Kfz/Nfz Handel | Gewerbeanmeldung | Garantie

17. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kiter_Karl_STH
Status: Frischling (3 Beiträge, 5x hilfreich)
Kfz/Nfz Handel | Gewerbeanmeldung | Garantie

Moinmoin zusammen!

Ich habe selbstverständlich schon ein bisschen gestöbert, dennoch würde ich gern meine ganz eigenen Fragen stellen :)!

Situation: Mein Bruder und ich sind Kfz-Mechatroniker. Er arbeitet in ner Kfz-Werkstatt, ich studiere Fahrzeugmechatronik. Zur Zeit reparieren wir nebenbei(NOCH nichts angemeldetes --> Meisterbrief fehlt noch)Autos. Vor einigen Monaten ist gelegentlicher Verkauf dazu gekommen. Da wir nur die selbstkosten haben, springt recht viel Gewinn/Fahrzeug raus. Wir wollen demnächst einen Schritt weitergehen indem wir eine Halle mieten(100€-150€/Monat, es wird noch verhandelt;))und ein Gewerbe anmelden wollen.

Jetzt kommt Ihr ins spiel:)!

Wir haben keine Schwierigkeiten darin den Wert von Autos zu beziffern und auch nicht darin den Reperaturaufwand abzuschätzen. Wir Ihr Euch denken könnt, haben wir allerdings nicht nur ein Problem darin abzuschätzen um was wir uns eigentlich alles kümmern müssen und vor ALLEM was dürfen wir überhaupt?


Die eigentliche Fragestellung(en)

In wie fern müssen die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge versichert werden? MÜSSEN sie das überhaupt?

Wie sieht's aus mit Garantie? In wie fern muss diese geleistet werden gibt's ein Schlupfloch, um diese zu umgehen?

Dürfen wir selbst an den Fahrzeugen schrauben? Habe mal gelesen, dass man eigentlich gar nichts reparieren darf ohne einen Meister zu haben. Gibt's eine Gewerbeform die uns das in geringem Maß erlauben würde? --> Schlupfloch ;)

In wie fern wird ein Verkaufsplatz/Halle bei der Anmeldung eines Gewerbes begutachtet? --> Wenn wir eine Halle mieten, in der eine hebebühne steht, wir aber rechtlich gesehen nichts am Fahrzeug reparieren dürfen, könnte das bei Begutchtung durch die Behörde ggf. Schwierigkeiten verursachen!?!

Gibt es im Vorraus zu entrichtende Kosten? --> habe mal gelesen, dass man manche Steuern im Vorraus zahlen muss, betrifft uns das dann?


Die Anmeldung von "Roten Nummern" erpsaren wir uns für den Anfang, um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wenn sich alles gut entwickelt kann man das ja immer noch machen...


GANZ WICHTIGER POSTEN --> LAUFENDE KOSTEN[b]

Welche laufenden Kosten entstehen mit dem Anmelden eines Gewerbes?
- Miete, das ist ja klar! Wir sind bei aktueller Gewinnspanne und einer Miete Risiko ist Kalkuliert! :)


Empfohlen wurde hier mehrfach, ein Gespräch mit nem guten Steuerberater, dieser Beitrag dient im Prinzip als erste vorbereitende Maßnahme auf ein solches Gespräch ;).


Eure Antwort abwartend und mit freundlichem Gruß

Kiter_Karl_STH ;)



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Notfall? Mehr lesen!



9 Antworten
#1
 Von 
3,141592653
Status: Student (2385 Beiträge, 1105x hilfreich)

Ein Gewerbe müsstet ihr BEREITS angemeldet haben, das ist euch bewusst?

Und die erwähnten Schlupflöcher gibt es natürlich nicht.
Wenn ihr Autos bewegt, dann braucht ihr auch KEnnzeichen, auch da kann man sich nicht einfach über die Regeln hinwegsetzen.

