Hallo,
folgende Situation und ich wäre dankbar für Rat.
Ich habe heute von meiner Schwester die Info erhalten dass Sie einen Brief von der Stadt erhalten hat.
Demnach wurde bereits Mitte November meine Mutter tot in Ihrer Wohnung aufgefunden und aus Kostengründen anonym (!) eingeäschert laut Schreiben.
Sie soll sich nun äußern bezüglich der Beerdigungskosten.
Also zum einen bin ich total perplex und überfordert mit der Situation.
Woran kann es liegen dass Ich his heute keine offizielle Nachricht erhalten habe, meine Schwester die weiter weg wohnt aber schon, auch wenn erst nach ganzen Acht Wochen? Ich würde das gerne verstehen. Mir wurde doch die Möglichkeit genommen mich zu verabschieden.
Ansonsten weiß ich jetzt grad nicht wie ich mich verhalten soll und welche Pflichten ich nun habe und was zu tun ist. Ich muss dazu sagen dass der Kontakt nie gut war und ich und meine Geschwister die Kindheit im Heim verbracht haben.
Ich möchte das Erbe, auch weil sie Schulden hat ausschlagen. Dies soll man wohl binnen sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Todes beim Nachlassgericht veranlassen, so viel weiß ich schonmal. Aber der tot meiner Mutter ist nun Acht Wochen her, wie Beweise ich denn dass ich davon erst Heute erfahren habe?
Und meine Schwester ist mittellos und kann die Bestattungskosten nicht zahlen.
Muss ich mich da jetzt bei der Stadt melden (Das Schreiben samt Kontaktdaten liegt mir ja vor) oder sollte ich einfach abwarten ob dann an mich herangetreten wird?
Macht es in der Situation die ich hier geschildert habe, aktuell Sinn zeitnah einen Rechtsanwalt aufzusuchen?
Fragen über Fragen...Danke für die Antworten
-- Editiert von User am 27. Januar 2024 20:26
Mutter vor acht Wochen gestorben. Ich wurde nicht informiert
27. Januar 2024
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Frage vom 27. Januar 2024 | 20:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter vor acht Wochen gestorben. Ich wurde nicht informiert
Notfall? Mehr lesen!
#1
Antwort vom 27. Januar 2024 | 20:37
Von
Status: Richter (8467 Beiträge, 4624x hilfreich)
ZitatWoran kann es liegen dass Ich his heute keine offizielle Nachricht erhalten habe, meine Schwester die weiter weg wohnt aber schon, auch wenn erst nach ganzen Acht Wochen? Ich würde das gerne verstehen. Mir wurde doch die Möglichkeit genommen mich zu verabschieden. :
Woher sollen wir das wissen?
Zitat:Die Ausschlagung kann auch bei jedem Notar vorgenommen werdenAber der tot meiner Mutter ist nun Acht Wochen her, wie Beweise ich denn dass ich davon erst Heute erfahren habe?
Man muss gar nichts "beweisen". Man gibt an, wann genau man vom Tod der Mutter erfahren hat und gut ist.
Zitat:Muss ich mich da jetzt bei der Stadt melden (Das Schreiben samt Kontaktdaten liegt mir ja vor) oder sollte ich einfach abwarten ob dann an mich herangetreten wird?
Vogel Strauß Taktik? Als Kind hat man die Bestattungskosten auch dann zu übernehmen, wenn man ausgeschlagen hat. Was spricht dagegen, sich mit dem Amt in Verbindung zu setzen?
Zitat:Macht es in der Situation die ich hier geschildert habe, aktuell Sinn zeitnah einen Rechtsanwalt aufzusuchen?
Nein, es fallen nur unnötige Kosten an.
#2
Antwort vom 27. Januar 2024 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
ZitatWoran kann es liegen dass Ich his heute keine offizielle Nachricht erhalten habe, :
Keine Ahnung.
Woran liegt es denn, dass Du 8 Wochen nicht bemerkt hast, dass Deine Mutter verstorben ist.
ZitatMuss ich mich da jetzt bei der Stadt melden (Das Schreiben samt Kontaktdaten liegt mir ja vor) oder sollte ich einfach abwarten ob dann an mich herangetreten wird? :
Du musst Dich nicht melden, allerdings solltest Du Dich darauf einstellen, dass die Stadt demnächst auf Dich zukommt und von Dir die Übernahme der Beerdigungskosten verlangt.
ZitatMacht es in der Situation die ich hier geschildert habe, aktuell Sinn zeitnah einen Rechtsanwalt aufzusuchen? :
Und was soll der machen?
