmal die Antwort ab, bevor wir groß philosophieren.

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