Nach Wohnungsübergabe Malerarbeiten und Mängel

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
schlake042
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Wohnungsübergabe Malerarbeiten und Mängel

Hallo,

am 9.09.2017 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen und habe die Übergabe mit dem neuen Mieter gemacht. Die Marklerin war im Urlaub und dann hat die neue Mieterin dies im Auftrag von der Marklerin übernommen. Ich musste die Wohnung besenrein und weiß gestrichen übergeben. Bei der Besichtigung der Wohnung wurden nur folgende Mängel aufgeschrieben
1.) Teils unsaubere Leisten
2.) Eine Wand unsauber gestrichen

2 Wochen später kam eine Nachricht, in der nachträgliche Mängel festgestellt worden sind.. und zwar:
1.) Loch in der Tür
2.) Eine Fliese leicht abgebrochen
3.) Duschstab nicht befestigt
4.) Alle Wände unsauber gestrichen
5.) Fußleisten überstrichen

Jetzt wird im nachhinein noch Geld von mir gefordert. Für einen Maler, der die komplette Wohnung neu streicht und die Ersatzteile für die Dusche und neue Fußleisten.

Muss ich im Endeffekt bezahlen oder bin ich wegen dem Übergabeprotokoll raus?

Vielen Dank schonmal.

Mit freundlichen Grüßen
Nick

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11 Antworten
#1
 Von 
cauchy
Status: Gelehrter (10471 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat (von schlake042):
Muss ich im Endeffekt bezahlen oder bin ich wegen dem Übergabeprotokoll raus?
Fangen wir mal vorne an: Stimmen denn die Vorwürfe und wurde dir Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben?

Hintergrund der Fragen: Zumindest bei den Malerarbeiten handelt es sich umvertraglich geschuldete Leistungen des Mieters (sofern denn die Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag überhaupt gültig ist). Wenn der Vermieter meint, der Mieter hätte diese nicht ausreichend erbracht, so muss er in der Regel erst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Erst dann kann er Schadensersatz statt Leistung verlangen. Dies gilt nicht bei Dingen, die unter eine eventuell vorhandene Kleinreparatur fallen. Und es strittig ob eine Nachbesserung ermöglicht werden muss, wenn der Mieter die Wohnung beschädigt (Loch in der Tür).

Bezüglich des Übergabeprotokolls wird es zumindest mal problematisch. Da nicht der Vermieter oder sein Beauftragter dieses unterschrieben hat, wird es im Zweifel für den Vermieter nicht bindend sein. Aber es dokumentiert natürlich immernoch den Zustand der Wohnung durch einen Zeugen (Nachmieter). Wenn der nur eine Wand als unsauber gestrichen bezeichnet hat, so wird der Vermieter zumindest mal begründen müssen, warum angeblich alle Wände unsauber sind. Gleiches gilt für das Loch in der Tür und die kaputte Fliese. Die waren ja nicht zu übersehen. Da wird der Vermieter begründen müssen, dass diese Beschädigungen nicht vom Nachmieter verursacht wurden. Das Protokoll sagt zumindest mal etwas anderes.

Zu guter Letzt sollte man sich anschauen, ob überhaupt eine Renovierung geschuldet wurde.

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#2
 Von 
Akkarin
Status: Student (2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Hat die Maklerin euch beiden eine Mail geschrieben, in der steht, sie kann nicht, die Nachmieterin soll das machen?

Hast du denn vor Auszug gestrichen?

Steht im MV wirklich, dass du "weiss" streichen musst?

Was genau hat der VM von dir jetzt gefordert?
(Wortlaut)

Hat die Nachmieterin das Protokoll unterschrieben?

Signatur:

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#3
 Von 
schlake042
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gelegenheit zur Nachbesserung habe ich nicht bekommen, die neue Mieterin ist ja direkt eingezogen und war generell keine Person, mit der man gut reden konnte. Die Vermieterin hat sich die Wohnung nicht angeguckt, die hat nur einen Brief von der neuen Mieterin über den Zustand bekommen. Die neue Mieterin war die beauftragte Person von der Vermieterin.

Wie sollte ich denn jetzt am besten vorgehen?

