Hallo,
ich benötige in einer Sache rechtlichen Rat. Es geht um folgendes:
2013 habe ich eine Grafikkarte online bei Hardwareversand.de für über 600€ gekauft. Dieses Jahr ging das Stück leider defekt. Der Hersteller gibt auf die Karte 2 Jahre Garantie. Ich stellte beim Händler online einen Retoure-Antrag und schickte ihm die Karte zu, woraufhin erstmal mehrere Wochen Funkstille herrschte.
Als sich mir das ganze zu lange hinzog, kontaktierte ich den Händler. Der bestätigte mir die Ankunft der Karte kurz nach meinem Absenden, wollte mir aber weismachen, da der Hersteller insolvent gegangen sei (Firma Inno3D, komischerweise konnte ich zu dieser Insolvenz keine Infos im Netz finden, vielmehr verkauft die Firma heute noch Modelle aktueller Grafikkarten), könne ich weder Reperatur noch Ersatz zu meiner defekten Grafikkarte erwarten. Angeblich habe man mir aber eine Gutschrift in unbekannter Höhe zugesprochen, von der ich bis heute jedoch nichts schwarz auf weiß vorliegen habe, wobei man mir aber auch weismachen wollte, ich solle mit dieser quasi nicht existenten dubiosen Gutschrift mich direkt an das Insolvenzverfahren des Herstellers wenden, um meine quasi nicht existente Chance noch irgendeinen Cent aus dieser Sache herausschlagen zu können.
Mit anderen Worten, so laut des Shops: Ich werde weder einen Cent sehen, noch einen Ersatz, ja nicht mal meine defekte Grafikkarte wiedererhalten. Da war ich natürlich erstmal fassungslos! Meiner Meinung nach will mich Hardewareversand.de in dieser Sache von vorne bis hinten über den Tisch ziehen, appelliert an die Dummheit und Unwissenheit des gemeinen Bürgers, erzählt mir irgendeinen Nonnsens, nur um sich aus der Affäre zu ziehen. Bei einem weiteren Telefongespräch, bei dem ich auf diese "sogenannte" Gutschrift etwas "direkter" und "fordernder" zu sprechen kam (da ich nun mal irgendetwas Handfestes brauche, womit ich arbeiten kann), wurde mir sogar mit einem dummen Spruch aufgelegt. Da hats mir natürlich erstmal die Sicherung rausgehauen!
Long Story Short, ich bitte hier dringends um euren Rat. Vielen Dank im voraus.
-- Editier von Osben am 22.11.2015 07:39
Grafikkarte defekt - Händler verweigert trotz 2 Jahre Garantie jegliche Kooperation
ZitatDer Hersteller gibt auf die Karte 2 Jahre Garantie :
Dann wende dich an den Hersteller als Garantiegeber. Der Händler hat damit nichts zu tun.
Hallo,
wieso hast du dem Händler deine Grafikgkarte zugesand? Wolltest du diese ihm schenken?
Mit der Garantie hat der Händler rein gar nichts zu tun, da musst du dich ganz alleine drum kümmern! Genau so gut hättest du die Grafigkarte auch dem nächsten Nachbarn geben können, der hat damit genaui so viel zu tun wie der Händler!
Ob du vom Hersteller überhaupt etwas bekommen hättest oder erwarten könntest, kannst du ja in dessen garantiebedingungen nachlesen!
Dinge gehen auch mal kaputt und dan ngibts einfach nichts dafür...
Mal als kleine Info am Rande: Nicht Inno3D ist insolvent, sondern eben Hardwareversand bzw. die Muttergesellschaft Atelco Computer AG.
Hättest du hier mal lieber vorm Abschicken der Grafikkarte nachgefragt... Fordere das Ding zurück und wende dich direkt an Inno3D.
