Pflichtteilverzichtvertrag / Mutter gestorben, keinen Kontakt zum Vater

22. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go498118-39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilverzichtvertrag / Mutter gestorben, keinen Kontakt zum Vater

Moin,

vielleicht kann mir jemand hier einen kurzen Rat geben. Kurz zu den Eckdaten:

Bin 26 Jahre alt, habe 2015 meine Ausbildung beendet und seitdem Kaufmann im Großhandel. Meine Mutter ist 2013 an Krebs verstorben, meinen Vater habe ich noch nie gesehen. Mit meinem Vater hatte ich bis jetzt 3-4 mal Briefkontakt, wenn es darum ging, mir Unterhalt zu bezahlen. Er lebt weiterhin in Hessen (dort bin ich geboren, seit 1997 lebe ich allerdings in Hamburg), ist dort seit 20 Jahren verheiratet und hat zwei weitere Kinder.

Sein Anwalt hat mir jetzt einen Brief geschrieben, in dem er mich bittet, einen Pflichtteilsverzichtsvertrag zu unterzeichnen. Im Gegenzug würde er mir unmittelbar eine Summe von 12.500,- € zahlen. Da ich ohnehin nichts (mehr) mit ihm zu tun haben möchte, kommt mir das eigentlich sehr gelegen. Wäre es zu blauäugig diesen Vertrag (nach Zusendung und Prüfung des Entwurfs) zu unterschreiben? Muss ich mir einen Anwalt nehmen?

Gruß und vielen Dank im Voraus!

Mario

-- Editiert von go498118-39 am 22.08.2018 14:07

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wäre es zu blauäugig diesen Vertrag (nach Zusendung und Prüfung des Entwurfs) zu unterschreiben? Keine Ahnung - es kann hier keiner wissen, wie hoch der Pflichtteil ggf. wäre, zumal der sich ja nach dem bemißt, das Ihr Vater am Tage seines Todes besitzt. D. h., auch wenn er jetzt reich ist, kann das zum Todeszeitpunkt z. B. durch Schenkungen schon wieder anders sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go498118-39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die prompte Antwort! So ähnlich habe ich mir das auch schon gedacht. Das heißt ein Anwalt wäre auf jeden Fall sinnvoll? Kann ich meinen Vater zu einer Vermögensauskunft zwingen?

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go498118-39):
Kann ich meinen Vater zu einer Vermögensauskunft zwingen?


Nein. Warum sollte er Ihnen Auskunft über sein Vermögen geben? Er hat Ihnen ein Angebot gemacht, dass Sie annehmen oder ablehnen können.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

So ist es. Und wie ich schon erwähnte: Er kann heute eine Million besitzen und wenn er stirbt, nichts mehr - eine solche Auskunft würde Ihnen folglich ohnehin nichts nützen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Das heißt ein Anwalt wäre auf jeden Fall sinnvoll?


Und was soll der Anwalt machen?

Tatsächliche würde ich allerdings davon ausgehen, dass ein erstes Angebot eher niedrig angesetzt ist und noch Verhandlungsspielraum besteht.

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#6
 Von 
go498118-39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Keine Ahnung ob der Anwalt da machen kann, deswegen ja die Frage.

Zitat (von hh):
Zitat:
Das heißt ein Anwalt wäre auf jeden Fall sinnvoll?


Und was soll der Anwalt machen?

Tatsächliche würde ich allerdings davon ausgehen, dass ein erstes Angebot eher niedrig angesetzt ist und noch Verhandlungsspielraum besteht.


Wenn allerdings keine Vermögensauskunft möglich ist bzw. unsinnig ist, dann habe ja weder ich, noch der Anwalt irgendein Argument, eine höhere Summe zu verlangen.

Ich glaube dann werde ich das Angebot doch eher annehmen. Weniger Stress und die Sache ist ein für alle mal vom Tisch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ich glaube dann werde ich das Angebot doch eher annehmen. Ihre Entscheidung - ich würde eher Antwort Nr. 5 beipflichten. Für alle Fälle sei noch erwähnt, daß wg. des Freibetrags keine Schenkungsteuer anfällt, was freilich auch bei einer höheren Summe (bis zu 400.000 Euro!) nicht der Fall wäre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go498118-39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mag ja sein, aber ohne Druckmittel oder Argument wird dann ja nicht viel zu machen sein. Der Anwalt würde ja wahrscheinlich nur ein Schreiben aufsetzen, in dem dann "Mein Mandant wäre ab einem Betrag X bereit, den Vertrag zu unterzeichnen" oder ähnliches steht.

Musste mir glücklicherweise noch nie einen Anwalt nehmen und habe deswegen auch keinen Schimmer von den Kosten, die da auf mich zu kommen würden. Sowas ist ja auch schwierig zu sagen, aber sprechen wir hier über ~100 € oder ~1000 € Kosten die dann auf mich zukommen?

-- Editiert von go498118-39 am 23.08.2018 15:08

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Der Anwalt würde ja wahrscheinlich nur ein Schreiben aufsetzen, in dem dann "Mein Mandat wäre ab einem Betrag X bereit, den Vertrag zu unterzeichnen" oder ähnliches steht. Und dafür brauchen Sie einen Anwalt? Warum können Sie das nicht selbst dort hinschreiben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
go498118-39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kann ich das selber. Die Frage ist ja die, ob ein Anwalt da mehr erreichen kann. Ich kenne ja nicht die rechtlichen Hintergründe bzw. weiß nicht, ob ich da überhaupt irgendwelche Rechte habe oder es eine reine Verhandlungssache ist. Ohne die ungefähren Kosten zu wissen, ist es schwierig das zu entscheiden.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Es ist reine Verhandlungssache. Als Motiv, sich einen Anwalt zu nehmen, wäre daher allenfalls nachvollziehbar, daß man die Verhandlung halt nicht selbst führen möchte. Für Anwaltskosten haben wir übrigens ein eigenes Unterforum (Standesrecht). Ich vermute allerdings, daß die Kosten schlicht vom Streitwert abhängen - Sie müßten also dafür Ihre Forderung beziffern. Die Frage müßte also z. B. lauten "Wenn ich per Anwalt 25.000 Euro für den Pflichtteilsverzicht fordere, mit welchen Anwaltskosten wäre da zu rechnen".

-- Editiert von muemmel am 23.08.2018 18:19

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Die Sie allerdings dann auch zahlen müssen, wenn es bei den 12.500€ bleibt. Der Anwalt berechnet nach Streitwert.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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