Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Fall handelt es sich um eine Mietrechtsangelegenheit. Ich wohne in einer Mietwohnung mit einem uralten Wannenbad, in welchem sich jetzt Schimmel im Nassbereich bildet. Der Schimmel breitet sich um die Armaturen und am Übergang von Fließen zu Tapete aus.
Ich habe den Vermieter bereits letztes Jahr darüber unterrichtet. Er meinte das ist ein altes Bad, was nicht zum Duschen vorgesehen ist. Ich sollte wenn überhaupt, dann im Sitzen duschen. Als ich die Wohnung bezogen habe, waren allerdings sämtliche Duschvorrichtungen installiert. Davon dass nicht normal geduscht werden darf, war nie die Rede. Sein Rat war, die Armaturen mit Silikon abzudichten. So hatte ich es auch gemacht, nachdem ich den Schimmel beseitigt hatte.
Jetzt tritt natürlich wieder Schimmel auf und die Gegenseite der Wand riecht auch schon etwas feucht. Ich habe den Vermieter daraufhin erneut per E-Mail informiert und gebeten, den Mangel fachmännisch beseitigen zu lassen. Allerdings weigert er sich.
Jetzt spiele ich mit dem Gedanken über eine Mietminderung den Vermieter dazu zu bewegen, dass Bad ordnungsgemäß Instand zu setzen. Den Schritt möchte ich aber erst wagen, wenn ich mich rechtlich auf der sicheren Seite weiß. Zumal im Mietvertrag bei der Badezimmereinrichtung „Dusche" durchgestrichen ist. Im Internet liest man dazu widersprüchliches. Daher hätte ich gerne einen vertraulichen Rat eines Anwalts, der mich zur Not auch in der Angelegenheit vertreten würde.
Mein Anliegen zusammenfassend wiedergegeben. Darf ich in diesem Fall eine Mietminderung von 10% (oder mehr) vornehmen und ist es die Pflicht des Mieters zu prüfen, ob das Bad zum Duschen vorgesehen ist oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Schimmel Bad
Zitat:Jetzt spiele ich mit dem Gedanken über eine Mietminderung den Vermieter dazu zu bewegen, dass Bad ordnungsgemäß Instand zu setzen. Den Schritt möchte ich aber erst wagen, wenn ich mich rechtlich auf der sicheren Seite weiß. Zumal im Mietvertrag (Mietvertrag Vorlage Wohnung ) bei der Badezimmereinrichtung „Dusche" durchgestrichen ist. Im Internet liest man dazu widersprüchliches. Daher hätte ich gerne einen vertraulichen Rat eines Anwalts, der mich zur Not auch in der Angelegenheit vertreten würde.
Du weisst schon, dass du in einem öffentlichen Meinungsforum schreibst, in dem fast ausschließlichen Laien und keine Rechtsanwälte diskutieren. Einen vertraulichen Rat eines Anwaltes kannst du kostenpflichtig beim Anwalt vor Ort oder über die anderen Angebote des Portals bekommen.
Ich kann dir als Laie nur den einen Rat geben: Lass die Mietminderung sein und konzentriere dich auf das Problem. Eine Mietminderung wird den Vermieter in der Regel nicht zu einer für dich positiven Reaktion bewegen. Es ist mir auch unklar, ob du nicht selber ein großes Problem durch das Duschen verursacht hast. Such dir einen Handwerker und lass dich von ihm beraten. Latexfarbe könnte vielleicht helfen, aber ich bin kein Handwerker.
Ich möchte mal noch einiges zu Bedenken geben:
Der vom Vermieter geschuldete "vertragsgemäße Zustand" ist derjenige, in welchem das Bad angemietet wurde - d.h. der Mieter hat Anspruch darauf, dass der Vermieter das Bad in dem Zustand erhält, in dem der Mieter es angemietet hat.
Nach dem Text möchte der Mieter aber gerne ein besseres Bad als er angemietet hat.
Falls der Vermieter den Wunsch des Mieters nach einem moderneren Bad erfüllen möchte, dann wäre der Vermieter zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung/Wohnwertverbesserung berechtigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
Aus dem gleichen Grund sehe ich auch ein Mietminderungsanspruch nicht als gegeben.
Dennoch kann der Vermieter das Duschen an sich nicht grundsätzlich verbieten: allerdings muss der Mieter aber dabei so sorgsam mit dem Vermietereigentum umgehen, dass er keine Schäden anrichtet - also z.B. darauf achten dass kein Wasser an die nicht gefliesten Wandflächen spritzt und nach dem Baden/Duschen angemessen Lüften (feuchte Luft nach draußen abführen).
