mutter

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Budda123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
mutter

Meine Mutter hat sich 2004 bei ihrer Schwester 1000€ geliehen
Ich und meine Schwester haben dafür unterschrieben im Falle das meiner Mutter was passiert zahlen wir es zurück
Jetzt ist die Schwester von meiner Mutter gestorben und ihre Tochter will jetzt das Geld von uns beiden da meine Mutter Hartz 4 Empfängerin ist und das Geld nicht zurückzahlen kann




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Vorliegend handelt es sich um ein Darlehensvertrag. Sofern diesbezüglich keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde, muss zur Fälligkeit das Darlehens dieses erst einmal gekündigt werden.

Die Kündigung des Darlehens können selbstverständlich auch die Erben aussprechen. Allerdings müssen die Erben den Nachweis erbringen, dass sie tatsächlich Erben geworden sind.

Hiernach wäre zu überprüfen, ob die Unterschriften (selbstschuldnerische) Bürgschaften begründen können.

Was genau wurde denn unterschrieben?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 19.11.2019 13:18

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#2
 Von 
Budda123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich xxl habe heute am 26.7.2004 meiner Schwester 1000€ verliehen ,Zinszahlung wurde nicht Vereinbart.
Meine Schwester verpflichtet sich sobald sie eine Arbeitsstelle hat den Betrag in raten zurückzuzahlen.
Sollte meiner Schwester etwas zustoßen ,verpflichten sich ihre Töchter xxl und xxl den Betrag zurückzuzahlen
So lautet der Vertrag

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Der Mutter ist ja nichts zugestoßen, so dass Du und Deine Schwester nicht rückzahlungspflichtig geworden seid. Die Tante mag sich an die Mutter halten, jedoch auch nur dann, sobald sie wieder einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

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