Höhe ALG I nach Aussteuerung Krankengeld?

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Lenokwil24
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe ALG I nach Aussteuerung Krankengeld?

Hallo,

wird das Krankengeld zur Berechnung des ALG 1 als Grundlage herangezogen oder der zuvor verdiente Lohn? Oder hängt alles vom Zeitraum des Bezuges ab?

Folgende Zeiten liegen vor:

bis 16.10.2019 seit über 30 Jahren im selben Beruf
17.10.2019 - 31.12.2019 Verletztengeld
01.01.2020 - 26.08.2020 Verletztengeld
27.08.2020 - 25.09.2020 Verletztengeld
26.09-2020 - 25.12.2020 Krankengeld
Aktuell wurde ein Bescheid ausgestellt mit ca. 60% vom zuletzt erhaltenen Krankengeld.

Weiß jemand genaueres darüber. Ich hatte auch online gelesen, dass Krankengeld und ALG 1 ungefähr die selbe Höhe haben.

Wäre schön, wenn jemand das weiß. LG

Notfall? Mehr lesen!



11 Antworten
#1
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36939 Beiträge, 6222x hilfreich)

Zitat (von Lenokwil24):
Folgende Zeiten liegen vor:
Eine Aussteuerung der KK erfolgt nach 78 Wochen innerhalb 3 Jahren.

ALG1 ist 60% des zu berücksichtigenden Netto, mit Kind 67%
Krankengeld ist 70% des Brutto bzw. max. 90% des Netto
Verletztengeld ist 80% des Netto

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Lenokwil24
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für deine Antwort.
Und das muss immer aus das zuletzt verdiente Brotto/Netto Gehalt zurückgeführt werden?
Oder dürfen die auch 60% vom Netto Krankengeld nehmen?

Ich müsste da einen Widerspruch schreiben und würde mich gern auf eine konkrete Begründung festlegen.
Denn das Jobcenter hat laut Bescheid definitiv auf das Krankengeld die 60% berechnet.

-- Editiert von Lenokwil24 am 18.01.2021 20:46

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#3
 Von 
Sir Berry
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Die Höhe des Arbeitslosengelds stützt sich hauptsächlich auf das im letzten Jahr vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit (dem Bemessungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt.
Wurde in der Zeit davor Krankengeld bezogen, fließt dessen Höhe in die Berechnung ein, da Krankengeld eine Lohnersatzleistung ist.

Für den Fall, dass in den Jahren vor dem Bemessungszeitraum das Arbeitsentgelt mehr als 10 Prozent höher war als im Bemessungszeitraum, kann auch ein längerer Bemessungszeitraum berücksichtigt werden. Die geschieht aber nur auf ausdrücklichen Antrag des Arbeitslosen.

Zitat (von Lenokwil24):
Denn das Jobcenter hat laut Bescheid definitiv auf das Krankengeld die 60% berechnet.
Das glaub ich jetzt aber nicht.

Berry

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#4
 Von 
Lenokwil24
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Höhe des Arbeitslosengelds stützt sich hauptsächlich auf das im letzten Jahr vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit (dem Bemessungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt.
Im Bemessungszeitraum wurde Krankengeld gezahlt. Oder was meinst du mit:
Zitat (von Sir Berry):
Wurde in der Zeit davor Krankengeld bezogen, fließt dessen Höhe in die Berechnung ein, da Krankengeld eine Lohnersatzleistung ist.
In diesem Bemessungszeitraum von 1 Jahr wurde nur Krankengeld und Verletztengeld gezahlt.
Was wurde dann zur Berechnung des Bemessungsentgeltes herangezogen. Evtl. eine Regelbemessung mit durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsstunden?
Denn aktuell ist der berechnete Betrag viel weniger als das Krankengeld.

Somit müsste man beantragen den Bemessungszeit auf 2 Jahre auszuweiten, um an die Monate heranzugelangen, in den das letzte versicherungspflichtige Brutto-Einkommen verdient wurde?

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#5
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36939 Beiträge, 6222x hilfreich)

Zitat (von Lenokwil24):
Und das muss immer aus das zuletzt verdiente Brotto/Netto Gehalt zurückgeführt werden?
Es kommt auch auf die Zeit an.
Welche Leistungen bekommst du denn seit 26.12.20?
Zitat (von Lenokwil24):
Denn das Jobcenter hat laut Bescheid definitiv auf das Krankengeld die 60% berechnet.
Die haben eigentlich nichts mit ALG1 zu tun. Das Jobcenter könnte höchstens das Krankengeld als Einkommen berücksichtigen/anrechnen.
Dann aber VOLL, also das gesamte Krankengeld. Evtl. würde ein Freibetrag von 30,- (V-Pauschale) berücksichtigt werden.

Du hast vom 17.10.19 bis 25.12.20 Verletzten-und Krankengeld bekommen. Das waren ca. 14 Monate.