#3
Antwort vom 27. Januar 2024 | 20:51
Von
Status: Unbeschreiblich (40793 Beiträge, 14419x hilfreich)
1. Erbe ausschlagen.
2. Abwarten, ob sich die Kommune meldet, wegen der Beerdigungskosten. Oder sich in Verbindung setzen.
3. Aufhören, sich zu wundern. Wenn jemand wie hier offensichtlich isoliert und völlig allein verstirbt, dann übernimmt die Kommune die Verpflichtungen, die nach Gesetz vorliegen. Dazu gehört die zügige Abwicklung eines Todesfalls, schon aus Gründen der Hygiene. Da haben alle Länder bei uns Regelungen. Und - die Ämter müssen sich nicht um fehlende familiäre Kommunikation kümmern. Man wird Dir aber auf Rückfrage erklären, wo in etwa auf dem Friedhof Deine Mutter liegt. Du kannst die Abschiednahme auf dem Friedhof also nachholen.
wirdwerden
#4
Antwort vom 27. Januar 2024 | 21:23
Von
Status: Beginner (144 Beiträge, 31x hilfreich)
ZitatUnd meine Schwester ist mittellos und kann die Bestattungskosten nicht zahlen. :
Muss ich mich da jetzt bei der Stadt melden (Das Schreiben samt Kontaktdaten liegt mir ja vor) oder sollte ich einfach abwarten ob dann an mich herangetreten wird?
Stichwort: Finanzielle Unzumutbarkeit
Wenn die zur Zahlung verpflichtete Person nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Bestattung zu bezahlen, so kann er bzw. sie einen Antrag zur Kostenübernahme beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt bezahlt dann eine vergleichsweise bescheidene Bestattung (Anm.: ist bereits erfolgt) des Verstorbenen. Gibt es ein Erbe, so muss die Bestattung hiervon bezahlt werden.
Einen solchen Antrag können nicht nur Sozialhilfeempfänger:innen, sondern zum Beispiel auch Personen mit kleiner Rente oder geringem Einkommen stellen. Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Geldbetrag, ab dem die Bestattung finanziell unzumutbar ist. Stattdessen werden die Fälle individuell geprüft.
Die Kostenübernahme kann auch im Nachhinein beantragt werden.
#5
Antwort vom 28. Januar 2024 | 10:16
Von
Status: Lehrling (1818 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatDemnach wurde bereits Mitte November meine Mutter tot in Ihrer Wohnung aufgefunden und aus Kostengründen anonym (!) eingeäschert laut Schreiben. :
Du meinst wahrscheinlich, dass sie anonym beigesetzt wurde. Das ist halt die günstigste Art der Beisetzung, und wird m.W. immer so gehandhabt, wenn keine Angehörigen vorhanden bzw. greifbar sind.
ZitatWoran kann es liegen dass Ich his heute keine offizielle Nachricht erhalten habe, meine Schwester die weiter weg wohnt aber schon, auch wenn erst nach ganzen Acht Wochen? Ich würde das gerne verstehen. :
Kann ich leider nicht beantworten.
ZitatMir wurde doch die Möglichkeit genommen mich zu verabschieden. :
Das kann passieren, wenn man keinen Kontakt hat.
ZitatMacht es in der Situation die ich hier geschildert habe, aktuell Sinn zeitnah einen Rechtsanwalt aufzusuchen? :
Was soll denn ein Rechtsanwalt in diesem Fall ausrichten?
#6
Antwort vom 28. Januar 2024 | 10:36
Von
Status: Richter (8907 Beiträge, 1895x hilfreich)
ZitatMir wurde doch die Möglichkeit genommen mich zu verabschieden. :
Zitatch muss dazu sagen dass der Kontakt nie gut war und ich und meine :
Da haben Sie ihren Grund, so traurig es auch klingt. Bei mehr Kontakt hätte man es früher erfahren oder hätte Ihre Kontaktdaten in der Wohnung hinterlegt o.ä.
#7
Antwort vom 28. Januar 2024 | 12:29
Von
Status: Senior-Partner (6868 Beiträge, 1581x hilfreich)
ZitatIch habe heute von meiner Schwester die Info erhalten dass Sie einen Brief von der Stadt erhalten hat. :
Demnach wurde bereits Mitte November meine Mutter tot in Ihrer Wohnung aufgefunden und aus Kostengründen anonym (!) eingeäschert laut Schreiben.
Die Mutter scheint also so gut wie keine Sozialkontakte gehabt zu haben, auch nicht zu ihren Kindern.
Zitat:Sie soll sich nun äußern bezüglich der Beerdigungskosten.
Logisch.
Zitat:Woran kann es liegen dass Ich his heute keine offizielle Nachricht erhalten habe, meine Schwester die weiter weg wohnt aber schon, auch wenn erst nach ganzen Acht Wochen?
Die Bestattungskosten sind von den Erben zu zahlen. Gibt es keine (weil die gesetzlichen Erben z.B. das Erbe ausgeschlagen haben), sind sie von denen zu zahlen, die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig waren bzw. gewesen wären.
Beides sind hier die Kinder. Die Kinder sind gesamtschuldnerisch für die Bestattungskosten zuständig, die Gemeinde wendet sich an den ersten davon, den sie ausfindig machen kann und sagt schlicht: gibtr's mehrere Kinder, dann sollen die das untereinander regeln.
