Wie teuer ist ein Erbschein und wann muß ich ihn bezahlen?

13. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Heike30
Status: Frischling (33 Beiträge, 67x hilfreich)
Wie teuer ist ein Erbschein und wann muß ich ihn bezahlen?

Ich habe mal eine Frage an euch.Ich möchte für meine Schwester und mich einen Erbschein zusammen holen.Wie teuer ist der Erbschein überhaupt und müssen wir ihn gleich bei der Antragstellung bezahlen?Wann bekommen wir ihn ausgehändigt?Ich wäre euch sehr dankbar über eine Antwort!

Gruß Heike

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2 Antworten
#1
 Von 
Keine_ahnung_hab_ich
Status: Frischling (43 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Kosten richten sich nach der Höhe der Erbschaft und Ihr bekommt ihn, wenn Euer Erbrecht festgestellt wurde. Entweder weil ihr, wenn kein Testament vorliegt, gesetzliche Erben seid oder weil ihr testamentarisch zu erben eingesetzt wurdet.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
f!o
Status: Schüler (382 Beiträge, 85x hilfreich)

Ein Erbschein kann auch schon - entgegen Ihrer Auffassung - zum Zwecke der Erbauseinandersetzung beantragt werden. Das Nachlassgericht hat dann zu prüfen ob den im Erbscheinsantrag vertretenen Auffassungen zur Erbschaft gefolgt werden kann.

I.d.R. kommt es dann zu einer Vorentscheidung und soweit keiner der Beteiligten innerhalb einer vom Nachlassgericht festgelegten Frist wiederspricht wird der Erbschein ausgestellt.

Die Kosten für die Beantragung des Erbscheins, sowie die Kosten beim Notar für die notarielle Beglaubigung und Beantragung eines Erbscheins sind im übrigen die selben, daher empfehle ich immer, das ganze notariell zu machen, damit haben Sie nämlich weniger Aufwand.

Ansonsten schließe ich mich an, die Kosten richten sich nach dem Streitwert.

Gruss

flo

2x Hilfreiche Antwort

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