Hallo!
Ich habe meiner VG ja nun mitgeteilt, daß ich geheiratet habe und sich darum mein Name geändert hat, und mein Mann zu uns gezogen ist.
Ich bat noch darum, bei den neuen Namensschildern darauf zu achten, daß nun 2 Nachnamen stehen müssen, der neue Name meines Mannes und mir und mein vorheriger, da mein Sohn ja noch meinen vorherigen Namen trägt.
Nun bekomme ich von meiner VG Post, in der ich aufgefordert werde, die Heiratsurkunde in Kopie beizufügen, damit mein Mann in den (dann neuen) Mietvertrag mit eingetragen wird.
Ich möchte aber weder meine Heiratsurkunde an die VG schicken, noch möchten wir, daß der Mietvertrag geändert wird.
Haben die ein Recht auf diese Unterlagen und muß ich einen neuen Mietvertrag mit meinem Mann unterschreiben?
Wir möchten beide, daß alles so bleibt, wie es ist.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gruß Huya
Heirat - neuer Mietvertrag?
Ein neuer Vertrag oder der Eintrag Deines Mannes in den bestehenden ist nicht nötig.
Die Zusendung einer Kopie der Heiratsurkunde meiner Meinung nach schon.
Sonst könnte ja jeder Mieter behaupten er sei nun verheiratet und heißt sowieso.
Hallo Anitari!
Danke für die schnelle Antwort.
Ich würde der VG eine Kopie meines neuen Ausweises (mit eben dann auch neuem Namen) zuschicken, als Nachweis der Namensänderung - so mein Gedanke - müßte doch ausreichen, als Nachweis des neuen Namens?
Gruß Huya
....und wie willst du damit den Nachweis über die Eheschließung erbringen?
Zitat....und wie willst du damit den Nachweis über die Eheschließung erbringen? :
So ist es. Der Familienstand ist aus dem PA ja nicht ersichtlich.
Zitatund mein Mann zu uns gezogen ist. :
Möglicherweise ist aus dem Grund der Vermieter berechtigt, eine Heiratsurkunde zu verlangen. Nach § 540 BGB wäre der Zuzug eines Dritten genehmigungspflichtig, d.h. der Vermieter könnte bei einem Dritten den Zuzug unter Umständen verweigern. Ehemänner gelten in diesem Fall jedoch nicht als Dritte, sodass dein Ehemann ohne Zustimung des Vermieters einziehen darf. Vermutlich wird der Vermieter aber das Recht auf einen Nachweis haben, um feststellen zu können, dass es sich auch wirklich um deinen Ehemann handelt.
Einen neuen Vertrag würde ich auch nicht abschließen wollen. Schick dem Vermieter doch einfach eine Kopie der Heiratsurkunde und einen Hinweis, dass der Vertrag nicht geändert werden soll und weiter alleine zwischen dir und dem Vermieter läuft.
Zitat:Ich würde der VG eine Kopie meines neuen Ausweises (mit eben dann auch neuem Namen) zuschicken
Das kopieren des Ausweise ist verboten, §14 PAuswG
Es dürfte hier wohl die Kopie der Urkunde reichen, oder wurde ausdrücklich ein Original verlangt?
Oh - so viele Antworten - Danke.
@ HeHe!
Warum muß ich denn überhaupt einen Nachweis über die Eheschließung erbringen, ich hätte ja auch meinen Namen nach einer Scheidung ändern lassen können, da schicke ich doch auch nicht mein Scheidungsurteil an meine VG?
@ Anitari!
Wieso geht es denn die VG überhaupt etwas an, welchen Familienstand ich habe, es geht doch nur um die Namensänderung?
@ chauchy!
So viel ich in Erfahrung gebracht habe, darf auch der Lebensgefährte mit in die Wohnung ziehen, und gilt auch nicht als sogenannter "Dritter". Ein berechtigtes Interesse des Mieters ist durchaus der Zuzug des Lebensgefährten und darf somit eigentlich nicht von der VG abgelehnt werden.
@ Harry van Sell!
Nein, nein - die wollen nur eine Kopie der Heiratsurkunde haben. Aber ich möchte denen die eigentlich nicht schicken, weil ich finde, daß da zu viele Daten drin stehen, die die VG gar nix angehen. Demnächst wollen die dann noch eine Verdienstbescheinigung von meinem Mann oder so.
