Zahlung für nicht gebuchte Reise

1. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
behnkek
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)
Zahlung für nicht gebuchte Reise

Am Freitag habe ich in meinem Email Eingang eine Reisebestätigung vorgefunden. Die Reise soll am Freitagabend gebucht worden sein.

Also habe ich erstmal eine Mail an den Absender geschickt das hier ein Fehler vorliegt und ich nicht der Auftraggeber bin. Darauf bekam ich zur Antwort ich müsste Jetzt 212,oo € zahlen und dann würde man das ganze stornieren.

Also habe ich wieder geschrieben das ich hier nicht storniere oder irgendwas in der Richtung, ich bin der falsche Empfänger und habe die Reise nicht gebucht.

Ein hin ein her, ich soll die Stornogebühren bezahlen und dann hätte es sich, oder ich soll Strafanzeige erstatten.

Meine Daten sind hinterlegt da ich über dieses Portal bereits 2 Reisen gebucht habe. Ein für dieses Jahr und eine für das nächste Jahr. Daher hat man meine Daten dort.

Was kann ich jetzt machen?

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Notfall? Mehr lesen!



19 Antworten
#1
 Von 
Steffen Meier
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Was kann ich jetzt machen?


Rausbekommen, ob dieses Reiseportal die korrekte Postanschrift vom Betroffenen hat.
Falls Nein -> dann würde ich gar nichts machen.
Falls Ja -> dann würde ich auch nichts machen, allenfalls wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Gericht kommt, Diesem widersprechen.

Tip: Derjenige, der Geld haben will (Reiseportal), muss vor Gericht beweisen, dass ein Vertrag mit dem Betroffenen vorliegt - nicht umgekehrt!

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#2
 Von 
behnkek
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)

So langsam nervt es. Meine Daten sind bei Holiday Check hinterlegt weil ich Anfang des Jahres eine Reise für Mai gebucht hatte und diese bezahlt und angetreten habe.
Ein Fehler will man dort nicht einsehen, obwohl ich die Daten und Nachweise für die neue Reise in 2013 eingerecht habe.

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status: Lehrling (1449 Beiträge, 508x hilfreich)

account gehackt? Schwaches Passwort?
Wäre natürlich unschön, da der Anschein auf dich deutet.

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#4
 Von 
Steffen Meier
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
So langsam nervt es. Meine Daten sind bei Holiday Check


Holidaycheck will also Geld haben.
Dann müssen die vor Gericht beweisen, dass ein Vertrag vorliegt. Das wird kaum möglich sein.

quote:
obwohl ich die Daten und Nachweise für die neue Reise in 2013 eingerecht habe.

Bitte ausführlicher! Wurde nun was gebucht oder nicht?

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#5
 Von 
behnkek
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)

ich hatte im Februar eine Reise für Mai 2012 gebucht und im August für Mai 2013. Einen Account hatte ich aber nicht eröffnet.

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#6
 Von 
Steffen Meier
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
ich hatte im Februar eine Reise für Mai 2012 gebucht und im August für Mai 2013.


Ist diese Reise schon vollständig bezahlt wurden. Hat Holidaycheck schon Reiseunterlagen ausgestellt.

Grundsätzlich braucht man die anderen Forderungen von Holidaycheck nicht zu bezahlen.
Problematisch wird es nur, wenn der Reisevermittler beginnt, die Forderungen untereinander zu verrechnen.

Bei Zahlung der Reise für Mai 2003 unbedingt darauf achten, dass zweckgebunden überwiesen wird.

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#7
 Von 
bernardoselva
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Hallo,

die Moeglichkeit, dass Jemand Ihren Account beim buchenden Portal geknackt hat ist gegeben. Moeglich ist aber auch, dass Sie allzu blauaeugig mit Ihren Daten umgegangen sind, und aus Ihrem Umfeld hat Jemand Ihre Kundennummer benutzt um Ihnen ein Ei in's Nest zu legen.

Sicher duerfte dagegen sein, dass bestimmt nicht das Buchungsportal aus Lust und Laune eine Buchung auf Ihren Account gelegt hat. Sie allein sind dafuer verantwortlich, dass mit Ihren Daten kein Schindluder betrieben werden kann.

Haben Sie denn mal mit dem Buchungsportal abgeklaert, wie die Buchung denn ueberhaupt getaetigt wurde, z.B. telefonisch oder online, und wer gebucht hat bei einer telefonischen Buchung.

Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

-- Editiert Moderator am 09.12.2012 22:07

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#8
 Von 
behnkek
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)

Antwort zu Steffen Meier:
Ja, die Reise für Mai 2012 ist komplett beglichen. Für die Reise für 2013 habe ich die gewünscht Anzahlung an den Veranstalter, hier Neckermann bezahlt.

Zu bernardoselva: die Reise soll über das Internet gebucht worden sein. Ich hatte aber das letzte mal mit HolidayCheck im August zu tun. Meine Daten sind aufgrund der beiden Reisen dort gespeichert, bzw ich gehe mal davon aus das die Daten dort eine gewisse Zeit gespeichert werden. Ich bekomme lediglich die Info, ich soll Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Ich habe kein Schindluder mit meinen Daten betrieben.



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#9
 Von 
Steffen Meier
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

"Ich bekomme lediglich die Info, ich soll Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Ich habe kein Schindluder mit meinen Daten betrieben."

Sie sind nicht der Geschädigte.
Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht.
Holidaycheck muss den Vertrag nachweisen.
Was jetzt wohl passieren wird, ist, dass in etwa 3 Monaten ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt. Diesem muss widersprochen werden.

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#10
 Von 
bernardoselva
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Fakt ist, dass Jemand Ihre Daten missbraucht hat und eine Buchung auf Ihren Account setzte, also sind Sie nicht sorgfaeltig genug mit Ihren Daten umgegangen. Das ist nun einmal so.

Fuer Sie spricht natuerlich, dass Sie augenscheinlich sofort reagiert haben.

quote:
.....Holidaycheck muss den Vertrag nachweisen.....

Der Vermittler wird problemlos nachweisen, dass die Buchung unter der Kundennummer des TE getaetigt wurde, und diese Kundennummer kann (eigentlich) nur der TE kennen.

Ich habe noch nie bei diesem Vermittler gebucht, aber ich gehe davon aus, dass die Kundennummer zusaetzlich mit einem Zugangscode gesichert ist, also muss auch dieser Code dem Buchenden bekannt gewesen sein. Das zusammen (Kundennummer + Zugangscode) wird jedem Richter als Nachweis, dass die Buchung vom TE erstellt wurde, genuegen.

Somit ist der TE der Geschaedigte. Er muss reagieren. Dieser Vorgang zeigt einmal mehr in aller Deutlichkeit auf, dass Buchungen ueber Internet mit einem nicht zu unterschaetzenden Risiko verbunden sind.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#11
 Von 
behnkek
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)

Bei Holidaycheck hat man keine Kundennummer. Man geht auf die Seite bucht die Reise, gibt seine Daten auf einer separaten Seite ein und bestätigt dann. Es wird hier kein extra Kundenkonto eingerichtet.

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#12
 Von 
Steffen Meier
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich habe noch nie bei diesem Vermittler gebucht, aber ich gehe davon aus, dass die Kundennummer zusaetzlich mit einem Zugangscode gesichert ist, also muss auch dieser Code dem Buchenden bekannt gewesen sein. Das zusammen (Kundennummer + Zugangscode) wird jedem Richter als Nachweis, dass die Buchung vom TE erstellt wurde, genuegen.


Der Anwalt des Beklagten (also Reisenden) wird schon vehement bestreiten, dass ein Vertrag besteht. Ein einfacher Auszug aus der Buchungsdatenbank wird da wohl nicht reichen.
Jedenfalls glaube ich nicht, dass Holidaycheck es zur Klage kommen lässt. Ein Mahnbescheid wäre schon wahrscheinlicher.


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#13
 Von 
justice005
Status: Unparteiischer (9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Ich schließe mich steffen meier an.

Bei den üblichen online-Portalen kann man als Name und Adresse eingeben, was man will. Ich kann also ohne Probleme eine Reise buchen und mir einen Namen und eine Adresse wahllos aus dem Telefonbuch aussuchen und auch irgendeine e-Mail-Adresse angeben. In der Praxis macht das zwar wenig Sinn, weil irgendwann der falsche Name auffällt. Aber wenn es nur darum geht, jemanden zu ärgern, ist das überhaupt kein Problem.

Das ist das alleinige (!) Risiko des Reiseportals, weil diese notfalls beweisen müssen, dass ein Vertrag vorliegt.

