Neue Wohnung entpuppt sich als Katastrophe ...

30. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
pleuma
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Wohnung entpuppt sich als Katastrophe ...

Hallo,

ich habe letzten Freitag meine neue Altbauwohnung bezogen.
Als ich die Wohnung besichtigt habe war ich mehr als begeistert und entsprechend schnell war der Mietvertrag unterschrieben.
Ich habe die Wohnung nochmal richtig weiß gestrichen und bin nun eingezogen. Doch schon am ersten Abend beschlich mich irgendwie ein komisches Gefühl. Die Wohnung heizt sich sehr schlecht auf und kühlt sich auch sehr schnell wieder ab wenn man die Heizung ausschaltet.
Aber das schlimmste ist, dass ich heute in der Fensterlaibung in der Küche Schimmel entdeckt habe. Um das Fenster an sich befinden sich einige Risse. Ich wohne gerade einmal 3 Tage in der Wohnung, so schnell kann ich Schimmel durch falsches Lüften oder wie auch immer unmöglich verursachte haben, wobei ich das auch ausschließen möchte, denn ich heize und lüfte regelmäßig und reichlich.
Außerdem riecht das Schlafzimmer komisch. Es hat einen seltsamen Eigengeruch. Mein Bett oder Schrank sind es schonmal nicht, ich habe alles "abgeschnüffelt" und außerdem kenne ich den Geruch meiner Möbel.
Als ich aus dem Schlafzimmerfenster geschaut habe, habe ich gesehen, dass schon großflächig der Putz von der Wand runter ist.
Ich hatte vom ersten Tag an panische Angst vor Schimmel, keine Ahnung warum, es war einfach eine Eingebung und nun kommt es auch noch tatsächlich so ...
Welche Rechte habe ich jetzt gegenüber meinem Vermieter ?
Ich konnte ja schließlich nicht ahnen, das mir 3 Tage nach dem Einzug die Wohnung anfängt zu schimmeln :(

Danke schonmal für Antworten

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13 Antworten

#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)

Vergiss ganz schnell den Tipp, irgendetwas mit Essig o.ä. selbst zu versuchen. Schimmel bekommt man nur weg, wenn die Ursache der Entstehung gefunden und beseitigt wird.

Was enorm wichtig ist: Unverzüglich den Mangel (Schimmelbefall) dem Vermieter melden! Tust Du das nicht, könnte Dir noch eine Schadensersatzklage drohen und wenn es nur die Beseitigungskosten des Schimmels sind.

Auszug § 535 BGB : Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Der Vermieter ist zum Nachweis (z.B. Gutachten) verpflichtet, wenn er glaubt, dass der Mieter ihn verursacht.

Über Mietminderung wegen Schimmelbefall brauchen wir nicht großartig zu reden. Darüber wurde in anderen Beiträgen vor kurzem ausführlich diskutiert.

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Was enorm wichtig ist: Unverzüglich den Mangel (Schimmelbefall) dem Vermieter melden! Tust Du das nicht, könnte Dir noch eine Schadensersatzklage drohen und wenn es nur die Beseitigungskosten des Schimmels sind.




Umgekehrt haftet der Vm. aber schon jetzt auf Schadensersatz, ohne Verschulden, da der Mangel bereits zu Beginn des MV vorhanden war, § 536a BGB .

Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden ..., so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

Anzeigen sollte man das selbstverstänedlich trotzdem.

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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Die Wohnung heizt sich sehr schlecht auf und kühlt sich auch sehr schnell wieder ab wenn man die Heizung ausschaltet.

Hallo, jemand zu hause ?
Das ist ein ALTBAU ! ! !

quote:
Als ich aus dem Schlafzimmerfenster geschaut habe, habe ich gesehen, dass schon großflächig der Putz von der Wand runter ist.

Auch das können Altbaus an sich haben, sieht man aber bestimmt auch von außen.

quote:
Außerdem riecht das Schlafzimmer komisch. Es hat einen seltsamen Eigengeruch.

Das kann auch noch eine Erinnerung an die Vor-M sein.

quote:
... wenn du ihn beseitigst und beobachtest, ob da was wiederkommt oder nicht.

So isses.

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#6
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Anzeigen sollte man das selbstverstänedlich trotzdem.
... trotzdem was?

Es ist unbedingt zum Schutz des Mieters erforderlich, dass er Mängel am Mietobjekt unverzüglich anzeigt!

