Guten Tag,
ich habe zu meiner neuen Wohnung gerade die Nebenkostenabrechnung erhalten, und bin etwas erstaunt über die Höhe der Versicherungskosten. Es handelt sich um einen Altbau (Bj. 1908) mit 4 Wohneinheiten, insgesamt 230 qm Wohnfläche, Zeitwert laut Police ca. 1 Mio., und die Versicherungskosten liegen knapp über 2000 Euro/Jahr, und überschreiten damit den Betriebskostenspiegel des Mieterbundes um ca. 380 %.
Nun habe ich die Belege eingesehen und die Police fotografiert. Das ganze ist eine Allianz-Firmen-Wohngebäudeversicherung. Ich war mein Leben lang Mieter und kenne mich daher mit Gebäudeversicherungen gar nicht aus, aber trotzdem kriege ich, je länger ich mich in diese Police vertiefe, den starken Eindruck, mein Vermieter hat sozusagen alles in der luxuriösesten Variante genommen. Ich stelle mir vor, wie sein Allianz-Vertreter immer gesagt hat "Nehmen sie das auch noch, und das, und das, zahlen müssen sowieso ihre Mieter"...
Folgende Punkte lassen mich konkret an der Wirtschaftlichkeit zweifeln:
- Ich finde keinen Hinweis auf eine Selbstbeteiligung
- "Erweiterte Neuwertregelung" - abweichend von den BFIMO wird auch der Neuwert erstattet, wenn der Zeitwert unter 40 % sinkt
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässigem Verhalten
Soweit im allgemeinen Teil, und in den 4 Einzelversicherungen gibt es dann immer sehr lange Listen mit dem Titel "Zusätzliche Einschlüsse" zu "100 %" und auf "1. Risiko", darin u. a.
- Mietausfall bis 24 Monate
- Gebäudeschäden durch Diebe
- Feuerlösch, Abbruch, Aufräumungskosten, auch für radioaktives Zeug
- Entfernen abgestorbener Bäume (es gibt aber keine Bäume im Garten)
- Bruchschäden für Rohre außerhalb des Grundstücks
- Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wasserzählern
- Schäden durch Aquarien und Wasserbetten
- Wassermehrverbrauch durch Leitungsbruch
- ein "Öko-Paket", was auch Modernisierungskosten umfasst, also Schäden können höherwertig ersetzt werden
- Nässeschäden
- Sachverständigenkosten
Naja, und noch so ein paar Sachen. Wenn man auf der Internetseite der Allianz-Wohngebäudeversicherung schaut, gibt es die Varianten "Basis", "Normal", und "SicherheitPlus", und es scheint, obwohl der Name "SicherheitPlus" nicht im Versicherungsschein auftaucht, von den Einschlüssen im wesentlichen dieser SicherheitPlus-Variante zu entsprechen.
Wie ist das - kann ich vom Vermieter verlangen, wenn die Prämie so deutlich über den Durchschnittskosten, die der Mieterbund ermittelt hat, liegt, dass er da mal schleunigst in eine Basis-Variante wechselt und die Prämie ggf. auch durch eine Selbstbeteiligung reduziert?
Es ist schwierig, als Mieter hier regelrechte "alternative Angebote" einzuholen. Die meisten Versicherungen bieten so eine Online-Preisermittlung nur für 1-2 Familienhäuser an. Aber ich habe die Daten unseres Hauses mal so gut es ging bei der Grundeigentümer VVaG eingegeben, da funktioniert es. Man muss dort auch keinen Mietverlust mitversichern. Und das Angebot lag schließlich unter 1000 Euro...
Wohngebäudeversicherung unwirtschaftlich?
Lies dir bitte mal zunächst diesen Thread durch
http://www.123recht.net/Glasversicherung-umlegbar-obwohl-nicht-im-Mietvertrag-aufgefuehrt-__f525470.html
Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass es dein VM übertrieben hat, aber wieviel noch okay ist - darüber lässt sich trefflich streiten.