Ich würde daher auch völlig entspannt bleiben und die Forderung einfach zurückweisen. Falls es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommt, muss Widerspruch eingelegt werden. Mehr dürfte höchstwahrscheinlich nicht passieren.

Für weitere Reisen müssen Sie darauf achten, dass - wie ebenfalls schon gesagt wurde - das Geld zweckgebunden überwiesen wird, um eine Verrechnung zu vermeiden.



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"justice"

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#14
 Von 
bernardoselva
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

quote:
......Bei Holidaycheck hat man keine Kundennummer.....

Dann muss das Buchungsportal nachweisen, dass Sie die Buchung getaetigt haben.

Weist man allerdings auf Grund der dokumentierten IP-Adresse nach, dass die Buchung von Ihrem PC aus erfolgte, dann wuerden Sie widerum in Erklaerungsnoete geraten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#15
 Von 
Steffen Meier
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Das Märchen mit der IP Adresse:

Eine IP Adresse ist vielleicht dazu geeignet, den Anschlussinhaber zu ermitteln.
Den PC zu identifizieren, funktioniert so nicht (siehe WG).

Zudem wird eine IP Adresse schnell vom Provider gelöscht. Selbst mit der Vorratsdatenspeicherung wäre eine Nutzung bei dieser Sachlage nicht gestattet. Bei Terrorismus und Mord wird es wohl bald wieder ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz geben - das Bundesverfassungsgericht wird mit Sicherheit ein neues Gesetz kippen, welches Vorratsdaten für solche Lapalien vorsieht.

An diese IP Adresse wird Holidaycheck außerdem wohl nur über die Staatsanwaltschaft kommen. Und wenn Holidaycheck schon schreibt, dass der vermeintliche Kunde die Strafanzeige stellen soll, dann zeigt das doch, dass Holidaycheck überhaupt kein Interesse hat, den wahren Anschlussinhaber zu ermitteln.

Holidaycheck wird jetzt vermutlich über ein Inkassobüro mit Mahnterror beginnen.
Nach einem widersprochenem Mahnbescheid kann sich Holidaycheck ja entscheiden zu klagen.
Bis es so weit ist, ist die Zuordnung IP Adresse - Anschlussinhaber längst gelöscht.


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#16
 Von 
behnkek
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich habe am 27.12. FTI direkt angeschrieben und das ich alle Informationen an Holidaycheck gemailt habe, es hier aber keine einvernämliche Lösung gibt. FTI hat das ganze an HC weiter geleitet und darum gebeten den Fall mit mir zu klären.

Am 4.01. habe ich FTI noch mal angeschrieben und denen mitgeteilt das ich von HC noch keine Antwort erhalten habe.

Am 6.01 bekam ich von FTI eine Mahnung, der habe ich widersprochen und noch mal auf meinen Schriftwechsel hingewiesen. Erfolglos.

Am 8.01 bekam ich dann die Stornierung der Buchung und ich soll 280,00 Stornokosten bezahlen. Auf meine Anschreiben wird weder von der einen Seite noch von der anderen reagiert. Ich finde das ist eine Frechheit.

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#17
 Von 
Steffen Meier
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Man sollte sich hier nicht verrückt machen.
In den kommenden 3 Monaten werden wohl noch 4 Mahnschreiben (ggf. von Inkassobüros) kommen - und dann der gerichtliche Mahnbescheid.
Dem widerspricht man. Dann sollte der Spuk ein Ende haben.

quote:
Am 4.01. habe ich FTI noch mal angeschrieben und denen mitgeteilt das ich von HC noch keine Antwort erhalten habe.

Gibt es einen Zugangsnachweis für diese E-Mails? Man sollte zwecks Auskunfteien (Schufa etc.) einen Nachweis in der Hand halten, dass man einer Forderung widersprochen hat.

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#18
 Von 
Steffen Meier
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Wie ging die Sache am Ende nun aus?

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#19
 Von 
behnkek
Status: Schüler (200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich hatte ja Widerspruch eingelegt und mich noch mal an das Reiseunternehmen gewendet um hier eine Einigung zu erzielen. Man hätte mir z. B. auch eine Alternative anbieten können, wie Umbuchen auf einen späteren Zeitpunkt o.ä. Darauf habe ich nie eine Antwort erhalten und bis heute ist von deren Seite nichts mehr gekommen. Auch konnte nicht vorgelegt werden von wo aus die Buchung getätigt wurde.

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