Parkettboden durch Wasser beschädigt - Haftpflicht zahlt nur 20% der Reparatutkosten?!

21. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkettboden durch Wasser beschädigt - Haftpflicht zahlt nur 20% der Reparatutkosten?!

Als wir in Urlaub waren hat ein Freund von uns (der in unserer Mietwohnung war um die Pflanzen zu giessen) die Balkontür in Schlafzimmer offen gelassen und es hat reingeregnet. Dadurch ist ein Teil des Parkettbodens beschädigt worden.
Die Haftpflichtversicherung unseres Freundes will nur 20% der Reparaturkosten zahlen, mit der Begründung "Da der letzte Abschliff bereits fast 10 Jahre her ist, war die Abnutzung des Parketts bereits wieder gegeben. Wir gehen hier bei der Abrechnung von einem regelmäßigen Abschliff von 12 Jahren aus."
Die Abnutzung war doch nicht der Grund für due Reparatur, sondern der Wasserschaden (an zwei Stellen sind die Holzplatten rausgesprungen und auf einer ziemlich großen Fläsche ist das Holz aufgequollen). Hat also die Versicherung Recht? Wer zahlt den Restbetrag? Wir als Mieter waren mit dem Patkett vor diesem Vorfall zufrieden und hatten mit dem Vermieter keine Vereinbarung für einen baldigen Abschliff (wir sind erst zum 01.05.2016 in die Wohnung eingezogen). Erst durch das Wasserschaden, musste der Abschliff (im Rahmen der Reparaturatbeiten) stattfinden.
Was können wir hier machen? Wir haben nämlich die Rechnung schon bezahlt (der Schaden ist vom 25.09.2016 und die Versicherung hat uns erst heute am 21.12.2016 ihre Entscheidung mitgeteilt).

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

-- Editier von lookingforanswer am 21.12.2016 22:54

-- Editier von lookingforanswer am 21.12.2016 22:57

-- Editier von lookingforanswer am 21.12.2016 22:58

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17 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von lookingforanswer):
Wer zahlt den Restbetrag?

Im Zweifel ihr.


Was genau wurde denn wie genau repariert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das möchten wir vermeiden.
In der Rechnung steht Folgendes:
- Regiearbeiten: lose Stäbe nachkleben, Untergrund säubern, Klebereste entfernen, evtl. neue Stäbe verkleben
Sondermaß 14x2,5cm Eiche
- Parkett schleifen, Lack (ohne Abriebsfestigkeit), 4 Schleifgänge, 3 x Lack, Mindermenge -22qm

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#3
 Von 
Sir Berry
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau wurde denn wie genau repariert?


Ich glaube Harrys Frage zielte darauf ab, den Umfang der Arbeiten in Relation zum Schaden zu setzen.

Folglich müsste
Zitat (von lookingforanswer):
- Parkett schleifen, Lack (ohne Abriebsfestigkeit), 4 Schleifgänge, 3 x Lack, Mindermenge -22qm
hierzu eine Größenagabe in der Rechnung sein.

Oder wurde nur ein kleiner Teil hinter der Tür bearbeitet.

Berry

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Also den ersten Posten hätte ich glatt komplett gestrichen.
Was soll das mit "eventuell Stäbe verkleben"? Entweder da wurde was verklebt oder nicht, wenn die Rechnung erstellt wird, dann steht das fest.
Solche "eventuell"-Posten sind auf einem Angebot in Ordnung, auf einer Endabrechnung haben die nichts zu suchen.



Ersetzt wird nur der tatsächliche Schaden, bei Gegenständen ist das der Zeitwert, nennt sich auch "Abzug-Alt-für-Neu". Da kommt es darauf an, wie viele Schlefvorgänge dasParkett schon hinter sich hatte, wie verschlissen es schon war.

Wenn das nicht der letztmögliche Schleifvorgang war, würde ich die Versicherung mal darauf hinweisen, das die 20% für den Posten "Parkett schleifen" in Ordnung sind, aber für die Regiearbeiten nicht akzeptabel wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Lazyboy
Status: Lehrling (1026 Beiträge, 491x hilfreich)

20% Zeitwert (Anteil von der Rechung) ist bei 10 Jahre ohne Abschliff und entsprechenden noch höherem Gesamtalter durchaus realistisch angesetzt, wenn auch recht streng bewertet. Hier wäre also interessant, wie alt das Parkett war und wie teuer die Anschaffung war um sagen zu können, ob 20% der RG angemessen sind

Zitat:
Im Zweifel ihr

haben sie doch schon, die Frage wäre, hätten sie bezahlen müssen oder wäre nicht der Vermieter in der Pflicht gewesen?

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status: Student (2271 Beiträge, 715x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Vermieter in der Pflicht


So wäre es gewesen. Jetzt darf man schauen, was mit dem Geld ist.

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#7
 Von 
asd1971
Status: Student (2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Eins vornweg:

Es wird grundsätzlich der Zeitwert ersetzt. Bei Reparaturen kann es somit auch dazu kommen, dass Kosten reduziert bezahlt werden.

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#8
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Oder wurde nur ein kleiner Teil hinter der Tür bearbeitet.

Berry

Das bezieht sich auf die Gesamtfläsche des Zimmers, da man laut Parkettfirma keinen Teil des Bodens abschleifen kann. Die Regiearbeiten betreffen den Teil der beschädigt war. Das was die Versicherung zahlt ist knapp unter dem Betrag für die Regiearbeiten

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#9
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also den ersten Posten hätte ich glatt komplett gestrichen.
Was soll das mit "eventuell Stäbe verkleben"? Entweder da wurde was verklebt oder nicht, wenn die Rechnung erstellt wird, dann steht das fest.
Solche "eventuell"-Posten sind auf einem Angebot in Ordnung, auf einer Endabrechnung haben die nichts zu suchen.
.