Schau mal hier http://www.mietrecht.org/nebenkosten/versicherungen/ oder http://www.nebenkostenabrechnung.com/diese-versicherungen-sind-in-der-nebenkostenabrechnung-umlegbar/
Es bleibt dir nichts anderes übrig, als die versicherten Dinge genau auf Zulässigkeit abzuklopfen. Dabei musst du darauf achten, was dort genau versichert ist. Zwei Beispiele und meine persönliche Interpretation
1) Mietausfallversicherung: Erlaubt, wenn der Mietausfall infolge von Feuer, Naturkatastrophen oder dergleichen eintritt. Nicht erlaubt, wenn Mietausfall aufgrund von nicht zahlenden Mietern entsteht.
2) "Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wasserzählern": Wenn die in Folge von Rohrbrüchen oder Feuer kaputt gehen, dann dürfen die mitversichert sein. Als Reparaturversicherung, also Verschleiss durch Alter, gehört nicht zu den umlegbaren Kosten.
So kann man diverse deiner Punkte von vielen Seiten betrachten und sie dann unterschiedlich als umlegbar oder nicht umlegbar einordnen. Aus der Ferne ist dies meiner Meinung nach nicht zu überprüfen.
Wenn du berechtigte Zweifel hast, dann solltest du erstmal mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht ergibt sich dann eine einvernehmliche Lösung. Wenn das nicht funktioniert, hilft meiner Meinung nach nur zahlen oder der gerichtliche Weg. Für letzteren solltest du den Vermieter erstmal abmahnen und ihm eine konkrete Frist setzen, zu der er die Nebenkostenabrechnung korrigieren soll. Tut er das nicht, wäre der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht anzuraten. Denn ohne eingehende Prüfung dieses Vertrages durch einen Fachmann wird es unmöglich sein festzustellen, was nicht umlagefähig ist.
Solltest du wirklich einen Anwalt beauftragen wollen, so achte aber bitte auf die Kosten und sprech die am besten vorher ab. Es hilft dir ja wenig, wenn du zwar vor Gericht irgendwann gewinnst, aber die Kosten des Rechtsanwaltes nicht in der vereinbarten Höhe ersetzt bekommst.
ZitatMan muss dort auch keinen Mietverlust mitversichern. :
Warum nicht, fackelt einer der Mieter aus Fahrlässigkeit die Hütte ab, wer soll das zahlen, der Mieter wird wohl sein Leben lang den Schaden nicht begleichen können.
ZitatDie meisten Versicherungen bieten so eine Online-Preisermittlung nur für 1-2 Familienhäuser an. :
Selbst die Online Angebote kann man in der Pfeife rauchen, mit all den Ausschlüssen.
ZitatEs handelt sich um einen Altbau (Bj. 1908) mit 4 Wohneinheiten, insgesamt 230 qm Wohnfläche, Zeitwert laut Police ca. 1 Mio., und die Versicherungskosten liegen knapp über 2000 Euro/Jahr, :
Nun das ist eben die heutige Neubewertung, ein EFH nur Eigennutzung liegt schon bei 800€ je nach Gebiet.
Zitat- Gebäudeschäden durch Diebe :
- Feuerlösch, Abbruch, Aufräumungskosten, auch für radioaktives Zeug
- Entfernen abgestorbener Bäume (es gibt aber keine Bäume im Garten)
Normale Leistungen.
Zitat- Bruchschäden für Rohre außerhalb des Grundstücks :
- Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wasserzählern
Ist ja auch nur versichert nach Rohrbrüchen, oder Feuer.
Zitat- Schäden durch Aquarien und Wasserbetten :
- Wassermehrverbrauch durch Leitungsbruch
Man kann dem Mieter ja nicht einfach diese Dinge verbieten in der Wohnung auf zu stellen.
Wer sollte sonst dann den Schaden tragen, man kann es beim Mieter einklagen, aber sorry wo nichts zu holen ist, wird man vergeblich Geld eintreiben.
Zitat- ein "Öko-Paket", was auch Modernisierungskosten umfasst, also Schäden können höherwertig ersetzt werden :
Ist heute den Bauverschriften geschuldet, ist das Haus abgebrannt darf man es nicht in der jetzigen Form wieder errichten, da entsprechend heute bei Neubau eben andere Verordnungen tragen, welche man beim Bestand nicht nachrüsten musste.
Zitat- Ich finde keinen Hinweis auf eine Selbstbeteiligung :
Wer sollte dann die Sebstbeteiligung tragen, sorry wer sein Haus nicht normal versichert begeht wirtschaftlichen Selbstmord.
ZitatVerzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässigem Verhalten :
Mieter fackelt ab, die Versicherung streicht mal 50%, wer zahlt dann?
Auch wieder eine typische Sache, vermietetes Eigentum braucht extra Absicherung. So zahlt die Versicherung erst mal den gesamten Schaden, und holt sich dann eventuell den Schaden vom verursachenden Mieter. Wenn der nichts hat, dann hat die Versicherung verloren, nicht der Eigentümer.
Im Gegenteil es fehlen bei der Auflistung noch einigen Dinge:
Glasbruch
Vandalismus
höhere Gewalt
Hochwasser (besonders teuer in manchen Gebieten)
Blitzschlag
Was sonst heute in den Premiumpaketen der Versicherer schon dabei ist. Einzig was man erkennen kann die Police ist auf vermietetes Eigentum ausgerichtet.
Und da stellt sich doch eher die Frage, würde man selbst einen Neuwagen besitzen, und jedem mal so auf Dauer verleihen, ganz ohne Vollkasko?
Wohl kaum, denn die Autoversicherungen wollen sogar noch meist die Fahrer benannt haben. Eine Immobilie weist den vielfachen Wert eines Golfs oder sonst einer Blechkiste auf, hier steht mehr auf dem Spiel.
Allianz ist eben keine Online-Billig-Billig-Versicherung. Der VM muss auch nicht die billigste nehmen.
Zitat- Ich finde keinen Hinweis auf eine Selbstbeteiligung :
Wieso sollte eine SB vereinbart werden? Sehe ich überhaupt keine Veranlassung zu
Das Haus ist eben Vollkasko versichert (sozusagen), kann ich durchaus nachvollziehen. Den einen oder anderen Punkt sehe auch ich als grenzwertig an, kann aber verstehen, dass der VM sich nach allen Seiten absichert.
Wir haben ein paar Liegenschaften auch bei der Allianz versichert, da liegt der Preis pro Jahr bei 8 €/qm, darf man fragen wo Sie leben?
Ich halte die Umlage einer Mietausfallversicherung generell für unzulässig.
Was hat der Mieter damit zu tun, wenn eine Wohnung leersteht ?
Wenn es Feuer oder eine Katastrophe gab, ist ein Leerstand über solche Versicherungen gedeckt.
Für einen Mietausfall wegen des Leerstandes bracht der Mieter keine Versicherungsprämie anteilig bezahlen.
Auch Schäden durch Wasserbetten oder Aquarien halte ich für sehr zweifelhaft.
Generell würde ich sagen, dass ein Vermieter nicht alle Risiken welche mit der Vermietung einer Wohnung verbunden sind, nicht einfach als Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen kann.
in der Betriebskostenverordung schränkt der Gesetzgeber die Versicherungskosten auch ein. Dort heißt es
" des Gebäudes GEGEN" ... !!!
Zitat:die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.
-- Editiert von Spezi-2 am 05.09.2017 19:10
ZitatIch halte die Umlage einer Mietausfallversicherung generell für unzulässig. :
Wenn die Hütte abgebrannt ist, nun das ist ein Schaden, oder kann man seit neuestem verlangen das die Mieter in einer nicht bewohnbaren Ruine weiter Miete zahlen?
ZitatWenn es Feuer oder eine Katastrophe gab, ist ein Leerstand über solche Versicherungen gedeckt. :
Nein.
- Was die Selbstbeteiligung angeht, 0815Frager fragt, "wer soll die denn tragen": Der Eigentümer natürlich. Denn er muss das Haus doch wirtschaftlich versichern, oder? Und ist es nicht generell so, dass Versicherungen mit Selbstbeteiligung wirtschaftlicher sind als Versicherungen ohne, einfach weil der Versicherte auch einen Anreiz hat, vorsichtig zu sein und Schäden zu verhindern, und nicht per "Vollkasko-Mentalität" es einfach mal drauf ankommen zu lassen?
