Habe meine Wohnung bei Einzug mit flüssiger Raufasertapete und Latexfarbe verschönert. Gemäß Mietvertrag ist von mir bei Auszug keine Schönheitsrenovierung vorzunehmen. Musste aber trotzdem bei Einzug eine Monatsmiete Kaution zahlen.
Nun habe ich mein Mietverhältnis nach 2 Jahren beendet und der Vermieter gibt mir die Kaution nicht zurück mit der Begründung, das Anbringen von flüssiger Raufasertapete und das Streichen mit Latexfarbe stellt eine Beschädigung der Wohnräume dar.
Soll ich nun auf meine Kaution verzichten oder lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?
Latexfarbe und flüssige Raufasertapete
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Wenn du jemals versucht hättest flüssige Rauhfaser oder Latexfarbe wieder von den Wänden zu bekommen, dann hättest du das
1. nie getan und wärst
2. froh, dass der Vermieter nur die Kaution behält und nicht weitergehende Schadensersatzforderungen stellt.
Flüssige Rau(h)faser kann man noch überstreichen, aber Latexfarbe? Abartig !
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morty was denn noch?
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Das war doch hier schon drin:
##2. froh, dass der Vermieter nur die Kaution behält und nicht weitergehende Schadensersatzforderungen stellt.##
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ach komm.........
bitte gib mir in Zukunft meine Kommentate immer korrigiert zurück.
Die Kommas sind mir besonders wichtig.
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