Guten Tag,
im Verlauf des letzten Monats habe ich mehrere ( über 90 ) Bestellungen bei einem Online-Versandunternehmen getätigt mit Gutscheinen aus einem Gewinnspiel, an dem man nur einmal teilnehmen durfte. ( Pro Teilnahme am "Gewinnspiel" bekam man als sicheren Preis einen 10 euro Gutschein) . Ich nahm am Gewinnspiel nur einmal teil, löste meinen Gutschein ein und wunderte mich dass ich mir so eine Maus kostenlos bestellen konnte. Als diese auch ankam nahm ich Angebote in einem Schnäppchenforum ins Visier wo andere Leute ihre Gutscheine aus dieser Aktion vertauschen wollten oder gar verschenkten. So machte ich vom 9. März bis zum 9. April über 90 Bestellungen für die ich kaum bzw. gar nichts bezahlen musste. Die Gutscheine wurden per Email versendet, unter diesen Emails steht als Bedingungen:
*Einlösbar innerhalb vier Wochen nach Erhalt auf www.redcoon.de. Der Gutschein kann nur einmal pro Person eingelöst werden und ist nicht mit weiteren Aktionen und Gutscheinen kombinierbar. Keine Barauszahlung, kein Weiterverkauf. Einlösung am Ende des Bestellvorgangs.
das Sternchen steht direkt hinter dem personalisierten Gutschein den man wie gesagt per Email erhält
den Biref des Unternehmens habe ich mal abgetippt:
Aufgrund ihrer Gutscheineinlösungen haben wir einen Verstoß gegendie Teilnahmebedingungnen unserer Aktion "Verleihung der goldenen Chili" festgestellt.
In §2, Punkt 5 der Teilnahmebedingungen ist klar aufgeführt, dass jede Person nur einmalig an dem Gewinnspiel teilnehmen darf. Somit kann jeder Teilnehmer nur einen Gutschein erhalten ( in Höhe von 5 oder 10 Euro). Gemäß unseren Gutscheinbedingungen , die ihnen per Mail mit Versendung des Gutscheincodes zugegangen sind, kann ein Gutschein nur einmal pro Person eingelöst werden.
Bei den von ihnen getätigten Bestellungen wurden mehrere Gutscheine aus dieser Aktion eingelöst, die wir nicht akzeptieren können.
Aufgrund ihrer Vorgehensweise machen wir hiermit die uns entstandenen Gutscheinkosten in Höhe von 941,78 Euro geltend und fordern sie auf, uns diese Kosten innerhalb der nächsten 7 tage zu erstatten.
Alternativ können sie auch die Retoure der gelieferten Bestellungen veranlassen, für die wir ihnen die Kosten in Rechnung stellen werden( pro Artikel 12,98 Euro).
Sollten sie der Zahlung in der vorgenannten Frist nicht nachkommen oder keine Retoure veranlasst haben, so behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten, die auch eine Strafanzeige wegen Betruges beinhalten werden.
Des weiteren möchten wir sie audrücklich bitten, zukünftig von Bestellungen in unserem Onlineshop abzusehen. Sollten sie weitere Bestellungen vornehmen, werden wir ihnen die uns dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Senior Managament Fulfillment
Jetzt frage ich mich, hat das Unternehmen eine rechtliche Grundlage ? Ist es üblich so eine Forderung einfach so zu stellen, ohne mir eine Widerspruchsfrist oder so etwas in der Art einzuräumen ? Ich bin einkommenslos und wohne noch bei meinen Eltern, habe auch kein Vermögen aus dem ich den geforderten Betrag nehmen könnte. Desweiteren bin ich seit 4 Jahren chronisch krank und bin arbeitsunfähig. Wie soll ich dann einfach mal in 7 Tagen ihre Rechnung bezahlen ( sofern das wirklich eine Grundlage hat, vor allem dass ich für die Retouren zahlen soll. Mit der Bestellung gibt auch das Unternehmen die Erklärung ab dass eine Retoure kostenlos wäre; so steht es auch in der Bestellübersicht. -> somit koennte ich wenigstens einige Artikel die in die Widerrufsfrist fallen retournieren, aber da sie mir dann ja das wieder in Rechnung stellen wollen wäre das unnötig)
Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten.....