- Was die Mietausfallversicherung angeht: Ich habe da ja inzwischen ein bisschen recherchiert, die meisten Gebäudeversicherungen bieten hier an, dem Vermieter eine Bescheinigung auszustellen, dass sie den Mietausfall "kostenlos" mitversichern. Aus diesem vermieterfreundlichen Service-Angebot kann man doch schließen, dass diese Versicherungen selbst es nicht für möglich halten, einen kostenpflichtig versicherten Mietausfall auf die Mieter überzuwälzen, oder? Warum sollte man sonst bestätigen, dass es kostenlos ist?
- Gleichzeitig ist das natürlich nicht glaubhaft, die Kosten einer angeblich kostenlosen "Dreingabe" werden ja schon auf den Gesamtpreis aufgeschlagen, man wird schon annehmen dürfen, dass die Allianz keine Versicherungen verschenkt, oder sehe ich das falsch?
- Dann gibt es ja noch das Recht auf Mietminderung, was laut BGB nicht abdingbar ist bei Wohnraummiete. Würde dieses Recht hier nicht zu einen bloßen inhaltsleeren Formalität, was inhaltlich eigentlich gar nicht mehr besteht, wenn der Mieter eine Versicherung bezahlt, die seine Miete an den Vermieter bezahlt, wenn er selbst die Miete berechtigt nicht mehr zahlt?
- Was ist mit der Klausel, dass das Haus auch zum Neuwert versichert ist, wenn es unter 40 % des Neuwerts sinkt? Also angenommen, der Vermieter lässt sein Haus völlig verkommen, es wird zur abrissreifen Bruchbude, aber wenn es dann "glücklicherweise" abbrennt, zahlt die Versicherung ein neues Haus, und die Mieter der Bruchbude zahlen für diese luxuriöse Absicherung???
ZitatAllianz ist eben keine Online-Billig-Billig-Versicherung. Der VM muss auch nicht die billigste nehmen. :
Muss er nicht, das ist richtig. Er muss allerdings bestehende Verträge regelmäßig (alle paar Jahre) auf die Wirtschaftlichkeit hin überprüfen.
Zitat- Was die Selbstbeteiligung angeht, 0815Frager fragt, "wer soll die denn tragen": Der Eigentümer natürlich. Denn er muss das Haus doch wirtschaftlich versichern, oder? Und ist es nicht generell so, dass Versicherungen mit Selbstbeteiligung wirtschaftlicher sind als Versicherungen ohne, einfach weil der Versicherte auch einen Anreiz hat, vorsichtig zu sein und Schäden zu verhindern, und nicht per "Vollkasko-Mentalität" es einfach mal drauf ankommen zu lasse? :
Dafür gibt es keine Verpflichtung, versichert ist der Eigentümer und nicht der Mieter.
Mieter und Vorsicht, na ist nicht das eigene Eigentum, vielleicht merkt man den Widerspruch in sich in der Vorstellung.
Und man wird kaum ein Haus nach dem Brand mit gebrauchten Ziegelsteinen aufbauen?
@langerbein: Ich habe versucht in #2 einige meiner Meinung nach relevante Dinge aufzuschreiben und zu verlinken. Es wird z.B. bei Mietausfall ganz entscheidend darauf ankommen, aus welchen Gründen dieser entstanden ist. Wenn die Versicherung auch bei Mietausfall durch Leerstand oder durch Zahlungsausfälle beim Mieter zahlt, dann ist der Anteil nicht umlagefähig. Mietausfall in Folge von Mietminderung bei Rohrbruch ist dagegen umlagefähig. Gleiches gilt bei vielen anderen Punkten auf deiner Liste.
Du wirst hier im Forum meiner Meinung nach keine halbwegs fundierte Einschätzung zu der Versicherung deines Vermieters erhalten können, weil eben alle diese Einzelheiten nicht bekannt sind. Tut mir leid, aber du wirst selber nachforschen müssen. Sind dir denn die exakten Vertragsbedingungen bekannt? Dann prüfe z.B., unter welchen Voraussetzungen für Mietausfall gezahlt wird. Dann bekommst du schonmal einen Anhaltspunkt, ob hier nicht umlagefähige Dinge enthalten sind oder nicht.