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Es ist unbedingt zum Schutz des Mieters erforderlich, dass er Mängel am Mietobjekt unverzüglich anzeigt!



Sicher sollte das angezeigt werden.

Man sollte aber doch die Kirche im Dorf lassen.

§ 536c BGB gilt für "Während der Mietzeit auftretende Mängel", das sind nicht anfänlich vorhandene Mängel.

Der Vm. haftet verschuldensunabhängig, von einer "unbedingt erforderlichen" Anzeige kann man hier also nicht sprechen.

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#8
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)

Ich verstehe Deine Einwände überhaupt nicht.

Wenn ein Mangel in der Wohnung auftritt - oder vom Mieter bemerkt wird - dann gibt es nichts wichtigeres, als den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen. Alles weitere, Schadensersatz, Mietminderung usw., baut doch darauf auf. Daran ändert doch auch kein noch so akkurat zitierter Paragraf etwas.

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Daran ändert doch auch kein noch so akkurat zitierter Paragraf etwas.

Unentweg § zitieren und kopieren ist eben doch etwas anderes als Erfahrung ! ! !

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#10
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)

@flawless,

haben Sie mitgelesen, da hat jemand etwas von Erfahrung gefaselt!

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Ich verstehe Deine Einwände überhaupt nicht.



Das ist das Problem.

Da § 536c BGB nicht für anfäglich vorhandene Mängel gilt, würde M hier auch wenn er die Anzeige unterlässt keinen Schadensersatz schulden.

Mindern kann er jetzt sofort, auch ohne Anzeige.

Der Vm. haftet für den anfänglich vorhandenen Mangel, verschuldensunabhängig, kein Verzug nötig. Sogar, wenn er im Extremfall gar keine Kenntnis vom Mangel hat.

Das ist nicht ganz unwichtig, wenn hier jemand um Rat fragt, deshalb habe ich mir erlaubt, darauf hinzuweisen.

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#12
 Von 
pleuma
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich möchte mich auch nochmal zu Wort melden, damit nicht der Eindruck entsteht ich würde gar nicht mehr mitlesen
Also vielen Dank erstmal für die zahleichen Antworten.
Nun zu dem bisherigem Verlauf:
Ich habe den Hausmeister angerufen, dieser kam auch vorbei, beruhigte mich und meinte, dass es in diesem Haus noch nie und in keiner Wohnung jemals Schimmel gegeben hätte.
Er verputzte die Risse am Fenster. Ich selbst habe den Schimmel, oder besser gesagt, die Stecknadelkopfgroßen schwarzen Punkte mit Chlorreiniger beseitigt und mir im Baumarkt eine Anti Schimmel Farbe gekauft, mit der ich jetzt alle Fenserlaibungen in allen Räumen gestrichen habe, kann ja nichts schaden.
Zu meinem Heiz-Lüftungs-Verhalten möchte ich noch sagen, dass ich die Heizungen nie ausschalte, sondern lediglich mal von 5 auf 3 herunter drehe. Ich lüfte frühs, mittags und abends mit voll geöffnetem Fenster für jeweils 5 Minuten (länger ist bei teilweise -15 Grad im Moment eher kontraproduktiv).
Eine Mietminderung oder ähnliches liegt momentan noch nicht in meinem Interesse. So etwas würde ich evtl. machen wenn ich merken würde dass der Vermieter die Sache auf die leichte Schulter nimmt und nichts unternimmt, was im Moment aber nicht der Fall ist.
Die Erhaltung des Gebäudes liegt dem Vermieter schon am Herzen.
Ich habe schon einmal in einem Altbau gewohnt,dort hatte ich nie Probleme mit Feuchtigkeit oder Schimmel, obwohl ich, unerfahren und dumm wie ich war, so gut wie nie gelüftet habe, selbst nach dem Duschen nicht.


-- Editiert pleuma am 01.02.2012 20:26

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#13
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Zu meinem Heiz-Lüftungs-Verhalten möchte ich noch sagen, dass ich die Heizungen nie ausschalte, sondern lediglich mal von 5 auf 3 herunter drehe. Ich lüfte frühs, mittags und abends mit voll geöffnetem Fenster für jeweils 5 Minuten (länger ist bei teilweise -15 Grad im Moment eher kontraproduktiv).

Donnerwetter, Du scheinst hier im Forum schon länger eifrig zu lesen, gelle.
Eine fast perfekte Antwort.
Was arbeitest Du eigentlich ?

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