Haus - alte Scheune Kaufen aber Baugenehmigung abgelaufen?!

27. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb417712-68
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Haus - alte Scheune Kaufen aber Baugenehmigung abgelaufen?!

Hallo zusammen,
Wir wollen uns gern ein Haus kaufen und wir haben eins in Aussicht wo allerdings die Baugenehmigung abgelaufen ist! Es Handelt sich um eine alte Scheune die kernsaniert wurde und zu einem Ein- Zweifamilienhaus um gebaut wurde.
Eine Rohbauabnahme ist vorhanden nur die Baugenehmigung ist abgelaufen. Seid wann werden wir wohl erst morgen erfahren!
Wir haben nicht wircklich Erfahrung mit sowas und musten uns bis lang mit sowas nicht auseinander setzen :/
Worauf muss nun geachtet werden, sollte man generell die Finger von sowas lassen?

Ich danke euch schon mal ganz herzlich für die Infos :)

Klein Sani

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5 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Eigentlich kauft man einen Haufen Bauschutt den man nach Kauf auf eigenen Kosten entsorgen muss.
Das sollte man bei der Preisfindung und Kaufentscheidung berücksichtigen.


Wenn man kauft weil behauptet wird das eine gültige Genehmigung vorliegt, dann sollte im Vertrag eine Klausel stehen, das man die im Original bei Kaufpreiszahlung bekommt.


Zuvor sollte ein Sachverständiger den Bau auf Mängel prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb417712-68
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)

Verstehe ich nicht so ganz mit dem bauschut :/
Das Haus ist fertig ^^ es muss nur noch renoviert werden und 2 Badezimmer fertig gestellt werden!
Wände, verrohrung und Elektronik ist fertig!
Einzige Manko im EG muß noch der Boden eingegossen Werden!

LG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Ohne gültige Baugenehmigung ist das Haus nicht mehr wert als Bauschutt.

Denn damit ist es ein Schwarzbau, der jederzeit per behördlicher Verfügung abgerissen werden muss. Auf Kosten des Eigentümers.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hausfrau66
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 839x hilfreich)

Hallo,

wie lange die Baugenehmigung gilt, ist vom Bundesland abhängig und steht meist auch in der Baugenehmigung drin. Meistens 5 Jahre Gültigkeit, welche man vor dem Ablauf der Genehmigung noch einmal verlängern kann. Man kann die Arbeiten auch zwischendrin unterbrechen.
Als Beipiel - in Sachsen ist dies im § 73 der Bauordung nachzulesen.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, die Finger davon lassen. Niemals ein nicht genehmigtes Haus kaufen.

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