Sicher, dass ihr das wirklich machen wollt?
Bei so viel Naivität sehe ich da schon schwarz...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kiter_Karl_STH
Status: Frischling (3 Beiträge, 5x hilfreich)

Moin,

1. Eine solche Antwort habe ich erwartet!
2. Eine solche Antwort hilft mir nicht weiter!
3. Ich weiss ja nicht, wie Du Dir das vorstellst, dass man einfach mal ein Gewerbe anmeldet und erst dann sein erstes Auto verkauft? - DAS halte ICH für naiv!

KENNZEICHEN --> Stell Dir mal vor das jemand ein Auto verkauft, was noch angemeldet ist! Um dieses legal zu bewegen werden keine "Roten Nummern" benötigt!
Des Weiteren gibt es eine, Dir offensichtlich unbekannte, Alternative zu den ziemlich teuren "Roten Nummern"! Sie nennt sich "5-Tages Zulassung" und kostet 70€/5Tage! Damit bewegt man Fahrzeuge, wenn diese nicht mehr angemeldet sind in Richtung TÜV/DEKRA/GSÜ etc..

Gut, wir haben nicht korrekt gehandelt, weil wir drei Autos/Jahr verkauft haben und den Gewinn nicht versteuert haben - unser Fehler, da gebe ich Dir Recht!
Auch hier finde ICH es NAIV zu glauben, dass jeder der mal ein, zwei, drei Autos verkauft(was evtl. auch als Gelegenheitsverkauf auszulegen ist) den Gewinn auch korrekt versteuert - Willkommen im Leben mein Freund!

Was ich eine Frechheit finde ist, dass Du uns vorwirfst wir würden Fahrzeuge ohne Kennzeichen bewegen! - Das machen wir nicht!


Falls aus meinem Beitrag hervor gehen sollte, dass wir wissen wollen was wir falsch gemacht haben, dann tut es mir leid, denn Dem ist nicht so!

Wir wollen wissen wie man es richtig macht und nur dazu habe ich diesen Beitrag geschrieben! Alles andere bringt weder mich noch andere User weiter!

Eure Antworten abwartend und mit freundlichem Gruß

Kiter_Karl_STH

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status: Wissender (14656 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo,

quote:
Zur Zeit reparieren wir nebenbei(NOCH nichts angemeldetes --> Meisterbrief fehlt noch)Autos.
Wie schon gesagt, das ist illegal. Warum erwähnst du das überhaupt hier? Du hättest dir denken müssen, dass dann Kritik kommt.

quote:
In wie fern müssen die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge versichert werden? MÜSSEN sie das überhaupt?
Nein, müssen sie nicht, ist dann halt euer Risiko (Feuer, Diebstahl, etc.).

quote:
Wie sieht's aus mit Garantie? In wie fern muss diese geleistet werden gibt's ein Schlupfloch, um diese zu umgehen?
Das was ihr anbieten müsst ist die Gewährleistung (Garantie ist freiwillig). Bei Gebrauchtfahrzeugen könnte ihr die Gewährleistung vertraglich auf 1 Jahr reduzieren, ansonsten wären es zwei Jahre. Mit der Gewährleistung sichert ihr den Zustand des Fahrzeuges bei Übergabe zu, nicht mehr und nicht weniger (ich befürchte aber, dass du nicht genau weißt, was das bedeutet).

quote:
Dürfen wir selbst an den Fahrzeugen schrauben? Habe mal gelesen, dass man eigentlich gar nichts reparieren darf ohne einen Meister zu haben.
Genauso ist es. Und es gibt natürlich auch kein - legales - Schlupfloch.
Als Händler dürfte ihr die Fahrzeuge waschen/aufbereiten (optisch!) und zum TÜV fahren (aber nur prüfen lassen, nicht danach selbst reparieren) - alles andere fällt imho schon unter die Meisterpflicht.
Über Kleinigkeiten wie Lampen/Wischerblätter ersetzen oder Reifen wechseln könnte man vielleicht noch diskutieren, aber im Zweifel dürft ihr auch das nicht.

