Hallo,
bräuchte schnellstmöglich ein paar gute Ratschläge.
Meine Situation:
Bin seit 2,5 Monaten nach mehrmonatigem Hartz IV Empfängerdasein als Softwareentwickler und Berufseinsteiger bei einer großen grünen Firma (die mit den Hühnern) als Softwareentwickler eingestellt worden.
Gestern (26.07.06) wurde mir nun in einem Mitarbeitergespräch von meinem Chef offeriert, dass ich die Wahl hätte, binnen der nächsten 2 Wochen selbst zu kündigen oder in 4 Wochen von der besagten Firma gekündigt zu werden.
Begründung: Sie bräuchten jemanden mit mehr Erfahrung, die ich wohl in einem Jahr auch hätte, aber die Firma leider nicht so viel Zeit aufbringen könnte, jemanden so anzulernen.
Arbeitsvertrag war unbefristet mit normaler zweiwöchiger Kündigunsfrist in der Probezeit.
Nun meine Fragen in Bezug auf Arbeitsrecht, AA und „Lebenslaufimage“:
1. zu was soll ich mich entscheiden und warum?
- kündigen,
- gekündigt werden od.
- Aufhebungsvertrag?
2. gibt es überhaupt ein Recht auf Arbeitslosengeld oder bekomme ich wieder Hartz IV ?
3. wie kann ich diesen ungünstigen Sachverhalt am besten in zukünftigen Bewerbungsschreiben bzw. Bewerbungsgesprächen verargumentieren?
4. Da zurzeit fast 4 infragekommende Jobs in der gleichen Firma ausgeschrieben sind (passen auch besser zu meinen Fähigkeiten), hätte ich Interesse, mich intern zu bewerben. Wie stelle ich das am Besten an?
- normal auf die Stelle bewerben
- meinen Chef bitten mich weiterzuempfehlen
- zum Teamleiter der neu ausgeschriebnen Stelle gehen und anfragen?
- oder gar sich beim Betriebsrat erkundigen?
Bin für jeden Tipp dankbar
Kündigen oder gekündigt werden während der Probezeit?
Wenn überhaupt lass dir kündigen.
Bei Aufhebungsvertrag o. Selbstkündigung gibt es eine Sperrzeit vom Amt.
Die Zeit um Ansprüche für Alg.1 ist zu kurz.
Was die anderen jobs in der Firma anbelangt: Wenn es einen Personalchef gibt würde ich persönlich mich direkt mit diesem in Verbindung setzen.
im Lebenslauf kann man eine Eigenkündigung normalerweise besser verkaufen.
Fürs Arbeitslosengeld ist das aber von nachteil. Hier ist durch eine Eigenkündigung mit der Sperre zu rechnen.
Was die intern ausgeschriebenen Stellen angeht:
Hier würde ich direkt zur Personalabteilung gehen und nachfragen.
Was soll da der Betreibsrat machen?
Aber ich würde mir keine großen Hoffnungen machen.
Wenn die Erfahrung durch Arbeitslosigkeit für den einen Job nicht reicht,dann wohl auch nicht für den nächsten Job.
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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
Habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und wie könnte es bestenfalls geschrieben sein um die kurze Arbeitsdauer zu begründen? Könnte meinem Chef dann (hoffe ich) in diese Richtung lenken
Die Idee, es innerhalb der Firma zu versuchen, halte ich erst mal für besser (zumindest einen Versuch wert), als sich gleich 'freiwillig' wieder in die Arbeitslosigkeit zu begeben. Ist halt die Frage wie du die überzeugen kannst, dass du auf einer der anderen Stellen für die noch gute Dienste leisten kannst.
MfG
Dein Arbeitgeber wusste doch bereits bei deiner Einstellung um deine geringe bzw. nicht vorhandene Berufserfahrung, also was ist das denn für ein Argument. Der Beschäftigungszeitraum für den Anspruch auf ALG I ist nach meiner Auffassung nicht gegeben. Ich würde an deiner Stelle so schnell als möglich ein Gespräch mit dem Personalleiter führen, um eine Lösung herbeizuführen, die zum Ziel haben sollte, dass du im Unternehmen weiter arbeiten kannst. Eventuell gibt es ein Förderprogramm, durch das deine Arbeit subventioniert werden kann (vor ein paar Jahren gab es einmal das Programm "Kapital für Arbeit").
1)nicht selber kündigen (wg.sperre)außer sie haben was neues.
2)sie werden wieder als harzIV berechnet
3)interne bewerbung in der firma immer machen.(auch später wenn sie da nicht mehr arbeiten-alle abt.auf schreiben die für sie interessant sind.
4)persönlich in den abt.vor sprechen
5)arbeitszeugnis für diese kurze zeit einfach fragen.
6)so habe ich es mal gemacht:arbeitsamt schon mal bescheid gesagt das ich gekündigung werde-und den grund angeben (also das gespräch mit dem chef)
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"Es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas d"
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