Und jeh - dann habe ich mich in den letzten Jahren ja zig mal strafbar gemacht, als ich meinen minderjährigen Kindern zum Disco Besuch die Einverständniserklärung mit Kopie meines Persos mitgegeben habe
Gruß Huya
ZitatSo viel ich in Erfahrung gebracht habe, darf auch der Lebensgefährte mit in die Wohnung ziehen, und gilt auch nicht als sogenannter "Dritter" :
Das ist so formuliert meines Wissens nach falsch, siehe BGH Urteil 05.11.2003 - VIII ZR 371/02 . Lebensgefährten sind Dritte und es bedarf der Genehmigung des Vermieters. Der BGH hat mit dem gleichen Urteil jedoch entschieden, dass im Regelfall die Genehmigung durch den Vermieters zu erteilen ist. Regelfall bedeutet jedoch auch, dass in Ausnahmefällen die Genehmigung verweigert werden kann. Bei Ehemännen gilt der Schutz der Familie unter Artikel 6 des Grundgesetzes, wodurch für diese keine Genehmigung des Vermieters notwendig ist.
Ein praktischer Rat:Ruf doch einfach mal an und frage, warum sie die Heiratsurkunde haben wollen. Offensichtlich haben sie dich ja falsch verstanden, wenn sie nun einen neuen Mietvertrag schreiben wollen. Vielleicht klärt sich das Problem sofort, wenn du ihnen erklärst, dass du alleinige Mieterin bleibst.
Zitat:@ HeHe!
Warum muß ich denn überhaupt einen Nachweis über die Eheschließung erbringen, ich hätte ja auch meinen Namen nach einer Scheidung ändern lassen können, da schicke ich doch auch nicht mein Scheidungsurteil an meine VG?
Der Auszug eines Mitbewohners ist etwas anderes, als der Zuzug. Auch wenn der Einzug deines Mannes lt. BGH-Urteil (zitiert oben) nicht vom VM nicht grundlos verweigert werden darf, hat der doch einen Anspruch darauf zu wissen, wer in seiner Wohnung dauerhaft lebt.
Hallo!
Danke für die Antworten. Konnte leider nicht vorher schreiben, da mein PC Probleme gemacht hat.
Also - ein Anruf bei der VG ist genauso sinn frei, wie beim Amt - linke Hand weiß nicht, was rechte Hand macht.
Bin aber dem Rat gefolgt, und habe ein Schreiben aufgesetzt, daß ich keine Änderung am MV haben möchte und sie gerne Einsicht in meinen Perso nehmen können.
Dem stimmten sie dann zähneknirschend zu.
Bin dann hin und legte meinen neuen Perso vor, den die dann kopiert haben - und nun bekommen wir unsere neuen Namensschilder endlich.
Gruß Huya
Zitat:Das kopieren des Ausweise ist verboten, §14 PAuswG
Das steht da nicht.
Zitat:Aber ich möchte denen die eigentlich nicht schicken, weil ich finde, daß da zu viele Daten drin stehen, die die VG gar nix angehen.
Dann schwärze doch diese Teile auf der Kopie.
Zitat:Der BGH hat mit dem gleichen Urteil jedoch entschieden, dass im Regelfall die Genehmigung durch den Vermieters zu erteilen ist. Regelfall bedeutet jedoch auch, dass in Ausnahmefällen die Genehmigung verweigert werden kann. Bei Ehemännen gilt der Schutz der Familie unter Artikel 6 des Grundgesetzes, wodurch für diese keine Genehmigung des Vermieters notwendig ist.
Falsch. Wenn der Regelfall ist, daß der VM die Genehmigung erteilen *muß*, ist das nicht dasselbe als wenn sie nicht notwendig ist. Notfalls muß der M auf Erteilung der Genehmigung klagen.
Zitat:legte meinen neuen Perso vor, den die dann kopiert haben
Das wiederum ist nicht zulässig, das ist geschäftsmäßige Speicherung. (Harry hat oben nur viel zu pauschal behauptet, man dürfe selbst seinen Ausweis nicht kopieren, um sich mit der Kopie zu legitimieren, wenn die Kopie danach vernichtet wird.)
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