quote:
In wie fern wird ein Verkaufsplatz/Halle bei der Anmeldung eines Gewerbes begutachtet?
Von wem begutachtet? Das Gewerbeaufsichtsamt kommt erst auf Verdacht, aber nicht schon beim anmieten. Und das vorhalten einer Hebebühne ist wohl auch nicht schlimm, die kann auch ein Händler brauchen (etwa zum Autos von unten begutachten).

quote:
Gibt es im Vorraus zu entrichtende Kosten? --> habe mal gelesen, dass man manche Steuern im Vorraus zahlen muss, betrifft uns das dann?
Die Gewerbenameldung kostet eine Kleinigkeit, aber Steuern müssen nicht im Voraus gezahlt werden.
Aufpassen solltet ihr aber im Punkto Umsatzsteuer. Denn wenn ihr privat einkauft, dann ist das fast immer ohne Steuer, ergo müsstet ihr die 19% beim Verkauf selbst erwirtschaften. Aber dafür gibt es eine Sonderregel, nennt sich Differenzbesteuerung (google mal danach).
Ich würde aber einen Steuerberater und ein Gründungsseminar empfehlen.

quote:
Ich weiss ja nicht, wie Du Dir das vorstellst, dass man einfach mal ein Gewerbe anmeldet und erst dann sein erstes Auto verkauft? - DAS halte ICH für naiv!
Sorry, aber das wäre die richtige Reihenfolge. Gewerbeanmeldung ist ziemlich unproblematisch, und das kann man auch schon auf Vorrat machen (selbst wenn am Ende doch nichts läuft).

quote:
Des Weiteren gibt es eine, Dir offensichtlich unbekannte, Alternative zu den ziemlich teuren "Roten Nummern"! Sie nennt sich "5-Tages Zulassung" und kostet 70€/5Tage! Damit bewegt man Fahrzeuge, wenn diese nicht mehr angemeldet sind in Richtung TÜV/DEKRA/GSÜ etc..
Wenn du nur zum TÜV willst, geht es u.U. auch ohne Anmeldung (siehe §10 IV FZV).

quote:
Gut, wir haben nicht korrekt gehandelt, weil wir drei Autos/Jahr verkauft haben und den Gewinn nicht versteuert haben - unser Fehler, da gebe ich Dir Recht!
Die Steuer ist nicht das große Problem (obwohl es natürlich illegal ist) - vielmehr geht das nicht ohne Meister. Wenn es beispielsweise mal zu einem Unfall kommt und ein Gutachter eine Reparatur beanstandet, dann habt ihr u.U. ein sehr großes Problem (dagegen sind die Steuern nur Peanuts).

quote:
Auch hier finde ICH es NAIV zu glauben, dass jeder der mal ein, zwei, drei Autos verkauft(was evtl. auch als Gelegenheitsverkauf auszulegen ist) den Gewinn auch korrekt versteuert - Willkommen im Leben mein Freund!
Nee nee, so geht das nicht. Euer Leben ist dann halt kriminell, aber wieso machst du jetzt andere so an?
Und was meinst du mit Gelegenheitsverkauf?
Mal - sprich einmal - ein Fahrzeug kaufen und dann kurze Zeit später mit vorher unbekanntem Grund wieder abzugeben könnte noch privat sein, aber wenn ihr mit dem Ziel einkauft, es weiter zu verkaufen, dann ist das eindeutig gewerblich, Gelegenheit hin oder her.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kiter_Karl_STH
Status: Frischling (3 Beiträge, 5x hilfreich)

Moinmoin,

Top! DAS war hilfreich!!!

Meine/unsere Fragen sind nun spezifscher und lassen somit nun eine genauere Suche über Google zu. --> Wenn man von dem rechtlichen Kram gar keine Ahnung hat, fehlen einfach die richtigen Suchbegriffe und man stösst ständig auf Beiträge in diversen Foren, die sich ebenfalls nur laienhaft mit dem Thema auseinandersetzen!