Androhung einer Strafanzeige wegen Betrugs - aufgrund von Gutscheinmissbrauch
Sie haben richtig Glück, könnte man sagen: Man bietet Ihnen eine Chance, da noch halbwegs rauszukommen. Sich dann, nach Ihrem Betrug, darüber zu beschweren, dass Sie nicht gemahnt wurden, ist schon grenzwertig.
Ihre Gründe sind samt und sonders vollauf irrelevant - wenn es zur Anzeige kommt, wird auch nicht mehr gefragt werden, ob sie das eventuell bezahlen möchten oder können oder sonst was. Dann haben sie die Geldstrafe zusätzlich zur Wiedergutmachung auf dem Hals. 90 Fälle, das könnte schon Richtung Gewerbsmäßigkeit gehen!
Ich würde mir das an ihrer Stelle nicht lange überlegen und das wirklich großzügige Angebot annehmen.
ist das aber wirklich betrug was ich begangen habe ? einen gutschein bei einer bestellung angeben ist doch im grunde genommen keine straftat. Ich habe ja nicht mehrfach am gewinnspiel teilgenommen -> kein verstoß oder ? einen teil der gutscheine habe ich geschenkt bekommen, den großteil eben gegen andere gutscheine vertauscht. Oder sehe ich da was komplett falsch ? Ich hoffe sie verstehen jetzt auch wieso ich mich wundere, nicht gemahnt worden zu sein. Das sieht für mich als Laien nämlich so aus, als hätten sie vielleicht keine rechtliche Grundlage. Daher habe ich das angeführt( vielleicht bin ich aber auch zu optimistisch.., )
EDIT : im Schnäppchenforum hat ein user folgenden beitrag dazu gepostet:
"Die Teilnahmebedingungen stehen unten auf der Seite des Gewinnspiels:
https://www.mydealz.de/visit/comment/13823024/4593230
§ 2 Ziff. 4: redcoon behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei dem Verdacht auf Manipulation oder bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen.
§ 2 Ziff. 5:Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mit der Teilnahme sichert sie sich einen Einkaufsgutschein...
(Wortlauf: "sie" bezieht sich ganz klar auf den Gewinnspielteilnehmer, d.h. der Einkaufsgutschein gilt NUR für den Teilnehmer) "
Hat der User Recht ? Ist laut § 2 Ziff.5 nur der Teilnehmer berechtigt den Gutschein einzulösen ? Ein Satz kann da doch nicht reichen oder ?
-- Editiert von sonic208 am 12.04.2017 13:36
Zitat:Jetzt frage ich mich, hat das Unternehmen eine rechtliche Grundlage ?
Klar. Vertragliche Vereinbarungen, StGB, BGB
Zitat:Ist es üblich so eine Forderung einfach so zu stellen, ohne mir eine Widerspruchsfrist oder so etwas in der Art einzuräumen ?
Ja. Das Unternehmen könnte auch ohne Vorwarnung Strafanzeige erstatten und sie ins offene Messer laufen lassen.
Zitat:Ich bin einkommenslos und wohne noch bei meinen Eltern, habe auch kein Vermögen aus dem ich den geforderten Betrag nehmen könnte. Desweiteren bin ich seit 4 Jahren chronisch krank und bin arbeitsunfähig. Wie soll ich dann einfach mal in 7 Tagen ihre Rechnung bezahlen ( sofern das wirklich eine Grundlage hat, vor allem dass ich für die Retouren zahlen soll.
Alles völlig irrelevant.
Nimm das Angebot an, Schick die Sachen zurück und freu dich wenn du ungeschoren davon kommst.
Ganz so einfach sehe ich die Angelegenheit nicht, denn der TS hat, wenn es keine weiteren Bestimmungen gibt, nicht gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.
