Haus gekauft - Probleme mit Baugenehmigung

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
phoenix20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus gekauft - Probleme mit Baugenehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben vor drei Monaten ein Neubau-Einfamilienhaus von einem Bauträger gekauft. Auf dem Grundstück, auf dem früher eine größere Villa stand (inzwischen abgerissen), sollen jetzt 6 Einfamilienhäuser entstehen.

Beim Kauf gab es noch keine Baugenehmigung. Allerdings gab es damals - laut Bauträger - eine Vorgenehmigung. Die finale Baugenehmigung sollte bis spätestens 03.06.2013 erteilt werden. Es gab bereits Gespräche mit Bau-Ausschuss-Leitung und dem Bürgermeister.

Nun gab es bei der Bau-Ausschuss-Sitzung am 03.06.2013 wohl bereits zum zweiten Mal Streit zwischen Bauträger und Stadt und die Baugenehmigung wurde wieder nicht erteilt. Es besteht inzwischen wohl sogar die Möglichkeit, dass keine Baugenehmigung mehr erteilt wird.

Uns wurde die Baufertigstellung vom Bauträger bis zum 31.03.2014 garantiert, sie darf max. um 3 Monate überzogen werden. An den Bauträger direkt haben wir noch nichts bezahlt (geht nach Baufortschritt und der ist bei 0).


Was können wir als Käufer nun tun, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird. Welche Rechte haben wir?
- können wir auf den Bau des gekauften Hauses bestehen (notfalls auf einem anderen Gründstück)?
- können wir den Vertrag mit ihm kündigen, wenn er nicht innerhalb der nächsten Monate mit dem Bau beginnt?
- falls er nicht bauen kann, bekommen wir alle bisher entstandenen Kosten erstattet (Notar, Grunderwerbssteuer, Grundbuchamt)

Wir haben auch ein Bankdarlehen abgeschlossen. Würden wir da rauskommen, wenn das Haus (auf das ist die Grundschuld eingetragen) nicht gebaut werden würde?

Ich wollte mich nur vorerst etwas informieren, weil wir dem Bauträger jetzt noch 2 Wochen eingeräumt haben, die Sache zu klären, bevor wir zu einem Anwalt gehen...

Verbaut?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke, der Bauträger hat grob fahrlässig gehandelt
wenn er ein Hausgrundstück anbietet, wo weder ein
gültiger Bebauungsplan, noch eine Baugenehmigung
vorliegt.Ich denke, er muß Schadensersatz leisten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119476 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Welche Rechte haben wir?

Als erstes hätte man das Recht mal den Vertrag zu lesen, ob dort etwas von Schadensersatz steht und ob solche Probleme wie hier geschildert dort irgendwo berücksichtigt werden.

Desweiteren sollte man nachlesen ob nicht noch irgendwo irgendwie ein Vorbehalt bezüglich der Baugenehmigung/des Bebauungsplanes formuliert ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Und mit der Bank - da könnte es düster für euch aussehen, je nach Vertragsgestaltung.
Wurde denn beim Notar auf die Gefahr eines "Nichtbaues" hingewiesen, wenn es nicht genehmigt wird?.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go447527-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Der Beitrag ist zwar älter dennoch hoffe ich dass jemand antwortet.
Wie ist es ausgegangen? Stecken in ei er ähnlichen Situation und würden uns über Austausch freuen.

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, ob sich nach 3 Jahren der User hier nochmals meldet, ist ungewiss. Du kannst Deine Situation gerne näher schildern. So pauschal wird Keiner antworten. Eine Vorgenehmigung gibt es nicht. Wahrscheinlich handelte es sich um einen Bauvorbescheid, welchen man vor Einreichen der Baugenehmigung beantragen kann. Darin werden meist nur die Fragen beantwortet, welche man stellt und nicht alle Ämter beteiligt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go447527-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Also unsere Situation ist fast identisch mit der des Threaderstellers. Nur das uns gesagt worden ist es läge eine Genehmigung vor. Wir wurden quasi belogen. 1 Woche nach Notar und Bank kam dann die große Überraschung: Die Genehmigung wird abgelehnt. Die Häuser müssen kleiner werden sonst überschreiten sie das Baufenster.
Mich ineressiert auch in erster Linie ob wir aus dem Vertrag kommen und vor allem ob wir Recht auf Schadensersatz haben. Natürlich ist unsere Anwältin da auch schon dran aber ich denke es dauert noch ehe sie uns genaueres sagen kann.

Es wird jetzt eine neue Genehmigung ei gereicht das zieht sich aber natürlich wieder. Im Vertrag ist ein Fertigstellungsdatum eingetragen. Hat das dann überhaupt noch Gültigkeit ? Ist nicht der ganze Vrrtrag nichtig bei einem neuen Haus?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119476 Beiträge, 39731x hilfreich)

Da wir nicht mal ansatzweise irgendetwas über die Inhalte der vertraglichen Vereinbarungen wissen, wird man da nicht zielführen drüber diskutieren können.


Grundsätzlich sind aber Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung und auch Schadenersatz möglich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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