So steht es aber leider auf der Rechnung und das hatten wir nicht bemerkt.

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#10
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Lazyboy):
Vermieter in der Pflicht


So wäre es gewesen. Jetzt darf man schauen, was mit dem Geld ist.


Dann werden wir mit dem Vemieter reden aber ich befürchte schon, dass wir bei ihn nichts erreichen werden

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#11
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Wenn das nicht der letztmögliche Schleifvorgang war, würde ich die Versicherung mal darauf hinweisen, das die 20% für den Posten "Parkett schleifen" in Ordnung sind, aber für die Regiearbeiten nicht akzeptabel wären.


Genau das habe ich mir auch gedacht, als ich die Rechnung Gestern genauer betrachtet habe.

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#12
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Dann wissen wir jetzt zumindest bescheid, dass die Versicherung nur einen Teil zahlt und das hier ein Widespruch keinen Sinn macht. Es bleibt jedoch mit denen zu klären, welchen Teil sie genau zahlen sollten. Mit dem Vermieter müssen wir auch klären, ob er die restlichen Kosten übernimmt.

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#13
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Eins vornweg:

Es wird grundsätzlich der Zeitwert ersetzt. Bei Reparaturen kann es somit auch dazu kommen, dass Kosten reduziert bezahlt werden.


Danke für die Info. Hätten wir das vorher nur gewusst

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status: Student (2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von lookingforanswer):
Zitat (von asd1971):
Eins vornweg:

Es wird grundsätzlich der Zeitwert ersetzt. Bei Reparaturen kann es somit auch dazu kommen, dass Kosten reduziert bezahlt werden.


Danke für die Info. Hätten wir das vorher nur gewusst


Was dann?

Auf den Kosten bleibt ihr ja so oder so sitzen.

1.: Vermieter muss das nicht bezahlen.
2.: Der Verursacher muss es bezahlen. Die Versicherung bietet 20 %. Ob es hier Sinn macht dagegen zu klagen ist fraglich, weil noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten dazu kommen.
3.: Den Verursacher zu verklagen macht keinen Sinn, weil die Versicherung ihn dann vertritt.

Fakt ist, dass auch ihr bei Schäden gegenüber dem Vermieter maximal für den Zeitwert haftet (auch wenn viele Vermieter hier gerne be*******n und denn Ersatz grundsätzlich wollen). Die Frage ist, ob ihr das Geld vom Vermieter kriegt.

Allerdings ist hierbei auch wiederum offen, ob er das muss - der Schaden wurde nie gemeldet. Somit kann er den Schaden auch nicht mehr überprüfen und entsprechend ggf. handeln.

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#15
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):

Allerdings ist hierbei auch wiederum offen, ob er das muss - der Schaden wurde nie gemeldet. Somit kann er den Schaden auch nicht mehr überprüfen und entsprechend ggf. handeln.


Der Schaden wurde dem Vermieter gemeldet und es wurde mit ihm abgestimmt, dass wir über die Haftpflichtversicherung des Verursachers gehen... (wir hatten leider keine Erfahrungen mit solchen Vorfällen undes ist für uns das erste Mal, dass wir etwas über die Haftpflichversicherung regeln lassen).

Ich befürchte also auch, dass wir leider den größten Teil der Kosten tragen werden. Wir versuchen es jedoch mit dem Vermieter, sobald wir die Antwort der Versicherung haben. Nachdem wir die Kosten schon bezahlt haben, haben wir eh nichts zu verlieren

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#16
 Von 
lookingforanswer
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
20% Hier wäre also interessant, wie alt das Parkett war und wie teuer die Anschaffung war um sagen zu können, ob 20% der RG angemessen sind?


Könnten wir vom Vermieter vermutlich erfahren aber ob sich das jetzt noch lohnt... Die Versicherung besteht auf die 20% (habe Heute mit denen telefoniert), allerdings werden sie noch prüfen, ob sich die 20% nur auf den Posten mit dem Abschliff bezieht (also nicht auf die Gesamtrechnung).

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#17
 Von 
asd1971
Status: Student (2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von lookingforanswer):
Zitat (von asd1971):

Allerdings ist hierbei auch wiederum offen, ob er das muss - der Schaden wurde nie gemeldet. Somit kann er den Schaden auch nicht mehr überprüfen und entsprechend ggf. handeln.


Der Schaden wurde dem Vermieter gemeldet und es wurde mit ihm abgestimmt, dass wir über die Haftpflichtversicherung des Verursachers gehen... (wir hatten leider keine Erfahrungen mit solchen Vorfällen undes ist für uns das erste Mal, dass wir etwas über die Haftpflichversicherung regeln lassen).

Ich befürchte also auch, dass wir leider den größten Teil der Kosten tragen werden. Wir versuchen es jedoch mit dem Vermieter, sobald wir die Antwort der Versicherung haben. Nachdem wir die Kosten schon bezahlt haben, haben wir eh nichts zu verlieren


Wieso werden immer nur Teile mitgeteilt?!

Wenn der Vermieter vorab informiert wurde, dann sieht die Sache anders aus. Der muss dann die Differenz Euch erstatten.

Das Problem ist: macht der das nicht, müsst ihr den verklagen.

Der Vermieter hat hier bewußt euch die Reparatur veranlasst, damit ihr eben hinterherlaufen müsst.

Ich würde dem Vermieter einen freundlichen Brief schreiben und mitteilen, dass die Haftpflicht nur den Zeitwert ersetzt hat und er möge bitte die Differenz an Euch rückerstatten.

Mal schauen was dann kommt.

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