Arbeitsunfähigkeit und Rückmeldung beim AG

29. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Anonym
Status: Schüler (403 Beiträge, 79x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeit und Rückmeldung beim AG

Hallo,

meine Frau ist am 1. Weihnachtstag an einer fieberhaften Grippe erkrankt und war bis Sonntag krank. Arbeitsunfähig geschrieben war Sie nicht, dass alle Tage bis Sonntag arbeitsfreie Tage bei Ihr in der Firma ist.

Am Montag ging Sie zur Arbeit, brach dann am Nachmittag die Arbeit ab und ist nun bis Mittwoch 30.12. AU. 31.12. ist bei der Firma kein Arbeitstag. Sie wird am 02.01. ganz normal in die Arbeit wieder gehen.

Nun die Frage: Muss Sie sich am 30.12. wieder gesund melden für den 02.01.?

Wir wollen in der heutigen heiklen Zeit nichts falsch machen. Daher dachten wir uns, dass der Arbeitgeber bei fehlender Rückmeldung nicht weiß, ob Sie wieder kommt oder nicht.




9 Antworten
#1
 Von 
altona01
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8089x hilfreich)

Es gibt kein "gesundmelden" nach dem Arbeitsrecht. Es wäre nett von Ihrer Frau, den Arbeitgeber zu informieren, aber sie muß es nicht.

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Sie muss sich nur rechtzeitig "krank" melden. Aber wie gesagt ist Kommunikation meist erwünscht und hilfreich. Jedoch kann man erst sagen ob man gesund ist wenn man morgens gesund aufsteht.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#3
 Von 
Scholarin
Status: Frischling (21 Beiträge, 2x hilfreich)

Einfach mal versuchen, sich in den AG rein zu versetzen: Der muß doch wissen, ob er für den Tag x eine ERsatzkraft braucht, eine Bestellung storniert, Kunden benachrichtigt, die Hütte heizt oder in die Sonne fliegen kann. Das sollte einem wenigstens einen Anruf wert sein. Guten Rutsch und gute Besserung

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#4
 Von 
maestro1000
Status: Lehrling (1301 Beiträge, 733x hilfreich)

Mit einem Anruf macht man nichts falsch.
Alleine der Anstand gebietet es schon dem Chef die *voraussichtliche* AU mitzuteilen.
Voraussichtlcher Termin steht ja auch auf der AU drauf.
Das weiß ein AG auch, dass es Rückfälle geben kann.

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#5
 Von 
kriegsrat
Status: Praktikant (540 Beiträge, 175x hilfreich)

ist es nicht sehr mutig, sich am 30.12. gesundzumelden, wenn man am 02.01. wieder arbeiten muß ?
bis dahin kann viel passieren.........

das "gesundmelden" ist krampf
der AG hat die AU
und wenn man sich nicht weiter "krankmeldet", wird vom AN erwartet,
daß er nach AU-Ende wieder zur arbeit erscheint.....
auch ohne "gesundmeldung"

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#6
 Von 
Scholarin
Status: Frischling (21 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich muß mich schon sehr wundern: was soll daran mutig sein, sich 3 Tage vor dem Termin nochmal bei AG zu melden, damit der besser disponieren kann? Dann wäre es ja schon glattes Heldentum, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, der vielleicht auch noch auf Dauer ausgelegt ist; mein Gott, was in der Dauer alles passieren kann. Oder eine Urlaubsreise schon ein halbes Jahr vorher zu buchen, bis dahin kann man schon tot sein?!
Nee. Leute, Vertrag ist Vertrag. Und es ist schon eine vertragliche Verpflichtung, die mein eingeht (oder die man lassen kann, wenn man nicht so "mutig" ist), und eine moralische obendrein. Der Fürsorgeobliegenheit des Ag steht nämlich auch die Loyalitätsverpflichtung des AN gegenüber. Oder sehen das die Rechtsexperten hier anders?

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#7
 Von 
kriegsrat
Status: Praktikant (540 Beiträge, 175x hilfreich)

scholarin,

in bezug auf die vorgeschichte (krank, dann in arbeit, arbeit abgebrochen weil immer noch krank, jetzt scheinbar wieder gesund) halte ich es für ungünstig, erwartungen beim AG zu wecken, die man dann evtl. nicht einhalten kann...

wie schaut es denn aus, wenn ich mich 2 tage vorher "gesundmelde" und dann kommt ein erneuter rückfall ?
es ist ja eine unsitte, dieses "es geht schon wieder" und sich dann tageweise in die arbeit zu schleppen, um einen guten eindruck zu machen, anstatt sich richtig auszukurieren
wenn man sich überlegt, zu welchen komplikationen ein verschleppter grippaler infekt führen kann......

und rein rechtlich ist mir jetzt keine vorschrift bekannt, die ein "gesundmelden" vorschreibt

natürlich "könnte" man es tun, müssen tut man jedoch nicht...






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#8
 Von 
Scholarin
Status: Frischling (21 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo, Kriegsrat, es liegt nun mal in der Natur der Dinge, daß viele Sachern einfach nicht vorher abzusehen sind. Gesetze und Verträge sind aber nun mal dazu da, solcherlei Unwägbarkeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Anderenfalls bräuchten wir sie nicht, sondern könnten als AN immer sagen, ich komme dann schon, wenn es wieder geht. Und der Ag würde dann auch nur den beschäftigen (und natürlich bezahlen), der grade da ist und auch nur für das bezahlen, was grade an Arbeit da ist. Dann würden alle gewerkschaftlich erkämpften und tariflich zugesicherten Vorteile ersatzlos wegfallen. Kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung, kein Weihnachtsgeld, kein steuerfreies was auch immer. Denn all diese Leistungen basieren auf funktionierenden Verträgen, die nur deshalb funktionieren, weil alle Vertragspartner sich dran halten. Und ein Anruf beim AG zur besseren Planung (selbst wenn es die weitere AU ist) birgt zwar das Risiko der Kündigung in sich, ist aber andererseits DER Teil des Vetrages, den der AN eingegangen ist, nämlich Bescheid zu sagen. Das würde man im Familienverband so halten, wenn die Omma auf einen wartet, und kann man von geschäftsfähigen Erwachsenen wohl ebenso erwarten.

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#9
 Von 
kriegsrat
Status: Praktikant (540 Beiträge, 175x hilfreich)

scholarin,

bringst du da nicht was durcheinander ?

arbeitsvertraglich verpflichtet bin ich zur erbringung meiner arbeitsleistung
gesetzlich verpflichtet bin ich, unverzüglich bescheid zu geben, wenn sich abzeichnet, daß ich aufgrund arbeitsunfähigkeit meine arbeitsleistung nicht erbringen kann

es gibt keine verpflichtung, bescheid zu geben, daß ich nach beendigung der attestierten arbeitsunfähigkeit meine arbeitsleistung wieder erbringe, weil dies vorausgesetzt wird, wenn keine weitere AU-meldung erfolgt
also liegt auch kein vertragsverstoß vor, wenn man sich nicht "gesundmeldet"

wenn das verhältnis AG-AN vergleichbar wäre mit dem verhältnis Oma-Familienmitglied , wäre dies ja fast schon ein idealzustand und man könnte mindestens die hälfte der arbeitsgerichte zusperren;-)



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