Zitat:Zitat- Was die Selbstbeteiligung angeht, 0815Frager fragt, "wer soll die denn tragen": Der Eigentümer natürlich. Denn er muss das Haus doch wirtschaftlich versichern, oder? Und ist es nicht generell so, dass Versicherungen mit Selbstbeteiligung wirtschaftlicher sind als Versicherungen ohne, einfach weil der Versicherte auch einen Anreiz hat, vorsichtig zu sein und Schäden zu verhindern, und nicht per "Vollkasko-Mentalität" es einfach mal drauf ankommen zu lasse? :
Dafür gibt es keine Verpflichtung, versichert ist der Eigentümer und nicht der Mieter.
Das stimmt natürlich, es gibt keine Verpflichtung für den Vermieter, sich wirtschaftlich zu versichern.
Aber wenn er die Versicherungskosten auf die Mieter umlegen darf und will, gibt es diese Verpflichtung doch schon, oder?
Zitat:Zitat- Was die Selbstbeteiligung angeht, 0815Frager fragt, "wer soll die denn tragen": Der Eigentümer natürlich. Denn er muss das Haus doch wirtschaftlich versichern, oder? Und ist es nicht generell so, dass Versicherungen mit Selbstbeteiligung wirtschaftlicher sind als Versicherungen ohne, einfach weil der Versicherte auch einen Anreiz hat, vorsichtig zu sein und Schäden zu verhindern, und nicht per "Vollkasko-Mentalität" es einfach mal drauf ankommen zu lasse? :
Dafür gibt es keine Verpflichtung, versichert ist der Eigentümer und nicht der Mieter.
Das stimmt natürlich, es gibt keine Verpflichtung für den Vermieter, sich wirtschaftlich zu versichern.
Aber wenn er die Versicherungskosten auf die Mieter umlegen darf und will, gibt es diese Verpflichtung doch schon, oder?
ZitatMietausfall in Folge von Mietminderung bei Rohrbruch ist dagegen umlagefähig. :
Hast Du dafür eine Quelle? Und wie bringst Du das mit dem BGB-garantierten Recht auf Mietminderung zusammen?
Die Übersicht halte ich für eine geeignete Diskussionsgrundlage.
https://nebenkosten-blog.de/nr-13-versicherungen/
Der Satz in dem Blog
"In Wohngebäudeversicherungen sind Mietverlustversicherungen meist inbegriffen, daher auch ohne gesonderte Abrede umlagefähig."
disqualifiziert diese Diskussionsgrundlage wegen mangelnder Logik.
ZitatIch halte die Umlage einer Mietausfallversicherung generell für unzulässig :
Diese Versicherung kann ein VM natürlich abschliessen aber nicht auf den Mieter umlegen.
Zitat:ZitatIch halte die Umlage einer Mietausfallversicherung generell für unzulässig :
Diese Versicherung kann ein VM natürlich abschliessen aber nicht auf den Mieter umlegen.
Nur in dem Falle sollte man genau lesen, es gilt für den Schadensfall bis zum Wiederaufbau.
Also nicht für klamme Mieter, wo nicht zahlen.
ZitatDer Satz in dem Blog :
"In Wohngebäudeversicherungen sind Mietverlustversicherungen meist inbegriffen, daher auch ohne gesonderte Abrede umlagefähig."
disqualifiziert diese Diskussionsgrundlage wegen mangelnder Logik.
Das hat schon Sinn. Diese Leistung ist standardmäßig mit in so ziemlich jeder WGV mitdrin. Mir wäre nicht mal ein Anbieter bekannt, bei dem man das abwählen kann. Das hat auch einen ganz trivialen Grund. Versichert ist nun mal i.d.R. der Schaden selbst und daraus resultierende Folgeschäden.
Wenn also eine Wasserleitung bricht, bezahlt die WGV nicht nur die Reparatur der Verrohrung. Sondern Sie bezahlt auch die Beseitigung der Folgenschäden. Also das Trocknen der Wand, den Stromverbrauch der Trockengeräte, den Maler der neu tapeziert..
Eine vom Mieter durchgeführte Mietminderung aufgrund des Wasserschadens ist auch nichts anderes als ein Folgeschaden und somit von der Versicherung genauso zu ersetzen.
Zitat:
Das hat schon Sinn. Diese Leistung ist standardmäßig mit in so ziemlich jeder WGV mitdrin. Mir wäre nicht mal ein Anbieter bekannt, bei dem man das abwählen kann.
Bei der Grundeigentümer Versicherung VVaG kann man es an- oder abwählen.