Die Verwendung von Gutscheinen, die von anderen rechtmäßig erworben wurden, ist zumindest nach den hier geposteten Bedingungen nicht ausgeschlossen.
Ich würde dem Unternehmen die Rückabwicklung aller Verträge anbieten (sofern das jetzt noch möglich ist), die Sachen dann in einen Karton packen und über die Versandkosten des Kartons nicht streiten.
Nein, der User hat nicht Recht. § 2 Ziffer 5 regelt nur die einmalige Teilnahmemöglichkeit, besagt aber nichts zur Verwendung des zur Recht erworbenen Gutscheins.ZitatHat der User Recht ? Ist laut § 2 Ziff.5 nur der Teilnehmer berechtigt den Gutschein einzulösen ? Ein Satz kann da doch nicht reichen oder ? :
Grundsätzlich kann man mit einem Satz durchaus Regelungen schaffen.
Aber: kannst Du ausschließen, dass alle von Dir eingesetzten Gutscheine von unterschiedlichen Personen entsprechend der Teilnahmebedingungen erworben wurden?
Berry
Mich würde interessieren, ob irgendwo etwas zur Übertragbarkeit steht. (Ich würde vermuten: Ja.)
Darüber hinaus würde ich mich interessieren, wo die Täuschungshandlung ist, wenn man fleißig auf den gleichen Namen und die gleiche Adresse bestellt und die das akzeptieren und liefern. Bei 90 Bestellungen kommt die Erklärung hier nicht in Frage, aber ich führe auch nicht Buch darüber, wo ich schon einmal was bestellt habe, um nicht in Betrugsverdacht zu kommen, wenn ich eine "Neukundenaktion" nutze. Ich erwarte eigentlich, dass das Vertragsangebot dann ggf. abgelehnt wird, und nicht, dass ich beliefert werde und nachher angezeigt.
@ methadir und berry danke erstmal für eure Antworten
@methadir
Am Ende der Email in der man den Gutschein erhält steht folgendes:
*Einlösbar innerhalb vier Wochen nach Erhalt auf www.redcoon.de. Der Gutschein kann nur einmal pro Person eingelöst werden und ist nicht mit weiteren Aktionen und Gutscheinen kombinierbar. Keine Barauszahlung, kein Weiterverkauf. Einlösung am Ende des Bestellvorgangs.
@ berry
ich verstehe nicht was du meinst mit dem Ausschließen... ich glaube ich stehe auf dem schlauch. Ich gehe auf jeden Fall davon aus, dass die Gutscheine durch reguläre Teilnahmen erworben wurden.
Zu diesem Thema nochmal : Muss ich dann nachweisen wo ich jeden einzelnen Gutschein herhabe im Ernstfall dann von Gericht? Oder ist der Anzeigesteller bzw. Staatsanwalt in der Beweispflicht? Danke für deine Sicht auf die Dinge, ich habe es auch mit meinem normalen Menschenverstand so verstanden, dass da auf jeden fall die einlösung nicht auf die einzelne Person die teilgenommen hat personalisiert ist.
Ich glaube, die Diskussion über den rechtmäßigen Erwerb und die Übertragbarkeit führt zu nichts.
Der Anbieter hat mE deutlich genug zum Ausdruck gebracht, dass ein Besteller nur einen Gutschein einlösen darf. Und der Anbieter wollte Käufer ausschließen, die mehrere Gutscheine einlösen (wobei es ziemlich egal ist, ob diese Gutscheine dann korrekt oder inkorrekt erworben wurden).
Der Anbieter hat die Kaufverträge nun angefochten, d.h. es kommt zur Rückabwicklung.
Bezahlen muss der Käufer die Ware nicht, er muss sie "nur" zurückgeben. Wenn der Käufer die Ware nicht mehr hat, dann steht er allerdings dumm da.
Über die Rücksendekosten würde ich auch keine Diskussion vom Zaun brechen wollen. Man muss den Anbieter ja nicht unbedingt provozieren, sonst hat man tatsächlich noch eine Anzeige am Hals. Von daher schließe ich mich Sir Berry an:
Zitat:Ich würde dem Unternehmen die Rückabwicklung aller Verträge anbieten (sofern das jetzt noch möglich ist), die Sachen dann in einen Karton packen und über die Versandkosten des Kartons nicht streiten.
