Reise gebucht nun Scheidung

5. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
123mitgliedrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Reise gebucht nun Scheidung

Mein Ehegatte und ich haben eine Reise gebucht .
Eigenanreise, Appartment Ostsee, Privatanbieter.

Durch Trennung/ Scheidung,kann die Reise nicht mehr angetreten werden.

Er hat 300 € angezahlt und ich habe auch schon 400 € angezahlt, was wird mit dem Restbetrag ?
Können wir das Geld vom Vermieter zurückfordern ?

Es gibt keine Reiserücktritt und AGB´s des vermieter gibt es auch nicht.

Also was tun ?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Hallo,

bei der Buchung von Ferienwohnungen, die direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen werden, gilt Mietrecht.

Und das Mietrecht besagt, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag voll nachzukommen haben, also den vereinbarten Mietzins komplett zu zahlen haben. Wer tritt denn als Mieter auf? Sie oder Ihr Ex?

Der Vermieter hat sich zwar um eine Weitervermietung zu bemuehen, aber Sie muessen ihm nachweisen, wenn er das nicht macht.

Ferner hat er sich eingesparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#2
 Von 
123mitgliedrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir sind beide " Mieter ", haben beide unterschrieben .

Also müssen wir den kompletten Betrag zahlen ?

Jeder zu Hälfte ?

Wie kann ich denn dem Vermieter nachweisen dass er sich nicht um weitervermietung bemüht ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Wenn beide unterschrieben haben, dann haften auch beide und zwar gesamtschuldnerisch.

quote:
.....Wie kann ich denn dem Vermieter nachweisen dass er sich nicht um weitervermietung bemüht ?......

Man kann z.B. irgendwann beim Vermieter nachfragen ob das Objekt zu dem Termin, den Sie gebucht haben, noch buchbar ist. Oder waehrend des gebuchten Zeitraumes an die Ostsee fahren und kontrollieren, ob da Jemand wohnt. Viel mehr Moeglichkeiten gibt es nicht, die zudem sehr aufwaendig sind.

Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1250x hilfreich)

quote:
Können wir das Geld vom Vermieter zurückfordern ?


Die Frage alleine stellt bei mir die Nackenhaare auf. Was um alles in der Welt kann denn der Vermieter Ihrer Ferienwohnung dafür, dass Sie sich von Ihrem Partner trennen? Der Vermieter kennt Sie doch noch nicht mal!

Dass Sie nicht mehr zusammen in den Urlaub fahren wollen, kann ich verstehen. Aber die Zeche dafür zahlen Sie mal schön selbst.

Sie können auch mit einem Freund/einer Freundin ein paar Tage Auszeit nehmen oder die Reise an Freunde weitervermitteln. Möglichkeiten gibt's genug.

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