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#4
 Von 
schlake042
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Marklerin hatte mir per WhatsApp geschrieben, dass Sie verhindert ist und die Nachmieterin das in Ihrem Auftrag übernimmt. Im MV steht, dass ich weiß streichen musste. Der Vermieter will mir jetzt den Maler, die Ersatzteile (Leisten,Dusche) und neue Fliesen und alles in Rechnung stellen. Ja, das Protokoll ist beiderseits unterschrieben.

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#5
 Von 
Akkarin
Status: Student (2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Zitat (von schlake042):

Wie sollte ich denn jetzt am besten vorgehen?

Wie waere es denn mit, die Fragen von mir beantworten?

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#6
 Von 
schlake042
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte deinen Post übersehen, sorry. Aber habe die auch grade beantwortet.

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#7
 Von 
cauchy
Status: Gelehrter (10471 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat (von schlake042):
Im MV steht, dass ich weiß streichen musste.
Bitte wortwörtlich die Klausel des Mietvertrages hier einstellen. Wie ist diese zustande gekommen?

Hintergrund der Frage: Eine Formularklausel, die als Farbe weiß vorsieht, ist ungültig. Nach diesem BGH Urteil (BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 ) könntest du dann sogar die Kosten für deine Renovierung vom Vermieter ersetzen lassen. Zumindest wenn die Renovierung in mittlerer Art und Güte ausgeführt wurde. Wie der Nachmieter das sieht, ist übrigens komplett egal. Ein Richter müsste das letzten Endes beurteilen.

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#8
 Von 
Akkarin
Status: Student (2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Es fehlt auch noch die Anwort auf die Frage, ob du gestrichen hast? das kann das ergebnis deutlich verändern.
Hast du so schlecht gestrichen, so dass ein Maler das nacharbeiten muss, obwohl du gar nicht hättest streichen müssen, nennt man das Eigentor.
Aber insgesamt, würde ich mir nicht allzu große Sorgen machen, das scheint heiße Luft des VM zu sein. Einfach nicht antworten, Rechnungseingang abwarten und gucken, wie genau er das begründet.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Das Problem: selbst wenn 0,0 an Schönheitsreparaturen und Endrenovierung geschuldet wäre, wenn man fleckig streicht und die Leisten versaut, dann ist das eine Beschädigung der Mietsache. Und die wäre zu beseitigen / zu ersetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
schlake042
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Den genauen Wortlaut werde ich später posten.
Ja ich habe gestrichen, jedoch war die Wohnung vorher schon in keinem guten Zustand. Ich habe extra vor dem Streichen Fotos gemacht, da die Leisten schon von meinem Vormieter überstrichen wurden. Meiner Meinung nach habe ich auch nicht fleckig gestrichen. Bei der Übergabe der Wohnung hatte die Nachmieterin auch nichts zu meckern und hatte bis auf 2 Kleinigkeiten kein Problem gehabt. Jetzt 3 Wochen später hat Sie erst einen Brief geschrieben.

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#11
 Von 
cauchy
Status: Gelehrter (10471 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem: selbst wenn 0,0 an Schönheitsreparaturen und Endrenovierung geschuldet wäre, wenn man fleckig streicht und die Leisten versaut, dann ist das eine Beschädigung der Mietsache. Und die wäre zu beseitigen / zu ersetzen.
Klares Jein. Wenn der Mieter wirklich nachweisbar die Mietsache durch sein Streichen beschädigt hat, wäre Schadenseratz zu leisten. Und der Schadensersatz bemisst sich nicht nach einer kompletten Neurenovierung. Wenn auch schon vor dem Streichen des Mieters eine Renovierung nötig gewesen wäre, bemisst sich der Schadensersatz an einem möglichen Mehraufwand. Dieser wird bei fleckig weißen Wänden in der Regel nicht vorhanden sein. Der Schadensersatz wird also zumindest bezüglich des Streichens bei 0 Euro liegen.

Abgesehen davon sind ja noch diverse andere Dinge, die der Vermieter erstmal beweisen müsste. Bisher behauptet nur der Nachmieter, die Wände wären fleckig. Eine ausreichende Nachfrist müsste gesetzt werden. Und der Vermieter müsste beweisen, dass die Beschädigungen (kaputte Fliesen, überstrichende Leisten) von diesem Mieter durch unsachgemäßen Gebrauch zu verantworten sind. Alles in allem einige Dinge bis zu einem möglichen Schadensersatz, dessen Höhe sich weit unter den Kosten einer kompletten Neurenovierung bewegen wird.

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