Und zwar ist meine Schwester seit 4.7 krank geschrieben. Gestern hat ihr Arzt ihr mitgeteilt das sie ab heute wieder arbeiten muss. Da sie sich nicht in der Lage fühlt zu arbeiten ( teilte sie auch dem Arzt mit) war sie heute bei einem anderen Arzt. Der schrieb sie auf einen andere Diagnose krank u auch als Erstbescheinigung. Daraufhin ging sie zur Kasse um die Au abzugeben. Dort teilte man ihr mit das die 6Wochen Lohnfortzahlung von neuen beginnen. Auf ihr einwenden das sie doch nahtlos krank war sagte man da es eine neue Diagnose ist u sie ja hätte arbeiten können bevor sie heute beim Arzt war ist es wie ein Tag gearbeitet. Stimmt das so? Da sie ja wenn Lohnfortzahlung besteht auch ihre Zuschläge bekommen muss stellt sich die Frage woher sie ihren Dienstplan bekommen soll weil eingeplant Wird sie nicht sein. Greift in so einem Fall der Jahresschichtplan?
neue Diagnose an alte Krankheit
Guten Abend,
die 6-Wochenfrist beginnt nach jeder abweichenden Diagnose gem. ICD-Schlüssel neu. Insofern kommt Ihre Schwester nicht ins Krankengeld. Mit der abweichenden Diagnose beginnt die 6-Wochenfrist auf´s neue.
Ziemlich simplifiziert dargestellt: Ihre Schwester hätte Flöhe gehabt, und wäre deshalb 6 Wochen krank gewesen. Der andere Arzt hat nun Läuse festgestellt. Fazit: Die 6 Wochenfrist beginnt wegen der abweichen ICD (Föhe sind etwas anderes als Läuse) von neuem.
Mit freundlichem Gruß
Der Arbeitgeber wird es aber sicher nicht gut finden, nochmal 6 Wochen zahlen zu müssen. Vielleicht beauftragt der den medizinischen Dienst um feststellen zu lassen, dass die neue Erkrankung auch schon vorher bestanden hat. Vielleicht stellt er einfach die Entgeltfortzahlung ein. Vielleicht zahlt er brav weiter, leitet dann aber die Kündigung ein, da er sich so einen Arbeitnehmer nicht leisten kann.
Zitatneue Diagnose an alte Krankheit :
So wie es hier beschrieben wurde ist Ärger vorprogrammiert.
Soll der AG doch den mdk einschalten. Umsobesser. U ob er sich das getraut nach dem sie ihren Lohn gerade übern Anwalt einfordert u ihr Vertrag im November ausläuft fragt sich. Aber einen Mdk interessiert bestimmt auch was in dem Betrieb dort so abläuft.
Zitat:Aber einen Mdk interessiert bestimmt auch was in dem Betrieb dort so abläuft.
Nein, das interessiert den MdK kein Stück.
Zitat:U ob er sich das getraut nach dem sie ihren Lohn gerade übern Anwalt einfordert
wäre für mich als AG erst recht ein Grund den MdK einzuschalten.Wenn sich herausstellt, dass die neue Erkrankung eine Gefälligkeit des Arzt war, gibt es keine Lohnfortzahlung. Und wohl möglich noch die Fristlose oben drauf.
Findet ihr nicht, dass es ein Geschmäckle hat, dass der andere Arzt offensichtlich keine Krankmeldung geben wollte und man deswegen zu einem anderen Arzt gegangen ist?
Natürlich. Deswegen würde ich als AG ja den MdK einschalten.
Och, in so Fällen macht das in der Regel schon die Krankenkasse. Und, was immer unterschätzt wird bzw. übersehen wird: neuer Arbeitgeber ruft in der Regel bei altem Arbeitgeber an. Da langt dann ein dezenter Hinweis, und das wars dann. So Arzthopper haben es wahnsinnig schwer, wieder unterzukommen. Und, wenn so lange krank, dann gibt es natürlich auch nur ein Lückenzeugnis.
Ich lese gerade, dass ein Termin beim MDK zumindest seit gestern vorliegt. Die Anfrage ist nämlich noch in einem anderen Forum gestellt worden. Ja watt denn nu?
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 14.09.2016 10:44
wirdwerden, leider kümmert sich (nach meiner bisherigen Erfahrung) in solchen Fällen die Krankenkasse eher nicht um den MDK. Warum auch? Der Krankenkasse kommt die neue Erkrankung sehr gelegen, so muss sie kein Krankengeld zahlen.
Irgendwie sprekuliere ich geradee darauf, dass die Genesung genau am Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eintritt. Total merkwürdig aber leider sehr häufig.
