Mutter plötzlich gestorben, was nun?

25. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Serina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter plötzlich gestorben, was nun?

Hallo,
leider ist die Mutter einer Freundin plötzlich verstorden und nun ist diese (19) mit ihrem Halbbruder (7) alleine in der wohnung der mutter und soll diese nun innerhalb von einem halben Jahr verlassen, das wurde so mit den vermietern vereinbart.
Mein problem ist nun, das der Bruder ihr halb bruder ist und sie die pflegeschaft übernimmt, das jugendamt aber die vormundschaft übernimmt.
Wie sieht es denn nun mit der gesamten sitauton aus, kann sie in eine andere stadt ziehen und der vormund wird gewechselt?
Meine zweite Fragen, sie hat das erbe ihrer mutter ausgeschlagen. kann sie jetzt ihre eigenen möbel und die ihres Bruders mit in die neue wohnung nehmen oder bekommt sie da noch pobleme?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen und mir gute tipps geben, wie wir uns weiter verhalten sollen.
Ein herzliches Danke...




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 440x hilfreich)

Das Eigentum der Kinder bleibt von dem Todesfall natürlich vollkommen unberührt, gehört ihnen also weiterhin. Im Zweifel könnte es aber Beweisprobleme geben, wem nun was gehört hat(te).

Die Frage wegen der Vormundschaft wäre beim Familienrecht viel besser aufgehoben.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Wechselt eine Familie den Wohnort, dann wechselt das Jugendamt mit, ich denke, das wird auch hier der Fall sein.
Haben die beiden daran gedacht, Halbwaisenrente zu beantragen?

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#3
 Von 
Serina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für die beantwortung oder teilnahme an unserer problematik.
Habe dieses problem auch im familienrecht gestellt, weil ich mir nicht ganz sicher war, wo es genau hingehört, da sich ja alles ein bisschen vermischt.

Danke, dann schauen wir mal, was die nachlassverwaltung alles an eigentum der beiden kinder anerkennt.

schönes wochenende...

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