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!!!

PS: Der Hinweis auf eventuelle Haftung bei Unfällen fruchtet! --> auf der anderen Seite spielt's praktisch gesehen keine Rolle, ob ich in der Werkstatt eine Bremse repariere oder bei uns zu Hause... vermutlich ne Sache der Verantwortlichkeit...



Gruß

Kiter_Karl_STH

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status: Student (2979 Beiträge, 1388x hilfreich)

1. Eine solche Antwort habe ich erwartet!

Das war aber auch die einzig passende Antwort.

2. Eine solche Antwort hilft mir nicht weiter!

Hier ist ein Forum und nicht eine Schule, in der man das benötigte Wissen vermittelt bekommt.

3. Ich weiss ja nicht, wie Du Dir das vorstellst, dass man einfach mal ein Gewerbe anmeldet und erst dann sein erstes Auto verkauft? - DAS halte ICH für naiv!

Naiv seid ihr. Wobei naiv noch ganz stark untertrieben ist.

Abgehen davon, dass zur Führung einer Kfz-Werkstatt ein Meisterbrief nötig ist, bieten die Volkshochschulen, Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern Kurse an, in denen man das Grundwissen zum Selbständigwerden erfährt.

Und noch was, um zu zeigen, dass ihr weniger als Null Ahnung habt. Garantie kann nur ein Hersteller/Importeur, bzw. eine sogenannte Garantieversicherung geben.


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status: Wissender (14656 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo,

quote:
Und noch was, um zu zeigen, dass ihr weniger als Null Ahnung habt. Garantie kann nur ein Hersteller/Importeur, bzw. eine sogenannte Garantieversicherung geben.
Sorry, aber da fällt mir nur ein Wort ein: Unsinn.

Natürlich kann jeder alles garantieren, wie kommst du darauf, dass das nicht so ist?

Es kann etwa auch ein Privatverkäufer garantieren, dass das verkaufte Auto noch ein Mio Kilometer schafft, wer oder was hindert ihn daran?
Ob das sinnvoll ist mag dahingestellt sein, aber hier mit einer solchen Aussage dann anderen "Null Ahnung" vorzuwerfen ...

Und noch ne' Klug*******rfrage: Was soll denn weniger als Null Ahnung sein?

Stefan

PS: Darauf, dass es einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gibt, hatte ich ja schon hingewiesen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status: Student (2385 Beiträge, 1105x hilfreich)

Ich weiß nicht über alle Bundesländer bescheid, aber zumindest in Bayern muss ein Student mindestens diese Grundkentnisst eigentlich besitzen...

Wenn man in der Schule nicht gepennt hat und das Abitur hat, was ja Voraussetzung für ein Studium ist...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
GSXR#90
Status: Praktikant (609 Beiträge, 240x hilfreich)


Geht einfach mal zur IHK und lasst Euch dort beraten. Ihr müsst in der Regel nachher sowieso dort Beiträge bezahlen, also dürfen die auch was tun für Ihr Geld.

Da Ihr ausser schrauberischem Talent anscheinend wirklich noch recht blauäugig seid und das Ganze Thema sehr komplex ist, würde ich das schon zum Selbstschutz tun.

In gewissen Rahmen dürft Ihr auch ohne Meisterbrief schrauben, auch darüber kann Euch die IHK informieren.

Und ganz wesentlich ist das Thema Gewährleistung. Auch dazu gibt es umfangreiches Material bei der IHK.

Ein eintätiges Existenzgründer Seminar bei der IHK bringt ebenfalls reichlich neuen Input.

Und einen Steuerberater halte ich für unabdingbar.

Man kann natürlich auch nach dem Motto "Versuch und Irrtum" verfahren, kann aber teuer werden ....

Viel Glück!

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"0o--v--o0"

4x Hilfreiche Antwort

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