Hier ist der MDK doch schon eingeschaltet. Vielleicht hab ich aufgrund jahrzehntelaner Zusammenarbeit mit den Krankenkassen auch einen besonders guten Draht zu denen gehabt, keine Ahnung. Aber wenn jemand just an dem Tag, an dem er wieder arbeiten müsste, Arzt und Diagnose wechselt, dann guckt die Krankenkasse schon im Vorfeld ganz genau. Weil man das Spielchen natürlich kennt. Das Arbeitsverhältnis endet ja auch noch in diesem Jahr. Wie komme ich nur auf die Idee, dass es darum geht, bei dem Arbeitgeber nicht mehr aufschlagen zu müssen?
wirdwerden
@ Tom: habe gerade noch mal in dem anderen Thread nageguckt. Dort ist die Fragestellerin sehr viel deutlicher geworden. Da hat ein Antworter das sehr schön zusammen gefaßt. Ich zitiere: "Okay, habs kapiert, es geht um rechtssicheres Blaumachen bis Ende November."
wirdwerden
Nur doof das der Tip mit Arztwechsel u neue Diagnose von der kk Kam. Man hat immerhin freie Arztwahl. Weiß nicht was man da für Theater draußen machen muss. Hier hat auch niemand behauptet das bis Ende des Vertrages nicht mehr arbeiten gegangen wird.
In dem anderen Thread schon.
wirdwerden
Termin steht schon fest, ist in zwei Wochen.
wirdwerden
1. Sind es noch 3 Wochen 2. Ist es eine Neue Diagnose also kannes sein der Termin hat sich erledigt. Das sagte ihr heute die Kk.es wird gerade alles geprüft,muss der AG wieder zahlen ist der Mdk Termin hinfällig, sollte der AG nicht einen fordern u das wird er sich überlegen. Eine Ex Kollegin sagte ihr heute es gab mal vor Jahren einen Fall da wurde der An zum Mdk geschickt der bestätigte die Au u der An hat die Firma auf Schadensersatz u Schmerzensgeld verklagt wegen Verletzung der Arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht und Verletzung seines Rufes da der AG die AU angezweifelt hat. Seit dem bezahlen Sie wohl lieber den Lohn weiter als das Risiko nochmal einzugehen. Ob das hier auch so wird muss man abwarten.
ZitatEine Ex Kollegin sagte ihr heute es gab mal vor Jahren einen Fall da wurde der An zum Mdk geschickt der bestätigte die Au u der An hat die Firma auf Schadensersatz u Schmerzensgeld verklagt wegen Verletzung der Arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht und Verletzung seines Rufes da der AG die AU angezweifelt hat. Seit dem bezahlen Sie wohl lieber den Lohn weiter als das Risiko nochmal einzugehen. Ob das hier auch so wird muss man abwarten. :
Sorry, aber so einen Blödsinn hab ich noch nie gehört.
Aber wenn man krank ist, ist man krank. Gut, die neue Erkrankung exakt an dem Tag, an dem die vorherige auskuriert ist. Das ist schon. Ungewöhnlich. Aber ich würde nicht gleich unterstellen, dass jemand nicht krank ist. Ein Arzt kann sich das eigentlich nicht erlauben, jemanden nur aus Gefälligkeit krankzuschreiben. Ich war schon - wegen was Psychischem - bei Ärzten, die mir nach 2 Wochen gesagt haben: also, so langsam können Sie aber nicht mehr auf der faulen Haut liegen und müssen wieder arbeiten. Dann ging ich zu einem anderen Arzt, weil ich wikrlich krank war, und der wollte mich gleich stationär einweisen lassen.
Eine Krankheit aus den Fingern saugen, kann sich ein Arzt ja auch nicht. Und wenn die Schwester wirklich krank ist, würd ich mir wegen des MDK-Termins gar keine Sorgen machen. Ich war da auch schon mal und hatte vorher Panik. Das hat 10 Minuten gedauert und der Mann hat mich entlassen mit dem Rat, ich solle unbedingt einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Zitat:ZitatFindet ihr nicht, dass es ein Geschmäckle hat, dass der andere Arzt offensichtlich keine Krankmeldung geben wollte und man deswegen zu einem anderen Arzt gegangen ist? :
Nein. Überhaupt nicht. Der Patient hat das Recht auf freie Arztwahl. Und er muss auch nicht die Einschätzung eines Arztes einfach so akzeptieren.
Für Streitigkeiten dieser Art gibt es ggf. ärztliche Gutachter.
Richtig, aber dann darf der MDK eingeschaltet werden. Ist der dann auch dieser Meinung (wie der erste Arzt) sieht es Mau aus.
Bitte auch berücksichtigen, dass offensichtlich hier bewußt blau gemacht werden soll.
Zitat:ZitatEine Ex Kollegin sagte ihr heute es gab mal vor Jahren einen Fall da wurde der An zum Mdk geschickt der bestätigte die Au u der An hat die Firma auf Schadensersatz u Schmerzensgeld verklagt wegen Verletzung der Arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht und Verletzung seines Rufes da der AG die AU angezweifelt hat. Seit dem bezahlen Sie wohl lieber den Lohn weiter als das Risiko nochmal einzugehen. Ob das hier auch so wird muss man abwarten. :
Sorry, aber so einen Blödsinn hab ich noch nie gehört.