Der Unterschied ist der zwischen Sach- und Vermögensschäden. Der Sachschaden betrifft auch den Mieter, an der Wiederherstellung hat auch der Mieter ein Interesse. Der Mietausfall ist ein reiner Vermögensschaden des Vermieters. Ein Interesse des Mieters daran ist nicht erkennbar.
Zitat:Zitat:ZitatIch halte die Umlage einer Mietausfallversicherung generell für unzulässig :
Diese Versicherung kann ein VM natürlich abschliessen aber nicht auf den Mieter umlegen.
Nur in dem Falle sollte man genau lesen, es gilt für den Schadensfall bis zum Wiederaufbau.
Also nicht für klamme Mieter, wo nicht zahlen.
Das ändert nichts daran, dass es keine Sachversicherung ist, sondern eine Versicherung gegen Vermögensschäden.
Zitat:Zitat:
Das hat schon Sinn. Diese Leistung ist standardmäßig mit in so ziemlich jeder WGV mitdrin. Mir wäre nicht mal ein Anbieter bekannt, bei dem man das abwählen kann.
Bei der Grundeigentümer Versicherung VVaG kann man es an- oder abwählen.
Nein kann man nicht. Sie ist genauso inkludiert wie überall anders.
§ 9 Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt
a) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines
Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben
Optional zubuchbar ist diese:
2. Mietausfall-Zusatzdeckung
Der Versicherer leistet Entschädigung für Mietausfall von Wohnräumen des im Versicherungsschein beschriebenen
Gebäudes einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten, wenn die jeweilige Miete trotz rechtskräftigem
Urteil und erfolglos durchgeführter Vollstreckung nicht beigetrieben werden kann.
b. Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers
ist, dass die Ansprüche gegen den schadenersatzpflichtigen Mieter in Höhe der Versicherungsleistung an den
Versicherer abgetreten werden.
c. Der Mietausfall wird für höchstens 12 Monate ersetzt. Die Entschädigung ist – sofern nicht anders vereinbart – zu -
dem je Versicherungsfall und -jahr auf einen Betrag von 30.000,– 2 begrenzt
Die zweite ist nicht umlegbar auf Mieter.
ZitatNein kann man nicht. Sie ist genauso inkludiert wie überall anders. :
...
Die zweite ist nicht umlegbar auf Mieter.
Du hast recht, die haben das auch inkludiert.
Dadurch ist es aber nicht automatisch umlegbar. Die Betriebskostenverordnung erlaubt nur die Umlage der Sachversicherung, nicht der Versicherung von Vermögensschäden.
ZitatDas ändert nichts daran, dass es keine Sachversicherung ist, sondern eine Versicherung gegen Vermögensschäden. :
So sehe ich das auch.
ZitatMuss er nicht, das ist richtig. Er muss allerdings bestehende Verträge regelmäßig (alle paar Jahre) auf die Wirtschaftlichkeit hin überprüfen. :
Ja, ich schrieb ja schon, dass ich ein zwei Punkte für grenzwertig halte, aber eine SB ist auszuschließen ...
ZitatDas stimmt natürlich, es gibt keine Verpflichtung für den Vermieter, sich wirtschaftlich zu versichern. :
Aber wenn er die Versicherungskosten auf die Mieter umlegen darf und will, gibt es diese Verpflichtung doch schon, oder?
Sicherlich, aber da kommt es nicht darauf an, was der Mieter für wirtschaftlich erachtet (wie zB eine SB, ich lach immer noch), sondern auf das Haus bezogen.
Wie gesagt, mir ist nicht bekannt, dass irgendeine Versicherung dass ohne den ersten Teil überhaupt anbietet, folglich kann man es überhaupt nicht rausrechnen, selbst wenn man wollte.
Ausserdem hinkt deine Argumentation, da die WGV selbst in jedem Fall eine Sachversicherung ist, dass da untergeordnet irgendwo anteilig was anderes drin ist, ändert nichts am Kern der Sachversicherung.
