Latexfarbe und flüssige Raufasertapete

15. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ursel1950
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Latexfarbe und flüssige Raufasertapete

Habe meine Wohnung bei Einzug mit flüssiger Raufasertapete und Latexfarbe verschönert. Gemäß Mietvertrag ist von mir bei Auszug keine Schönheitsrenovierung vorzunehmen. Musste aber trotzdem bei Einzug eine Monatsmiete Kaution zahlen.
Nun habe ich mein Mietverhältnis nach 2 Jahren beendet und der Vermieter gibt mir die Kaution nicht zurück mit der Begründung, das Anbringen von flüssiger Raufasertapete und das Streichen mit Latexfarbe stellt eine Beschädigung der Wohnräume dar.
Soll ich nun auf meine Kaution verzichten oder lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

Notfall? Mehr lesen!



13 Antworten
#1
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2147
Status: Schüler (270 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1008x hilfreich)

Wenn du jemals versucht hättest flüssige Rauhfaser oder Latexfarbe wieder von den Wänden zu bekommen, dann hättest du das
1. nie getan und wärst
2. froh, dass der Vermieter nur die Kaution behält und nicht weitergehende Schadensersatzforderungen stellt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eirene113
Status: Master (4092 Beiträge, 628x hilfreich)

Flüssige Rau(h)faser kann man noch überstreichen, aber Latexfarbe? Abartig !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status: Bachelor (3167 Beiträge, 1439x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1008x hilfreich)

morty was denn noch?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status: Bachelor (3167 Beiträge, 1439x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kathi2008
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1008x hilfreich)

Das war doch hier schon drin:

##2. froh, dass der Vermieter nur die Kaution behält und nicht weitergehende Schadensersatzforderungen stellt.##

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kathi2008
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1008x hilfreich)

ach komm.........
bitte gib mir in Zukunft meine Kommentate immer korrigiert zurück.
Die Kommas sind mir besonders wichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!