Welche Leistungen bei welchem Amt hast du nun ab 26.12.20 beantragt?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Lenokwil24
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche Leistungen bei welchem Amt hast du nun ab 26.12.20 beantragt?
Ok, nicht Jobcenter. Sorry. Es wurde ALG 1 gem. § 136 SGB III bei der Agentur für Arbeit beantragt. Und auch schon b 26.12.2020 bewilligt. Nur beträgt das bewilligte ALG 1 in Höhe ca. 67% des zuvor erhaltenen Krankengeldes.
Und ich lese überall, dass ALG 1 und Krankengeld in etwa gleich hoch sind. Irgendetwas scheint schief zu laufen

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#7
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36939 Beiträge, 6222x hilfreich)

Du solltest bitte nochmal den #3 nachlesen.
Du müsstest dich auf den § 150 Abs. 3 SGB III beziehen und die Berücksichtigung der letzen 2 Jahre Einkommen beantragen.
Der Bemessungsrahmen würde dann 24 Monate statt 14 Monate betragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html

Zitat (von Lenokwil24):
Somit müsste man beantragen den Bemessungszeit auf 2 Jahre auszuweiten, um an die Monate heranzugelangen, in den das letzte versicherungspflichtige Brutto-Einkommen verdient wurde?
Ja, beide Zeitabschnitte mit dem jeweiligen Einkommen...Bemessungsrahmen erweitern.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Lenokwil24
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nocheinmal. Ich habe in #3 nocheinmal nachgelesen. Danke für den Hinweis.
Ich frage für ein Familienmitglied nach, welches nicht bei mir wohnt.
Ich habe nun die Brutto Einkommensnachweise erhalten und die stimmen eigentlich mit der Berechnung des ALG 1 überein.

Dort wurde zuletzt ein Brutto in Höhe von ca. 3.800 € gezahlt.
Netto belief sich das ALG 1 auf ca. 1.600 €.

Was mir Fragen aufwirft ist nun die Höhe des Verletztengeldes und anschließenden Krankengeldes. Dies betrug ca. [b]2.300 bis 2.400 Euro €./b]. Das war auch der Trugschluss, dass das ALG 1 genauso hoch sein müsste.

Der Arbeitnehmer ist Ende 50 und arbeitet im öffentlichen Dienst als Schließer einer Klinik für forensische Psychiatrie. Der Unfall ergab sich mit 2 "Gefangenen". Sie bedrohten ihn und schlossen ihn ein.
Kann es sein, dass das Krankengeld auf einen weiter zurückliegenden Brutto/Netto Verdienst berechnet wurde und somit höher sein kann als das ALG 1?

Oder gibt es anderwärtige Gründe, warum das Krankengeld höher als das Nettoeinkommen ausgefallen ist?
Eine Zusatz-Krankenversicherung, seitens des Arbeitnehmers besteht nicht.

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#9
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36939 Beiträge, 6222x hilfreich)

Aus Gehalt brutto 3.800 brutto wird netto ca. 2.450,- netto.
Daraus wird mit 67% ein ALG1 von ca.1600,-

Verletzten-/Krankengeld ist netto ca. 2.400,
Daraus wird mit 67% ein ALG1 von ca. 1600,-.

Die Zahlen machen deutlich, dass sich hier ein Antrag für 2 Jahre Bemessung erübrigt.
Es käme etwa das gleiche heraus.
-----------------------------------------
Beispiel für §150:
1 Jahr Einkommen von netto 1000,- mtl.
davor X Jahre netto 2000,- mtl.
errechnet wird für das 1 Jahr und die 1000,- ---> ca. 670,-

Auf Antrag wird das Einkommen der letzten 2 Jahre berücksichtigt.
Der Bemessungrahmen soll erweitert werden.
Sonst wäre das doch sicher eine unbillige Härte, oder?



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#10
 Von 
Lenokwil24
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aus Gehalt brutto 3.800 brutto wird netto ca. 2.450,- netto.
Daraus wird mit 67% ein ALG1 von ca.1600,-

Verletzten-/Krankengeld ist netto ca. 2.400,
Daraus wird mit 67% ein ALG1 von ca. 1600,-.
Ok, das ist verständlich. Die Frage die aber bleibt, ist doch, warum das Verletzten- Krankengeld im Vergleich zum ALG I so hoch ist. Gibt es denn im öffentlichen Dienst irgendwelche Gründe, warum das so hoch ist? Oder kann das nur aus einem noch früheren Zeitpunkt der sozialpflichtigen Beschäftigung stammen? Denn Die Stunden des 3.800 brutto stammen aus weniger als 40h Wochen.
Denn das Krankengeld und ALG 1 in etwa gleich ist, haut hier ja aus irgendeinem Grund nicht hin.

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#11
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36939 Beiträge, 6222x hilfreich)

Zitat (von Lenokwil24):
Die Frage die aber bleibt, ist doch, warum das Verletzten- Krankengeld im Vergleich zum ALG I so hoch ist.
Ja, gute Frage. Ist es denn der Person zu viel Geld?
https://www.helpster.de/berufsgenossenschaft-und-oeffentlicher-dienst-wissenswertes_133691
Im Moment gibt es in Deutschland keine Berufsgenossenschaft "Öffentlicher Dienst". In diesem Fall sind die Unfallkassen "Öffentlicher Dienst" und die Landesverbände der "Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst" zuständig. Die ermitteln auch die Höhe des Verletztengeldes.
Also wird sich diese Stelle ebenso wie andere BGen nach dem §45 SGB VII richten.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__45.html
Dort findet sich im letzten Satz:
Erfolgt die Berechnung des Verletztengeldes aus Arbeitseinkommen, beträgt dies 80 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens bis zu einem Betrag in Höhe des 450. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes.

Ich habe noch eine Aussage für eine andere BG gefunden:
Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoentgelt.

Damit habe ich das Ende meiner Fahnenstange erreicht---

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