JAV mit Abmahnung Kündigen ??

30. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
VanessaKK
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
JAV mit Abmahnung Kündigen ??

Guten Tag,
ich habe eine frage zum Kündigungsschutz der JAV
mit dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 15 Unzulässigkeit der Kündigung,
ist ja geregelt das ein JAV Mitglied den Kündigungsschutz genießt folgende Situation ist im Betrieb:

Das ersatzmitglied (schon tätig + Protokolliert) hat im laufe seiner Ausbildung 4 Abmahnungen bekommen für zuspät einreichen der Krankmeldung, vorzeitiges Verlassen des Berufsschulunterrichts ohne meldung und noch ein weiteres

Laut dem BGB exestiert kein Wichtiger Grund für eine Kündigung.

Kann der Betrieb dennoch eine Übernahme des JAV Mitglieds verweigern?

Danke im vorraus
Gruß




5 Antworten
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status: Praktikant (597 Beiträge, 528x hilfreich)

Der AG hat nach §78a Abs. 4 BetrVG die Möglichkeit das vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen. Mit seinen 4 Abmahnungen steht man auf den ersten Blick erstmal nicht so gut da.

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#2
 Von 
HeHe
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

Abmahnungen in der Vergangenheit rechtfertigen keine Verweigerung der Übernahme. Ansonsten sind die Gründe für eine NIchtübernahme beim Arbeitsgericht zu beantragen, wenn z. B. Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem AG unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann (§ 78a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BetrVG ), z. B. dann, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses im Betrieb des Arbeitgebers kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation dauerhaft beschäftigt werden kann - aber nicht Abmahnung wg. Fehlzeiten.

Eine Abmahnung ist eine "gelbe Karte" mit Androhung der "Roten", falls ein Fehlverhalten nicht eingestellt wird.

Aber auch ein JAV-Mitglied kann sich nicht alles erlauben, es ist nur sehr wichtig, die Form der Abmahnungen und Kündigungen genauestens einzuhalten, damit eine solche rechtlichen Bestand hat.
Eine außerordentliche Kündigung von JAV-Mitgliedern setzt einen wichtigen Grund im arbeitsvertraglichen Bereich voraus, der eine schwerwiegende Verletzung von Arbeitnehmerpflichten darstellt - wie grundsätzlich im Berufsausbildungsverhältnis.
Z.B. erhebliche Urlaubsüberschreitungen, Diebstahlshandlungen oder Unterschlagungen , Tätlichkeiten gegen Vorgesetzte oder Arbeitskollegen, unberechtigte Arbeitsverweigerungen, usw.

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#3
 Von 
VanessaKK
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Arbeitgeber hat mir nicht 3 Monate vor ende meiner Ausbildung mitgeteilt das er mich nicht übernehmen möchte. Wenn es jetzt zu einem Rechtsstreit kommt, was mach ich während der Zeit ?

Also bei den JAV Seminaren hat man uns geraten 2-3 Tage erst vor der Schriftlichen den Antrag auf weiterbeschäftigung einzureichen, geh ich dann nach der Prüfung einfach Arbeiten ??

Gruß Vanessa

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#4
 Von 
asd1971
Status: Student (2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von guest-12331.05.2016 15:25:27):
Der AG hat nach §78a Abs. 4 BetrVG die Möglichkeit das vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen. Mit seinen 4 Abmahnungen steht man auf den ersten Blick erstmal nicht so gut da.


Vor allem, weil offensichtlich der Azubi sich nicht mal gebessert hat! Da fehlt mir auch das Verständnis.

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#5
 Von 
asd1971
Status: Student (2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Btw.: ein normaler Mitarbeiter wäre aufgrund der genannten Punkte wohl schon gekündigt worden, weil unverbesserlich.

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