Auch wenn der Sachverhalt ein anderer war, musste der BGH sich mal zu der Frage äussern, ob der Mieter berechtigt ist die WGV in Anspruch zu nehmen, wenn er sie selbst über die NK bezahlt. Konkret ging es neben dem Gebäudeschaden auch darum dass die 12 Jährige Tochter mit Hilfe des Herds versehentlich die Bude abgefackelt hat und der Mieter darauf die Miete gemindert hat wegen Unbewohnbarkeit. Er war der Meinung, der VM muss die Mietausfallversicherung der WGV in Anspruch nehmen. Der BGH hatte dies bejaht, mit dem Argument, der Mieter bezahlt diese Versicherung über die NK selbst.
Allerdings halte ich die Sicherheit plus variante auch für masslos overdosed. nach dem Wirtschaftlsichkeitsgebot könnte man sich Argumente suchen, warum die Mittelere Variante ausreichend ist. Anspruch auf den Basistarif und Selbstbeteiligung hast du m.E. nicht.
Zitatdie 12 Jährige Tochter mit Hilfe des Herds versehentlich die Bude abgefackelt hat und der Mieter darauf die Miete gemindert hat wegen Unbewohnbarkeit. Er war der Meinung, der VM muss die Mietausfallversicherung der WGV in Anspruch nehmen. Der BGH hatte dies bejaht, mit dem Argument, der Mieter bezahlt diese Versicherung über die NK selbst. :
okay, hier profitiert also der Mieter, indem er die Miete mindern darf, obwohl er den Schaden selbst verursacht hat. Das ist ein Argument.
Falls die WGV nicht Regress fordert.
Zitatdisqualifiziert diese Diskussionsgrundlage wegen mangelnder Logik. :
Weil es nicht verstanden wurde oder weil es nicht mit der eigenen Meinung konform geht?
ZitatWie ist das - kann ich vom Vermieter verlangen, wenn die Prämie so deutlich über den Durchschnittskosten, die der Mieterbund ermittelt hat, liegt, dass er da mal schleunigst in eine Basis-Variante wechselt und die Prämie ggf. auch durch eine Selbstbeteiligung reduziert? :
Ja, kann man.
Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles.
Probleme gibt es in der Regel erst, wenn man sein Verlangen durchsetzen möchte nd die Rechtsgrundlage fehlt ...
Die Durchschnittskosten, die der Mieterbund ermittelt hat, sind wegen manglhafter Erfassung der Daten z.B. nicht relevant.
ZitatDenn er muss das Haus doch wirtschaftlich versichern, oder? :
Doch, das muss er.
Womit eine Selbstbeteiligung bei einer Versicherung im Zusammenhang mit Mietern unwirtschaftlich wäre.
ZitatWie gesagt, mir ist nicht bekannt, dass irgendeine Versicherung dass ohne den ersten Teil überhaupt anbietet, folglich kann man es überhaupt nicht rausrechnen, selbst wenn man wollte. :
Stimmt, wenn der Preis nicht bestimmbar wäre, dürfte es auch für einen Sachverständigen nicht möglich sein.
Wobei ein Gericht den Betrag auch "in freier Würdigung der vorgetragenen Argumente" festlegen könnte. Wobei dann auch nicht sicher wäre, das so was dann den Weg durch die Instanzen überleben würde.
Zitat:Zitatdisqualifiziert diese Diskussionsgrundlage wegen mangelnder Logik. :
Weil es nicht verstanden wurde oder weil es nicht mit der eigenen Meinung konform geht?
Weil das ja bedeuten würde, dass Absprachen der Gebäudeversicherer über ihre allgemeinen Vertragsbedingungen das Mietrecht ändern könnten. Finde ich unlogisch. Das staatliche Recht sagt (Betriebskostenverordnung), "die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden" können umgelegt werden, und weil das Versicherungsoligopol in Deutschland es so will, wird das z. B. einfach erweitert auf Versicherung gegen Vandalismus, Einbruchsschäden, Schimmelpilz- und Ungezieferschäden, und morgen dann noch gegen Vermögensfolgeschäden bei beschädigten Datenträgern usw. usw.
Das ist die Logik, die aus von der von mir zitierten Aussage folgt.
ZitatDas staatliche Recht sagt (Betriebskostenverordnung), "die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden" können umgelegt werden, :
Da fehlt ein Wort. Es heißt konkret :hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser-
Namentlich bedeutet in dem Zusammenhang, dass die folgende Aufstellung nicht abschließend ist. Ohne den Zusatz hättest du Recht.
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