Zitat:Als sich mir das ganze zu lange hinzog, kontaktierte ich den Händler. Der bestätigte mir die Ankunft der Karte kurz nach meinem Absenden, wollte mir aber weismachen, da der Hersteller insolvent gegangen sei (Firma Inno3D, komischerweise konnte ich zu dieser Insolvenz keine Infos im Netz finden, vielmehr verkauft die Firma heute noch Modelle aktueller Grafikkarten), könne ich weder Reperatur noch Ersatz zu meiner defekten Grafikkarte erwarten
Da muss wohl jemand nicht ganz aufgepasst haben.
Nicht der Hersteller der Karte ist insolvent, sondern der Verkäufer. Siehe hier:
http://www.hardwareversand.de/insolvenz
Sehe ich es richtig, dass die Karte jetzt beim Verkäufer (harwareversand.de) liegt, der insolvent ist?
Wenn ja, dann kommt es darauf an, wann die Karte dorthin geschickt wurde: Vor dem 23.07.15 (= Datum des Insolvenzantrags) oder danach?
War es davor, handelt es sich um eine Insolvenzforderung, die man beim Insolvenzverwalter hätte anmelden müssen. Dummerweise war die Frist dafür am 17.11.15 um. D.h. in dem Fall könnte in der Tat das hier eintreten: Ich werde weder einen Cent sehen, noch einen Ersatz, ja nicht mal meine defekte Grafikkarte wiedererhalten.
War es danach, handelt es sich um eine laufende Verbindlichkeit. Da hat man eine realistische Chance zumindest die Karte zurück zu bekommen. Geld oder Ersatz wird der Insolvenzverwalter des Händlers nicht anbieten, da der Händler nicht der richtige Ansprechpartner für die Herstellergarantie ist. Man hätte sich an den Hersteller direkt wenden müssen (Heißt ja auch Herstellergarantie und nicht Händlergarantie).
Selbst wenn der Händler die Karte zurük an den Kunden schickt und der Kunde sich dann an den Hersteller wendet, dürfte die zweijährige Herstellergarantie abgelaufen sein, wenn die Karte beim Hersteller ankommt. (Wenn die Karte 2013 gekauft wurde, dann sind die 2 Jahre entweder schon rum oder werden in Kürze rum sein.)
Dumm gelaufen.
ZitatWar es davor, handelt es sich um eine Insolvenzforderung, die man beim Insolvenzverwalter hätte anmelden müssen. :
Sicher? Es handelt sich um das Eigentum des TE, das zur Reparatur beim Händler war. Wieso sollte das in die Insolvenzmasse eingehen?
Mal als Extrembeispiel: Ist mein Auto Teil der Insolvenzmasse, nur weil es bei Stellen des Insolvenzantrags gerade zum Service in der Werkstatt ist?
Um das ganze noch etwas zu vervollständigen, dir Rücksendekosten vom VK zum TE darf natürlich auch noch der TE übernehmen...
Zitat:Sicher? Es handelt sich um das Eigentum des TE, das zur Reparatur beim Händler war. Wieso sollte das in die Insolvenzmasse eingehen?
Weil der Käufer gegenüber dem Insolvenzverwalter bislang kein Aussonderungsrecht geltend gemacht hat.
Erstmal gehört alles in die Insolvenzmasse. Da die Karte aber im Eigentum des Fragestellers gehört, hat er einen Aussonderungsanspruch, d.h. die Karte wird aus der Insolvenzmasse herausgenommen, wenn er die Aussonderung geltend macht. Das hat er aber nicht. Demnach gehört die Karte immer noch zur Insolvenzmasse.
Zitat:Mal als Extrembeispiel: Ist mein Auto Teil der Insolvenzmasse, nur weil es bei Stellen des Insolvenzantrags gerade zum Service in der Werkstatt ist?
Wenn der Autoeigentümer auf die Aussonderung seines Autos aus der Insolvenzmasse achtet, dann natürlich nicht.
Genau darauf hat meine Frage abgezielt. Ich bezweifle, dass der TE unter "Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden" verstanden hat, dass er sein Aussonderungsrecht geltend machen soll.
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