wann beginnt die Wohlverhaltensphase?

11. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
isd71
Status: Beginner (61 Beiträge, 9x hilfreich)
wann beginnt die Wohlverhaltensphase?

[color=blue]Ich habe mal eine Frage: Durch Trennung und Scheidung mußte ich als alleinerziehende vor Jahren Privatinsolvenz anmelden. Die Caritas hat mir damals geholfen den Antrag zu stellen. Das allein hat schon fast 2 Jahre gedauert. Im August 2007 wurde dien Insolvenz dann beantragt.

Ich bin mir jetzt nur nicht mehr sicher, wann diese Insolvenz „beendet" ist. Die 6 Jahre Wohlverhaltensphase wären im August eigentlich meiner Meinung nach rum. Das Aktenzeichen ist aus 08/2007.
Nun habe ich mir ein Schreiben vom AG von 2009 noch einmal in meinem Ordner durchgelesen. Da steht: Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie in der Laufzeit ihrer Abtretungserklärung vom 08.05.2009 den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt ……Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.08.2007 begonnen und beträgt 6 Jahre. Datiert auf den 24.06.2009
Habe ich also Recht oder gilt der Zeitpunkt von 2009????[/color]


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5 Antworten
#1
 Von 
Krypton
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo isd71,

das mit der "Wohlverhaltensphase" ist immer so eine Sache, da dieser Begriff nur umgangssprachlicher Natur ist. Zu unterscheiden sind die Begrifflichkeiten "Insolvenzverfahren", "Laufzeit der Abtretungserklärung" und "Restschuldbefreiungsverfahren" (das was im Volksmund meist mit Wohlverhaltensperiode tituliert wird).

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und beträgt immer exakt sechs Jahre. Ausnahmsweise kann sie früher enden, wenn bspw. die gesamten Verfahrenskosten und alle angemeldeten Forderungen bereits zu einem vorherigen Zeitpunkt vollständig befriedigt wurden.

Das Insolvenzverfahren selbst endet mit der Aufhebung, sowie der Treuhänder das Schuldnervermögen komplett verwertet und den Erlös nach Zustimmung durch das Gericht verteilt hat und wenn nur noch Zuflüsse aus dem pfändbaren Einkommen des Schuldners zu erwarten sind. Ist bei Aufhebung die Laufzeit der Abtretungserklärung noch nicht beendet (was meistens der Fall ist), dann schließt sich an die Aufhebung ein Restschuldbefreiungsverfahren an, welches bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung dauert.

Auf Ihren persönlichen Fall gemünzt bedeutet das, die Laufzeit der Abtretungserklärung endet mit Ablauf des 23.08.2013. Der Beschluss vom 24.06.2009 (sogenannter Ankündigungsbeschluss) leitet lediglich das RSB-Verfahren ein, hat aber auf die Dauer der Laufzeit der Abtretungserklärung keinerlei Einfluss.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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#2
 Von 
isd71
Status: Beginner (61 Beiträge, 9x hilfreich)

o.k. so ganz verstanden hab´ich es noch immer nicht. Also bei mir ist außer meiner jährlichen Steuern nix zu holen, da allein Erziehend mit 2 Kids - natürlich gehe ich arbeiten. Aber meine Schulden kann ich nie begleichen, nicht mal ansatzweise.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass diese ganze "Tortur" (ich weiß daran bin ich selbst schuld) noch bis 2015 (da Ankündigungsbeschluss von 2009) dauert.
Von meinem Insolvenzverwalter bekomme ich auch keine Auskünfte. Bei wem erfahre ich denn nun, wann alles vorbei ist? Gibt das AG mir Auskunft oder nur dem IV? Seit 2007 liegt der ganze "Kram" beim AG da Inso da eröffnet, davor 2 Jahre Vorbereitung und nu geht dass, evtl. noch 2 Jahre + 1 Jahr Restschuldbefreiung + 3 Jahre Schufaeintrag. Ich bin echt fertig. Und mein IV läßt mich doof sterben, da kommt man sich vor wie der letzte ABschaum.

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#3
 Von 
herb53
Status: Beginner (78 Beiträge, 76x hilfreich)


Also wenn das Verfahren am 24.08.2007 eröffent wurde, endet die Laufzeit der Abtretung ungeachtet der Aufhebung des gerichtlichen Verfahrens am 24.08.2013.

Krypton hat das ja schon sehr gut erklärt.

Die Laufzeit der Abtretung beginnt schon mit der Erhöffnung des Verfahrens. Das war bis 2001 anders, da begann die Laufzeit der Abtretung erst ab Aufhebung des Verfahrens. Vermutlich gehst Du deswegen fälschlicherweise davon aus, dass Dein "ganzer Kram" erst 2015 endet.

Wie gesagt, die Abtretung läuft bereits seit Eröffnung, auch wenn sie bis zum Eintritt in die Wohlverhaltensphase keine eigenständige Wirkung entfaltet. Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung hat also gar nichts damit zu tun.

Du schreibst, dass außer den jährlichen Steuern nichts anfällt. Aber wenn Du schon seit 2009 in der Wohlverhaltensphase bist, dann dürfte der TH ab 2010 auch keine Steuererstattungen mehr einkassieren. Du hast nach der Aufhebung des gerichtlichen Verfahrens nur Deine pfändbaren Teile Deines Arbeitseinkommens an den Treuhänder abgetreten. Die Steuererstattungen gehören Dir.

Wenn Du Glück hast, dann wird Dir auch der Rechtspfleger des Insolvenzgerichts Auskünfte erteilen.

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#4
 Von 
isd71
Status: Beginner (61 Beiträge, 9x hilfreich)

Also meine Steuerstattungen werden immer vom FA gleich zum IV geschickt. Der hat damals an das Finanzamt fein Schreiben über meine Insolvenz geschickt und seitdem wird immer fleißig an den IV ausgezahlt. Letzes Jahr waren das ganze 51 Euro. Mich hat das auch immer gewundert. Ich habe schließlich noch 2 Kinder! Teilweise war das für mich viel Geld, weil sich die Steuerrückzahlung nur wg. Fahrkosten zur Arbeit ergeben haben. Ich fand das damals schon ungerecht. Ich habe ein Vermögen verfahren um zu arbeiten und die Fahrkosten gehen an den IV. Ich versuche mal meinen Rechtspfleger ausfindig zu machen und frage da mal nach. Vielen Dank esteinmal für die Antworten.

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#5
 Von 
Krypton
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)

Muss herb53 hier beipflichten. Eigenartig, dass immer noch die Steuererstattungen an den Treuhänder gehen. Die stehen ihm nämlich nur bis zum Aufhebungsdatum zu. Die ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens neu entstehenden Erstattungsbeiträge müssen wieder an den Schuldner selbst ausgekehrt werden - es sei denn natürlich, das Finanzamt hat Forderungen gegen den Schuldner, dann darf es diese - wohlgemerkt NUR im Restschuldbefreiungsverfahren - aufrechnen. Aber sonst...

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