BEM Gespräch Einladung per Email und Whatsapp

5. Januar 2023 Thema abonnieren
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 Von 
sminty99
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
BEM Gespräch Einladung per Email und Whatsapp

Hallo,
folgender fiktiver Fall: AN ist längere Zeit erkrankt. AG muss ein BEM Gespräch durchführen. Die erste Einladung kam als normaler Brief ohne Einschreiben. Wurde nicht beachtet bzw kam vielleicht auch nie an. Der zweite Brief kam per Einschreiben in dem sich nur auf den ersten Brief bezogen wurde ohne jegliche Einladungen oder Datenschutzerklärungen. Als Antwort schreibt AN (per Einschreiben), dass er zu jeglichen Gesprächen bereit ist, aber nicht weiß worum es geht.
AG schickt nun per Mail die Einladung erneut, diese landet allerdings im Spamordner. Danach erinnert er per WhatsApp.
Muss der krankgeschriebene AN darauf reagieren? Ist das BEM rechtssicher zugestellt per Email und Erinnerung per WhatsApp? Erster Brief ohne Einschreiben und kam nie beim AN an.




5 Antworten
#1
 Von 
blaubär+
Status: Legende (18823 Beiträge, 6895x hilfreich)

Der AG muss das BEM anbieten und durchführen, wenn AN das annimmt.
Das Angebot kommt verfrüht, wenn AN noch arbeitsunfähig ist.
im Übrigen: mir ist nicht bekannt, dass es für die Einladung für's BEM bestimmt Formvorschriften gäbe.
Wenn schon im Vorfeld 'rechtsichere Zustellung' thematisiert wird, fürchte ich Schlimmes ...

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#2
 Von 
Gerd61
Status: Lehrling (1078 Beiträge, 126x hilfreich)

Das die Einladung zu einem BEM-Gespräch noch während der laufenden AU kommt ist völlig normal, schließlich soll ein möglichst Wiedereingliederung des Erkrankten in den Arbeitsprozess thematisiert werden. Je nach Art der Erkrankung ist dies möglich oder halt auch nicht. Da der AG nichts über die Art der Erkrankung weiß kann er dies im Vorfeld auch nicht abschätzen.

Der TE ist über den Termin zum BEM-Bespräch informiert und kann den Termin annehmen, absagen oder auch einen anderen Termin vorschlagen.

Hinsichtlich seines Verhaltens sollte sich der AN fragen was er eigentlich bezwecken will. So handelt man nur wenn das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN ohnehin im Eimer ist, denn spätestens nach diesen Stell-dich-Tot-Aktionen wird es ebendort sein.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von sminty99):
Ist das BEM rechtssicher zugestellt per Email und Erinnerung per WhatsApp?

Nö, aber mit dem ersten Schreiben.

Und bevor man weiter lügen will, sollte man sich mal mit dem Thema "Prozessbetrug" und "Falschaussage (vor Gericht)" und den Auswirkungen (insbesondere bzgl. Strafbarkeit und Glaubwürdigkeit) beschäftigen.


Ansonsten ist #2 zuzustimmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
sminty99
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok

-- Editiert von User am 5. Januar 2023 17:35

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Dann kann man sich ja die Wunschantworten aussuchen ...


Zitat (von sminty99):
Welches ohne Einschreiben nie angekommen ist?

Was natürlich Blödsinn ist, es ist ja angekommen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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