Für mich klingt die Beschreibung eher danach, dass der Mieter seinen Obhutspflichten nicht nachkommt - was dann auch zur Folge hat, dass der Mieter für die Kosten der Schimmel-/Schadensbeseitigung aufzukommen hat.
http://www.rechtslexikon.net/d/obhutspflicht/obhutspflicht.htm
http://rechtsklarheit.de/mietrecht/wohnungsschimmel
http://www.verbaende.com/news.php/Mieter-sind-zu-ausreichendem-Lueften-verpflichtet-Schimmelpilzentstehung-kann-oft-vermieden-werden?m=42337
Eine (unberechtigte) Mietminderung wird dann (berechtigt) zu einem Gerichtsverfahren darüber führen, wer nun was genau verschuldet hat ... und zusätzlich dann evtl. auch noch zu einer Kündigung/Räumungsklage sowie einer Zahlungsklage. Bis man dann genaueres weiss, werden etliche Monate vergehen, sicher mehrere Gutachter dazu gehrt und man wird sich auch um die gesamten Verfahrenskosten streiten.
Bevor man da also möglicherweise einfach blind ins Verderben rennt, wäre es ratsam zunächst einmal sein eigenes "Nutzerverhalten" überprüfen - denn das kostet nichts.
Anwaltlichen Rat gibt es z.B. hier gleich um die Ecke > http://www.123recht.net/rechtsberatung.asp
Sehe ich genauso.
Was genau dürfen wir uns denn vorstellen unter "waren sämtliche Duschvorrichtungen installiert"? Reden wir nur von einem Duschschlauch mit ner Brause dran oder von einer Duschkabine? In ersterem Fall ist es normal, dass das vorhanden ist, denn man muß sich ja irgendwie die Haare waschen können, mangels Dusche dann eben über die Badewanne gebeugt.
Ich bin schon gleich am Anfang über "uraltes Bad" gestolpert. Wenn also erst jetzt Schimmel auftritt und nicht schon bei den Vormietern, dann brauche ich schon fast den Rest nicht mehr zu lesen, um zu wissen, dass der Schimmel durch den neuen Mieter, also Sie, verursacht wurde. Der Rest ist dann allerdings auch recht eindeutig. In so einem Fall sollte man vielleicht entweder die Wand so behandeln, dass sie fürs Duschen geeignet ist (Fliesen, oder Latexanstrich) oder einen rundumlaufenden Vorhang besorgen, so dass man in der Wanne im Stehen duschen kann. Ein Anspruch darauf ergibt sich allerdings nicht und wäre eh in jedem Fall vom Mieter zu finanzieren.
ZitatSchimmel im Nassbereich bildet. :
Das ist normal wenn:
a) nicht genügend gelüftet wird.
b) das Wasser nicht ablaufen kann, also auf Oberflächen stehen bleibt.
Zitatdie Gegenseite der Wand riecht auch schon etwas feucht :
Das könnte daran liegen, dass Wasser in die Wand auf der Seite des Bades eindringt.
Fliesen oder ein wasserundurchlässiger Anstrich (Latexfarbe wurde hier erwähnt), können das verhindern.
Wenn Silikonfugen nicht ordentlich abdichten, kann das natürlich auch ein Grund sein. Das sollten Sie überprüfen,
da Sie diese Arbeiten selbst durchgeführt haben und somit, wenn es an fehlerhaften Fugen liegt, ihr Verschulden wäre.
Ein handwerklicher Tipp: Wenn Sie sich den Umgang mit Chlorbleiche (z.B. Eau de Javel oder, DanKlorix) zutrauen, rate ich Ihnen die betreffenden Stellen eine Woche lang jeden Tag nach dem Duschen damit einzusprühen. Danach ist der Schimmel garantiert weg, es stinkt allerdings sehr stark nach "Schwimmbad", der Geruch verfliegt nach 1-2 Tagen. Prophylaktisch in der Folgezeit einmal pro Monat anwenden. Funktionsweise: Chlorbleiche wirkt u.a. fungizid, tötet den Schimmel ab und bleicht die Verfärbungen, sodass er auch optisch verschwindet.
