Hallo zusammen,
bucht ein minderjaehriger eine Reise
so muessste nach §106,107,108 der Vertrag unwirksam sein, wenn die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters nicht vorliegt.
Wie ist es aber, wenn zwar vom Vertragspartner die Einwilligung vorliegt, aber nicht von jeder einzelnen mitreisenden minderjaehrigen Person? Ist der Vertrag dann trotzdem wirksam oder dann nur in den Teilen, wo die Einwilligung der gestzl. Vertreter vorliegt?
Grüße laubi
Reise von Minderjaehrigen gebucht
13. September 2007
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Frage vom 13. September 2007 | 08:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reise von Minderjaehrigen gebucht
#1
Antwort vom 13. September 2007 | 13:38
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2938x hilfreich)
Um was für eine Reise handelt es sich denn genau? Grundsätzlich ist nur der Vertragspartner für das Reisebüro relevant und nicht die mitreisenden Personen.
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