Aber wenn man krank ist, ist man krank. Gut, die neue Erkrankung exakt an dem Tag, an dem die vorherige auskuriert ist. Das ist schon. Ungewöhnlich. Aber ich würde nicht gleich unterstellen, dass jemand nicht krank ist. Ein Arzt kann sich das eigentlich nicht erlauben, jemanden nur aus Gefälligkeit krankzuschreiben. Ich war schon - wegen was Psychischem - bei Ärzten, die mir nach 2 Wochen gesagt haben: also, so langsam können Sie aber nicht mehr auf der faulen Haut liegen und müssen wieder arbeiten. Dann ging ich zu einem anderen Arzt, weil ich wikrlich krank war, und der wollte mich gleich stationär einweisen lassen.
Eine Krankheit aus den Fingern saugen, kann sich ein Arzt ja auch nicht. Und wenn die Schwester wirklich krank ist, würd ich mir wegen des MDK-Termins gar keine Sorgen machen. Ich war da auch schon mal und hatte vorher Panik. Das hat 10 Minuten gedauert und der Mann hat mich entlassen mit dem Rat, ich solle unbedingt einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Sorry, aber das ist Quark. Es gibt genug Ärzte die alles mögliche attestieren. Die Tricks sind bekannt.
Und es ist durchaus mehr als nur ungewöhnlich, wenn die neue Erkrankung just vorhanden ist, während die andere bereits kuriert ist.
Wenn man nicht arbeiten will, dann sollte man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, oder sich wehren. Blau zu machen ist aber der falsche Weg.
Die Ex-Kollegin hat gelogen, dass sich die Balken biegen. Aber, es gibt viel subtilere Methoden der Rache. Nicht nur das Lückenzeugnis nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Auch weiss ein größerer Arbeitgeber ganz genau, welche Ärzte eventuell etwas unkonventionell weiter helfen. Wir hatten mal einen Arzt, zu dem fuhren die "kranken" Mitarbeiter auch 200 km weit. Und, es ist absolut üblich, dass man sich (gerade beim Lückenzeugnis) beim alten Arbeitgeber erkundigt. Und wenn da dann der Personaler am Telefon fröhlich erklärt, man sei immer ein sehr fürsorglicher Arbeitgeber gewesen, habe auch bei Krankheit immer den Diagnosewechsel mitgemacht, dann weiss doch jeder bescheid. Die Leute sind dann häufig jahrelang arbeitslos und wissen überhaupt nicht, warum. Die Welt ist eben eine Erbse. Das sollte man nie vergessen. Wenn man ein Jahr vor der Verrentung ist oder gerade im Lotto gewonnen hat, dann sieht das natürlich anders aus.
wirdwerden
Du, die Fragestellerin hat doch auch hier schon gelogen, dass sich die Balken biegen. Die Diagnose interessiert die Krankenkasse überhaupt nicht. Genauso wenig, wie der MDK ein Interesse an den Zuständen in der Firma hat. Die Krankenkasse interessiert nur, ob sie was wann bezahlen müssen. Alles andere bewegt sich hier im Wunschbereich/Traumbereich der Fragestellerin. Und Höflichkeit einer Mitarbeiterin bei der Krankenkasse, die sollte man doch richtig einschätzen.
wirdwerden
Zitat:Zitat:
Bitte auch berücksichtigen, dass offensichtlich hier bewußt blau gemacht werden soll.
Spekulation per Ferndiagnose in einem Internetforum, in dem nur abstrakte, theoretische Fälle diskutiert werden dürfen, weil dort ddie "Prüfung" konkreter Rechtsfälle nun mal verboten ist.
Na super..................;-]
(Verzichten Sie eigentlich auch auf die Blinddarm-OP, wenn ein Internetforum sagt "Nun stell dich mal nicht so an, is nur ne kleine Magenverstimmung!"...?)
-- Editiert von TomRohwer am 15.09.2016 10:28
Lieber Tom,
hast du die anderen Posts überhaupt gelesen? Oder versuchst du hier bewußte eine Täuschung zu unterstützen?
Dann erkläre doch du mal,wie es sein kann, dass eine komplett neue Erkrankung plötzlich (!) auftaucht, die just vorhanden ist, wenn der 1. Arzt ein weiteres Attest nicht abliefern will.
Fiktiv betrachtet wäre der Fall ein Betrug und der Arzt (der Zweite) aufgrund eines Gefälligkeitsgutachten sowieso dran.
Btw.: Sollte der MDK ggf. auch später feststellen, dass die Person gar nicht krank war, besteht natürlich die Möglichkeit des Regresses.
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