Die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund kostet im Jahr soviel wie so manche Erstberatung bei einem Anwalt. Das lohnt sich also, da Mitglied zu werden. Sie erhalten fundierten juristischen Rat und werden im Ernstfall auch anwaltlich vertreten. Mietminderungen, deren Zulässigkeit und wie man den Vermieter zum Handeln bewegt, alles Alltagsthemen in der Mieterberatung.
Als ich die Wohnung bezogen habe, waren allerdings sämtliche Duschvorrichtungen installiert. Davon dass nicht normal geduscht werden darf, war nie die Rede. Sein Rat war, die Armaturen mit Silikon abzudichten. So hatte ich es auch gemacht, nachdem ich den Schimmel beseitigt hatte.Zitat:
Mir sagt dies, es war schon zu Beginn des MV Schimmel im Badbereich und der Mieter hat die Wohnung so angemietet..
Damit scheidet eine Mietminderung sowieso aus.
Hallo,
danke für die Antworten. Eure Ratschläge und Meinungen fallen ja sehr eindeutig aus. Gut dass ich nochmal einen Anwalt gefragt habe. Der sieht es anders als Ihr. Da die Duschinstallation bereits vorhanden war (Durchvorhang, Brause, Duschstange an der Wand, Fließen bis zum Schulterbereich) als wir eingezogen sind, hätte uns der Vermieter ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass das Bad nicht zum Duschen geeignet ist. Da er das nicht gemacht hat, ist er auch für die Behebung des Schadens verantworlich.
Dazu auch nochmal folgendes Gerichtsurteil.
Duschen in der Badewanne muss möglich sein, ohne dass sich Feuchtigkeitsschäden bilden. Sonst liegt ein Mangel vor (LG Bochum 5 S 100/91
WM 92, 431
). Der Mieter ist dann nicht schadensersatzpflichtig bei Schimmelbildung.
Einen ähnlichen Fall gab es auch hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/DuschbadWannenbad-Schimmelbildung---f38156.html
-- Editiert von pal389293-35 am 08.11.2015 13:57
Hat der Anwalt wirklich zu einer Mietminderung geraten oder soll der Vermieter auf Mängelbeseitigung verklagt werden?
Im Übrigen wäre es gut, wenn du über den Ausgang des Verfahrens berichten würdest. Auch wenn ich die Argumentation des Anwaltes prinzipiell verstehe, so erschließt sich mir nicht, warum man bei einer bis zum Schulterbereich gefliesten Wand nicht duschen kann ohne Feuchtigskeitsschäden zu produzieren.
ZitatGut dass ich nochmal einen Anwalt gefragt habe. Der sieht es anders als Ihr. :
Gut es sind verschiedene Ansichten, manch einer hier dürfte selbst Vermieter sein oder eben damit zu tun haben, was auch der Grund ist, warum oft gerade in solchen Angelegenheiten immer der Mieter die Schuld tragen soll.
Jedoch wurde auch der Rat hier gegeben:
ZitatDie Mitgliedschaft im Mieterschutzbund kostet im Jahr soviel wie so manche Erstberatung bei einem Anwalt. :
Ja es kann ein Recht auf Mietminderung vorliegen, nur sollte es eben ein RA noch prüfen, wie hoch usw.
Zitat:Der sieht es anders als Ihr. Da die Duschinstallation bereits vorhanden war (Durchvorhang, Brause, Duschstange an der Wand, Fließen bis zum Schulterbereich)
Kein Wunder, dass der das anders sieht, wenn wir die relevanten Informationen nicht sofort, sondern kleckerweise im Nachhinein erhalten. Danach, was genau mit Duschvorrichtungen gemeint war, hab ich dich bereits vier Tage früher gefragt, ohne eine Antwort zu erhalten.
ZitatGut dass ich nochmal einen Anwalt gefragt habe. Der sieht es anders als Ihr. :
Sehr gut, vorallem weil es nicht auf die Meinung des Anwalts ankommt, sondern auf die Meinung eines Richters. Und warum sollte der Anwalt auch etwas anderes sagen? Ein Anwalt ist ein Legionär, der versucht Deine Rechtsansicht gegenüber dem Vermieter durchzusetzen.
Entweder gibt der Vermieter nach oder eben nicht und dann landet es vor Gericht. Der Anwalt bekommt immer sein Geld. Der gute Anwalt rät auch mal von Prozessen ab.
