Hallo,
habe eine Frage bzgl. der anfallenden Kosten für einen Erbschein.
Die Höhe dieser Gebühr wird ja abhängig vom Nachlasswert berechnet.
Wie aber wird berechnet, wenn kein Nachlass vorhanden ist und man den Erbschein lediglich als Nachweis für eine Schmerzensgeldklage benötigt. Habe diesbezüglich leider nichts finden können und hoffe nun hier auf Antworten.
VG
Kosten Erbschein
29. Februar 2016
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Frage vom 29. Februar 2016 | 10:33
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
Kosten Erbschein
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 29. Februar 2016 | 23:12
Von
Status: Unbeschreiblich (49761 Beiträge, 17457x hilfreich)
Dann fällt die Mindestgebühr an. Die beträgt nach meiner Kenntnis 30€.
Jedoch ist mir nicht ganz klar, ob das potentielle Schmerzensgeld nicht doch als Vermögen gilt.
Und jetzt?
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