Rückzahlung an das Finanzamt?

19. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lenzis
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung an das Finanzamt?

Hallo!
Nun machen wir am Wochenende unsere Steuererklärung und haben im TV gesehen, dass wir wahrscheinlich viel zurückzahlen müssen...
Unsere Situation: wir sind verheiratet, mein Mann hat Steuerklasse 3 und 1,5 Kinder stehen, er ist normaler Arbeitnehmer. Ich habe die Klasse 5 und bin momentan in der Elternzeit, verdiene also nix und beziehe Erziehungsgeld.
Jetzt haben wir Bammel, dass wir auch etwas zurückzahlen müssen. Leider haben wir auch gehört, dass man nicht auf Raten an das Finanzamt zurückzahlen kann. Man hat uns damals empfohlen von der Lohnsteuerklasse 4/4 auf 3/5 zu wechseln, da ich in der Elternzeit bin. Nun scheint das ja ein grpßer Fehler gewesen zu sein... Könnte uns jemand helfen bzw dazu etwas näher sagen?
Vielen Dank im Voraus,
eine mit den Nerven etwas fertige Nicole.

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4 Antworten
#1
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49294 Beiträge, 17339x hilfreich)

Bei der Steuerklassenkombination 3/5 kann es nur dann zu Nachzahlungen an das Finanzamt kommen, wenn der Ehegatte, der in Steuerklasse 5 ist, auch Einkommen hat.

Wenn nur auf Steuerklasse 3 Einkommen erzielt wird, dann kommt es nicht zu Nachzahlungen. Die Steuerklase 3 ist so beecnet, als ob derjenige ein verheirateter Alleinverdiener ist.

Im übrigen kann man selbst für den Fall, das Du auf Steuerklasse 5 gearbeitet hättest und dadurch Nachzahlungen entstanden wären, nicht von einer falschen Wahl der Steuerklasse sprechen.

Im rahmen der Einkomensteuererklärung kommt bei Steuerklasse 3/5 das gleiche ergebnis heraus, wie in Steuerklasse 4/4.

Bei der Steuerklasse 3/5 hat man zusammen gerechnet niedrige Steuerabzüge vom Lohn während des Jahres und muss dann ggfls. nachzahlen. Man bekommt also quasi einen zinslosen Kredit vom Finanzamt.

Bei der Steuerklassen 4/4 zahlt man während des Jahres insgesamt höhere Steuern und bekommt deswegen also etwas zurück. Dann gibt man selbst einen zinslosen Kredit an das Finanzamt.

Die Einkomensteuer im Rahmen der Steuererklärung wird übrigens gar nicht nach Stuerklassen berechnet. Für Verheiratete wird der sogenante Splittingtarif angewendet. Das gilt unabhängig von den Steuerklassen. Von der so ermittelten Einkommensteuer wird die während des Jahres gezahlte Lohnsteuer abgezogen. Die Differenz bekommt man erstattet, bzw. muss man ggfls. nachzahlen.

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#2
 Von 
lenzis
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank hh! :dance:
Ich hab vor lauter Angst schon lauter tausender Nachzahlung gesehen! :sweat:
Wir müssen schon so jeden Cent umdrehen :( ... Wüßte gar nicht wie man das machen sollte.
Danke, Du hast mich schon etwas beruhigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Nicii

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"Danke für´s Lesen!"

-- Editiert von lenzis am 19.01.2007 12:53:43

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#3
 Von 
Jtmbg
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

hätte auch mal ne frage Thema Steuerklasse 3/5

Wie sieht es den aus wenn man im Jahr 2006 nur ein Bruttoverdienst von 17297,57 Euro hatte ?

Hatten bis Juni 06 Hartz 4

Ich bin Steuerklasse 3 + 1 Kind

Meine Frau arbeitet seit Oktober06 auf Teilzeit- 1000,00 Euro Brutto.

Muss man den da nachzahlen ?

Hatte ne Arbeitsweg von 25 Km die ich noch absetzen könnte.


Danke schonmal

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#4
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49294 Beiträge, 17339x hilfreich)

Bei einem Gesamtbruttoverdienst (beide Ehegatten zusammen) von ca. 20.300€ fällt gar keine Steuer an. Dann würdest Du alles zurück bekommen.

Wie das dann für 2007 aussieht, wenn beide Ehegatten das gesamte Jahr gearbeitet haben, kann ich Dir sagen, wenn Du das voraussichtliche Jahresbruttogehalt von Euch beiden angibst.

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