ZitatGut es sind verschiedene Ansichten, manch einer hier dürfte selbst Vermieter sein oder eben damit zu tun haben, was auch der Grund ist, warum oft gerade in solchen Angelegenheiten immer der Mieter die Schuld tragen soll. :
Meistens hat auch der Mieter schuld ;-).
Zitat:
Meistens hat auch der Mieter schuld ;-).
Komisch gerade in dem Fall, seltsam auch das manche Vermieter immer Streß mit Mietern haben, und wir seit über 10 Jahren überhaupt mit beiden vermieteten Wohnungen klar kommen.
Aber vielleicht liegt es an der menschlichen Seite, fair play sorgt für keinen Ärger, andere treffen sich regelmäßig vor Gericht, den letzten Werber von Haus und Grund habe ich vom Haus verwiesen, so was braucht man nicht, zumal meist vor Gericht eben der Vermieter verliert. Ja ich habe leider im Bekanntenkreis, den Geiz ist Geil Vermieter, Dauergast vor Gericht.
ZitatKomisch gerade in dem Fall, seltsam auch das manche Vermieter immer Streß mit Mietern haben :
Ja und genauso gibt es Mieter, die immer wieder Stress mit Vermietern haben.
Zitatzumal meist vor Gericht eben der Vermieter verliert. :
Manche lernen es nie. Ein Anwalt ist nur so gut, wie die Unterlagen, die man ihm liefern kann. Mit den richtigen Beweisen gewinnt auch ein Vermieter locker. Und im Zweifelsfalle kann der Vermieter aus einem großen Erfahrungsschatz schöffen.
Doch ich habe neulich eine Statistik gelesen, dass sogar vor dem BGH mehr Urteile zu Gunsten der Vermieter gefällt werden.
Zitat:
Ja und genauso gibt es Mieter, die immer wieder Stress mit Vermietern haben.
Nun meist nennt sich der Spruch, wie man in den Wald rein ruft, so schallt es zurückt.
Die erste Wohnung vor 15 Jahren geerbt, inzwischen der 3 Mieter, weil es nur 2 Zimmer und 60 qm, von 20 jährigen bis zum jetzt 67 jährigen, hat es nie was gebraucht. Die zweite Wohnung seit 11 Jahren im Besitz, zwei mal an Paare vermietet, welche wegen Trennung ausgezogen sind, jetzt seit 4 Jahren eine Familie, auch nie was gehabt.
Ja meist sind es die Vermieter mit der Geldgeilheit welche eine Schrottimmoblie zur horrenden Preisen vermieten, und sich wundern, warum der Mieter dann auch Ansprüche stellt. Ja wenn man in zwei Eigentümergemeinschaften ist, erlebt man eben 75 % der Eigentümer sind geldgeile Pfeifen, wollen nur abzocken, erhalten dann auch das was sie selbst verdienen, eben den Mieter als Gegenstück.
Zitat:
Manche lernen es nie. Ein Anwalt ist nur so gut, wie die Unterlagen, die man ihm liefern kann.
So dann lesen wir mal genau, was der Mieter hier zu Text gebracht hat:
ZitatDa die Duschinstallation bereits vorhanden war (Durchvorhang, Brause, Duschstange an der Wand, Fließen bis zum Schulterbereich) als wir eingezogen sind, hätte uns der Vermieter ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass das Bad nicht zum Duschen geeignet ist. Da er das nicht gemacht hat, ist er auch für die Behebung des Schadens verantworlich. :
Im Gegenteil sogar, der Vermieter hätte zum Schutz seines Eigentum sogar die Dusche entfernen müssen, wenn ihm bekannt war, das die Dusche so nicht in Betrieb gehen dürfte.
Oder baue ich als Vermieter in die Wohnung einen Lichtschalter ein, welcher einen Kurzschluss verursacht, damit die Bude abbrennt, wenn der Mieter den Schalter betätigt?
Nö der Mieter ist jetzt in dem Fall am besten beraten, sich an einen RA vor Ort zu wenden, der Vermieter kann gerne später das Urteil in der nächsten Instanz kippen, falls seine Rechtsschutz das mit macht, oder nach den ersten verlorenen Prozess ihm kündigt.
Entscheidungen werden in der Regel vor Gericht getroffen, oder außergerichtlich, wenn der Anwalt entsprechend argumentiert.
Eine Immobilie ist eine Anlageform, jedoch sollte man auch in dem Fall beachten, was würde einem als Vermieter selbst alles passieren, Reparaturen sind nun mal das unternehmerische Risiko, auch wenn manche der Vereine, wie oben genannt das eben den Mitgliedern nicht vermitteln wollen.