ZitatÜber die Rücksendekosten würde ich auch keine Diskussion vom Zaun brechen wollen. Man muss den Anbieter ja nicht unbedingt provozieren, sonst hat man tatsächlich noch eine Anzeige am Hals. Von daher schließe ich mich Sir Berry an: :
Dem schließe ich mich an. Womit die Sache aber nach Redcoons aktueller Position nicht erledigt ist. Sie wollen ihm ja 13€ pro Artikel für die Retour in Rechnung stellen.
Deswegen würde ich das schon noch gerne zu Ende diskutieren.
Eigentlich (auch wenn ich keinem dazu raten würde, das Prozessrisiko einzugehen) bin ich nämlich anderer Meinung:
Zitat:Der Anbieter hat mE deutlich genug zum Ausdruck gebracht, dass ein Besteller nur einen Gutschein einlösen darf.
Hat er meiner Ansicht nach nicht.
In Frage kommen:
1.)
Zitat:In §2, Punkt 5 der Teilnahmebedingungen ist klar aufgeführt, dass jede Person nur einmalig an dem Gewinnspiel teilnehmen darf. Somit kann jeder Teilnehmer nur einen Gutschein erhalten ( in Höhe von 5 oder 10 Euro).
Er hat nur einmal teilgenommen. Die anderen Gutscheine hat er anders erhalten. Ob das wirksam ausgeschlossen ist, ist bisher unklar. Ggf. wäre der Anbieter auch in der Beweislast, falls es nicht ausgeschlossene Wege gibt, neben der Teilnahme einen Gutschein zu erhalten (z.B. geschenkt, wenn Verkauf und Tausch ausgeschlossen sind). Den zweiten Satz würde ich deswegen erstmal so nicht anerkennen.
2.)
Zitat:Gemäß unseren Gutscheinbedingungen , die ihnen per Mail mit Versendung des Gutscheincodes zugegangen sind, kann ein Gutschein nur einmal pro Person eingelöst werden.
Soweit ich verstanden habe, sind die Gutscheine personalisiert. Er hat also nciht EINEN Gutschein mehrmals eingelöst, sondern mehrere aus der gleichen Aktion. Ich kann auch einen 100€-Gutschein von Amazon zur einmal einlösen. Trotzdem kann ich mehrere 100€-Gutscheine kaufen und benutzen.
Schon zivilrechtlich geht Zweideutigkeit in der Regel zu Lasten des Verwenders.
Strafrechtlich kommt dann noch dazu, dass mir immer noch die Täuschung abgeht, jedenfalls solange er nicht z.B. mit unterschiedlichen (nichtexistenten) Vornamen bestellt hat usw.
-- Editiert von Methadir am 12.04.2017 16:22
-- Editiert von Methadir am 12.04.2017 16:23
Meiner Einschätzung nach hat diese Firma ausreichend deutlich gemacht, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen sie diese Gutscheinaktion veranstalten - und Du hast das vermeintlich smart & clever unterlaufen. Leider - aus Deiner Sicht lassen die das nicht mit sich machen.
Sie bauen Dir grad eine goldene Brücke, um aus der Nummer unbeschadet rauszukommen. Ich würde an Deiner Stelle diese Chance nutzen. Dies auch insbesondere deshalb, weil Dein Risiko bei einer Strafanzeige erheblich ist. Dann geht es um Strafe, Schadensersatz, Gerichtskosten ...
Ob ein Richter Deiner sehr speziellen Argumentation zu folgen bereit wär, halte ich für überaus fraglich.
Und ob Du, nebenbei erwähnt, tatsächlich im Ernstfall beweisen könntest, alle diese anderen Gutscheine von Dritten geschenkt bekommen zu haben - und nicht womöglich über eigene Mailaccounts erschwindelt - na, was meinst Du ...
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