Zitat:Ich würde das gerne verstehen. Mir wurde doch die Möglichkeit genommen mich zu verabschieden.
Gegenfrage: wie kann es passieren, daß Ihre Mutter tot in ihrer Wohnung aufgefunden und nach einigen Tagen bestattet wird, ohne daß Sie davon etwas mitbekommen haben? Wie oft hatten Sie Kontakt zu Ihrer Mutter? Einmal im Jahr? Oder regelmäßig?
Die Bestattung muss innerhalb weniger Tage vorgenommen werden, das regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer. Meistens sind es maximal 10 Tage. Wenn bis dahin die Bestattungspflichtigen gefunden und kontaktiert werden können, muss das die Gemeine veranlassen. Die muss es kostengünstig machen.
Zitat:Ansonsten weiß ich jetzt grad nicht wie ich mich verhalten soll und welche Pflichten ich nun habe und was zu tun ist. Ich muss dazu sagen dass der Kontakt nie gut war und ich und meine Geschwister die Kindheit im Heim verbracht haben.
Das erklärt einiges.
Zitat:Ich möchte das Erbe, auch weil sie Schulden hat ausschlagen. Dies soll man wohl binnen sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Todes beim Nachlassgericht veranlassen, so viel weiß ich schonmal.
Ja.
Zitat:Aber der tot meiner Mutter ist nun Acht Wochen her, wie Beweise ich denn dass ich davon erst Heute erfahren habe?
Es reicht erstmal, das zu erklären.
Zitat:Und meine Schwester ist mittellos und kann die Bestattungskosten nicht zahlen.
Dann muss sie auch nicht. Aber der Sohn muss es ggf.
Zitat:Muss ich mich da jetzt bei der Stadt melden (Das Schreiben samt Kontaktdaten liegt mir ja vor)
Das sollten Sie unverzüglich machen.
Zitat:Macht es in der Situation die ich hier geschildert habe, aktuell Sinn zeitnah einen Rechtsanwalt aufzusuchen?
Wenn das Nachlassgericht sagt, das Erbe könne wegen Fristablauf nicht mehr ausgeschlagen werden: auf jeden Fall. Dann kommt eine Nachlassinsolvenz in Frage, so daß die Schulden aus dem Erbe auf den Nachlass begrenzt werden.
Wenn das Nachlassgericht sagt: ist okay, Erbausschlagung ist zur Kenntnis genommen und dokumentiert, dann braucht man m.E. erstmal keinen Anwalt.
Für die Bestattungskosten sind die Kinder zuständig, sofern diese wirtschaftlich ausreichend leistungsfähig sind. Wenn die Tochter mittellos ist, der Sohn aber ausreichendes Einkommen dafür hat, dann muss der Sohn allein die Bestattungskosten bezahlen. In diesem Fall also: der Gemeinde ersetzen.
#8
Antwort vom 28. Januar 2024 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)
ZitatWoran liegt es denn, dass Du 8 Wochen nicht bemerkt hast, dass Deine Mutter verstorben ist. :
Steht doch im EP
ZitatIch muss dazu sagen dass der Kontakt nie gut war und ich und meine Geschwister die Kindheit im Heim verbracht haben. :
ZitatWoran kann es liegen dass Ich his heute keine offizielle Nachricht erhalten habe, meine Schwester die weiter weg wohnt aber schon, auch wenn erst nach ganzen Acht Wochen? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatMir wurde doch die Möglichkeit genommen mich zu verabschieden. :
Ja, abe die hat man ja sich selber genaommen.
Zitatwie Beweise ich denn dass ich davon erst Heute erfahren habe? :
In der Regel benötigt man da erst mal keine Beweise.
Und erst mal dürfte die Gegenseite die Beweislast tragen.
Ansonsten sollte man in der Tat schon mal überlegen, was man den so an Beweisen hat.
ZitatMuss ich mich da jetzt bei der Stadt melden (Das Schreiben samt Kontaktdaten liegt mir ja vor) oder sollte ich einfach abwarten ob dann an mich herangetreten wird? :
Da sehe ich kein "muss".
Aber es wäre nur ein verschieben des unabänderlichen.
ZitatMacht es in der Situation die ich hier geschildert habe, aktuell Sinn zeitnah einen Rechtsanwalt aufzusuchen? :
Kommt ganz darauf an, mit was man den Anwalt zu beauftragen gedenkt, was man denkt das dieser machen könnte.
#9
Antwort vom 29. Januar 2024 | 08:09
Von
Status: Richter (8467 Beiträge, 4624x hilfreich)
ZitatWenn das Nachlassgericht sagt, das Erbe könne wegen Fristablauf nicht mehr ausgeschlagen werden: :
Das NG sagt gar nichts. Die Ausschlagungserklärung wird lediglich entgegengenommen.
Ob die Ausschlagungserklärung "gültig" ist. Wird nur in einem Erbscheinsverfahren geprüft.
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