Hallo,
unser minderjähriger Sohn hat es geschafft. Seine ebenfalls minderjährige Freundin ist schwanger.
Beide gehen noch mindestens 2 Jahre in die Schule (hoffentlich).
Die Freundin will das Kind unbedingt behalten und wird dann eventuell in einer Mutter-Kind Einrichtung unterkommen.
Welche pflichten hat unser Sohn. Natürlich wird er, sobald er eine Ausbildung beginnt, Unterhalt zahlen müssen. Aber was ist bis dahin?
Danke schonmal für die hilfreichen Antworten.
Minderjähriger Sohn wird Vater - Rechte / Pflichten
Da du in einem Juraforum fragst, meinst du vermutlich nicht die moralischen und sittlichen Pflichten, die ein Vater so hat? Nur das, was wirklich einklagbar ist? Da ist außer Unterhalt tatsächlich nichts.
Er hat dann auch einige Rechte. Die beginnen aber erst nach der Entbindung.
Der Vollständigkeit halber: auch Großeltern haben dann einige, wenn auch beschränkte, Rechte. Und auch Großeltern können zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden.
-- Editiert von quiddje am 07.06.2016 08:27
Hallo,
ZitatNatürlich wird er, sobald er eine Ausbildung beginnt, Unterhalt zahlen müssen. Aber was ist bis dahin? :
Wirklich zahlen müssen wird er während der Ausbildung nicht,er müsste sonst schon über 1080€ Netto verdienen.
lg
edy
Also den moralischen sollte man hier nicht heraushängen lassen. Die Sache ist so wie sie ist ... und jetzt muss man sehen, wie man das auf die Schiene bekommt.
Solange der glückliche Kindesvater kein Einkommen hat, muss er auch keinen Unterhalt zahlen. Und das Anrecht auf eine Berufsausbildung kann ihm auch nicht genommen werden. Nur sollte er halt ZÜGIG damit fertig werden.
Die Kindesmutter scheint ja ganz vernünftige Vorstellungen zu haben. Eine Mutter-Kind Einrichtung könnte eine gute Lösung sein. Denn schließlich sollte auch sie ihre Schul- und Berufsausbildung zu Ende führen.
Die Frage ist nun, wer die Musik bezahlt, wenn die minderjährigen Eltern kein Einkommen haben.
Zunächst mal sollte Kindergeld beantragt werden. Und ansonsten können tatsächlich die (glücklichen) Großeltern zum Unterhalt herangezogen werden. Denn lt. BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings gibt es für den "Großelternunterhalt" recht hohe Hürden ... in der Praxis muss nur gezahlt werden, wenn die Großeltern wirklich sehr gut verdienen.
Tja ... und wenn nicht die Großeltern, dann halt der Staat, insbesondere auf dem Weg des Unterhaltsvorschuss ... Da solltet ihr euch mit dem Jugendamt in Verbindung setzen ... wenn die das nicht schon von sich aus getan haben sollten. Da gibt es dann für 72 Monate Geld ... und bis dahin ist dann hoffentlich die Ausbildung beendet.
LG
Marcus
-- Editiert von Marcus2009 am 07.06.2016 14:57
Noch ein Hinweis auf eine weitere Konstellation. Wenn die werdende Mutter zu Hause wohnen bleibt, mit Kind, dann bildet sie von dem Zeitpunkt an eine eigene Bedarfsgemeischaft iSd SGB II. Das ist zwar völlig unlogisch, aber politisch war das so gewollt, um Abtreibungen aus wirtschaftlichen Gründen zu verhindern, und von der werdenden Mutter den psychischen Druck zu nehmen, dem sie eventuell ausgesetzt wäre. Sie bekommt dann also ALG II, für ihr Kind vorrangig Geld aus der Unterhaltsvorschußkasse, nachrangig auch für das Kind ALG II. Es ist festgelegt, öffentlich-rechtlich, dass die Eltern der jungen Mutter abweichend vom Familienrecht in den ersten 6 Jahren finanziell nicht in Anspruch genommen werden (es mag Ausnahmen geben, wenn die Eltern wahnsinnig wohlhabend sind, aber diese Ausnahmen vernachlässigen wir hier mal). Und zwar weder für die junge Mutter, die eventuell ihre Ausbildung fortsetzt, noch für das Baby.