ZitatIm Gegenteil sogar, der Vermieter hätte zum Schutz seines Eigentum sogar die Dusche entfernen müssen, wenn ihm bekannt war, das die Dusche so nicht in Betrieb gehen dürfte. :
Oder baue ich als Vermieter in die Wohnung einen Lichtschalter ein, welcher einen Kurzschluss verursacht, damit die Bude abbrennt, wenn der Mieter den Schalter betätigt?
Der Teilnehmer wird inzwischen von einem Anwalt beraten. Wollen wir mal hoffen, dass dieser was taugt und sich mit Mietrecht auskennt. Ich gebe nur eines zu bedenken: Wenn der Mieter weiß, dass durch Betätigen des Lichtschalters die Bude abbrennt, sollte er dann den Lichtschalter betätigen?
Der Teilnehmer wusste seit über einem Jahr, dass sich da Schimmel bildet und dass der Vermieter der Meinung ist, dass man in dem Bad nicht im Stehen duschen kann. Er hat offenbar den oberflächlichen Schimmel beseitigt und die Silikonfugen erneuert. Mehr hat er nicht getan und trotzdem da weiter im Stehen geduscht. Schlimmstenfalls war das Erneuern der Fugen auch noch unfachmännisch und es ist Feuchtigkeit durch die Fugen in die Wand eingedrungen.
Ich möchte keine eindeutige Meinung abgeben. Ich gebe nur zu bedenken, dass der Mieter selber zumindest an einem Teil des Schadens Schuld sein könnte. Zum einen, wenn seine Fugenarbeit nicht fachmännisch war. Zum anderen weil er selber sehenden Auges Schimmel produziert hat, wenn er regelmäßig die Wand oberhalb des Fliesenspiegel durchfeuchtet hat. Da wird der Mieter schon dem Richter erklären müssen, warum er nichts dagegen unternommen hat. Möglicherweise wird es ein bischen zu wenig sein, einfach auf die Untätigkeit des Vermieters zu verweisen.
Ich kann mich nur nochmal wiederholen. Ich hatte den Rat des Vermieters befolgt. Das Verfugen war nicht meine Idee. Mir wäre es damals lieber gewesen, er hätte die Sache fachmännisch beseitigen lassen. Aber er wollte das aus Kostengründen nicht.
Auch nochmal das Urteil:
Duschen in der Badewanne muss möglich sein, ohne dass sich Feuchtigkeitsschäden bilden. Sonst liegt ein Mangel vor (LG Bochum 5 S 100/91
WM 92, 431
). Der Mieter ist dann nicht schadensersatzpflichtig bei Schimmelbildung.
ZitatIch hatte den Rat des Vermieters befolgt. Das Verfugen war nicht meine Idee. Mir wäre es damals lieber gewesen, er hätte die Sache fachmännisch beseitigen lassen. :
Mein Rat für die Zukunft: Lass in Zukunft die Finger von solchen Sachen. Die Fugen gehören dem Vermieter, er muss sich darum kümmern. Klar, hat er dir den Rat gegeben, die Dinger zu verfugen. Aber wenn du unfachmännisch gearbeitet hast, dann musst du vermutlich dennoch für dadurch verursachte Schäden eintreten. Die Problematik kann man verhindern, wenn man den Vermieter nachweisbar zur Mängelbeseitigung auffordert und Selbstvornahme ankündigt. Die Verfugung hättest du dann von einem Fachmann durchführen lassen und die Rechnung von der Miete einbehalten können.
PS: Das von dir verlinkte Urteil ist online glaube ich nicht verfügbar. Von daher kann ich die Urteilsgründe nicht nachlesen. Dies solltest du oder dein Anwalt jedoch tun. Du wusstest nämlich um die Schimmelbildung und hast dennoch im Stehen geduscht. Das könnte ein Unterschied zum damals behandelten Fall darstellen und das müsste man halt überprüfen.
ZitatKomisch gerade in dem Fall, seltsam auch das manche Vermieter immer Streß mit Mietern haben, und wir seit über 10 Jahren überhaupt mit beiden vermieteten Wohnungen klar kommen. :
Mit langjährigen Mietern gibt es auch die wenigsten Schwierigkeiten. Die meisten Probleme gibt es im ersten Jahr und vorallem in den letzten Monaten vor dem Auszug.
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