Hieraus folgt, dass weder der junge Vater noch die Eltern der jungen Mutter für irgendwas aufkommen müssen, auch wenn die junge Mutter weiter zu Hause lebt. Die Eltern des Vaters blieben allenfalls für den Unterhalt des Enkelkindes übrig. Da aber Enkelunterhalt in der Regel daran geknüpft ist, dass beide Großelternpaare zahlen, das eine aber kraft Gesetz ausfällt, ist da m.E. auch familienrechtlich eine Sperre. Aber abgesehen davon, öffentlich-rechtlich ist doch auch für das Kind gesorgt. Und was nach Auslaufen dieser staatlichen Unterstützung Sache ist, das können wir hier jetzt nicht abschätzen.
Dringender Rat: eine familienrechtliche Beratungsstelle aufsuchen. Sich ein Bild über die Situation machen. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Hallo,
danke für die Antworten.
Ja ich meine natürlich die rechtlichen Rechte und Pflichten. Da ich zweifelsohne selbst Kinder hab, sollten mir die Moralischen und Sittlichen bekannt sein .
Wie ist das denn mit dem Unterhaltsvorschuss? Unser Sohn wird das ja irgendwann zurückzahlen müssen (sonst wäre es ja kein Vorschuss). Steht dann irgendwann einmal das Amt da und sagt "Ich hätte gern jetzt sofort die Summe X für 5 Jahre z.B. oder wird da ein Prozentsatz Y vom Einkommen über den entsprechenden Zeitraum eingefordert?
Eine Beratung beim Jugendamt wird sowieso folgen.
Gruß
Hallo,
Unterhaltsvorschuss muss i.d.R nur zurückgezahlt werden, wenn hier der Vater nicht
in Ausbildung usw. wäre und trotzdem nicht arbeiten gehen würde,
Man wird ihm entgegenhalten: du hättest den Unterhalt verdienen können.
lg
edy
Der Unterhaltsvorschuss wäre nur dann zurück zu zahlen wenn der Untrhaltspflichtige, "dein Sohn", Unterhalt zahlen könnte, dieses aber nicht macht. Oder besser, wenn er leistungsfähig wäre.
Also mal angenommen der Unterhaltsvorschuss wird 6 Jahre bazahlt. So lange er zur Schule geht und keine Ausbildung macht hat er kein Geld und ist somit nicht leistungsfähig, also keine Rückzahlung. In der Ausbildung wird er wahrscheinlich auch nicht genug verdienen, also auch keine Rückzahlung. Nehmen wir an er würde einen gut beazhlten Job finden und keinem was davon erzählen. Kriegt das das Jugendamt später mal spitz würden die ihn auffordern sein Einkommen dar zu legen und dann gegebenfalls für die Zeit in der er gut verdient hat das Geld zurück fordern. Und nur für diesen Zeitraum. Ergo, vorerst laufen keine Schulden auf
Uuund wieder mal der Hinweis auf die Ausnahmen: Sollte der Junge irgend ein Vermögen haben (Sparbuch vom Opa, Konfirmationsgeld, das für den Führerschein angelegt wurde, ...) so ist das allerdings für den Unterhalt einzusetzen.
Danke euch. Dann steht er dann wenigstens nicht vor einem Schuldenberg.
Das mit dem Sparbuch könnte aber noch Interessant sein.
Ich hab für Ihn vor Jahren ein Führerscheinsparbuch eröffnet (zu 4% noch ) an das er aber erst mit 18 rankommt. Ich nehme mal an bzw hoffe, das das Amt da dann auch nicht rankommt?
Ein normales hat er auch noch aber is auch noch so viel drauf.
Vielleicht braucht er dann aber demnächst noch ein Fahrrad oder Roller
Hach der Spruch "Kleine Kinder - kleine Sorgen...." is ja sooo wahr
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